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Höherer Unterhalt.... ????

Hallo,der Sohn meines Mannes wird am 16 Januar 12 Jahre und dann erhöht sich doch der Unterhalt den er/wir zahlen "müssen", ich habe schon in der Düsseldorfer Tabelle nachgesehen aber die ist doch nur ein Anhaltspunkt oder sind die Beträge dort maßgebend???
Sollte man ansonsten für eine Auskunft über den neuen Betrag zum Anwalt der das dann ausrechnet oder wie bekommen wir das sonst raus??????
Und ab wann gilt der neue Betrag ab Januar schon oder erst ab Febuar?????
Gruß Sonja
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Re: Höherer Unterhalt.... ????

hallo, also, der höhere unterhalt gilt ab dem monat, wo das kind das 12. lebensjahr vollendet hat, also bei euch ab januar dann.
habt ihr denn im moment einen titel über den unterhalt? wenn ja, müßte da eigentlich etwas stehen. oder du schaust in die dd-tabelle und guckst, ob du den jetzigen unterhalt wiederfindest bei der entsprechenden altersklasse.
ich denke nicht, daß ihr nun unbedingt zum anwalt müßt. das wäre vielleicht nur, wenn die km auf mehr unterhalt klagen würde.
vielleicht kannst du auch mal auf dem zuständigen jugendamt anrufen und nachfragen, wenn du dir unsicher bist.
so, wie ich weiß, sind die zahlen in der dd-tabelle für 2 kinder und eine ehe/ex-frau ausgelegt. da kann es nach oben und unten abweichungen geben, wenn die zahl der unterhaltsberechtigten personen anders ist, wenn eine mangelfallrg. vorliegt, wenn das einkommen des kv mehr als pauschal 5% bereinigt werden muß usw.
ich denke, ihr kommt am problemlosesten an den betrag, wenn ihr nach dem jetzigen betrag schaut in der tabelle udn dann entsprechend der nächsten altersstufe erhöht.
lg. swchen
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