Frage zum Unterhalt fürs "erste" Kind
Meine Frage ist nun, ob bei der Unterhaltsberechnung das komplette Einkommen (nach der Düsseldorfer Tabelle) berückwsichtigt wird, oder nur ein Teil, das es ja jetzt mehr unterhaltspflichtige Personen gibt (nämlich mich und unser Kind). Ich meine, irgendwo mal aufgeschnappt zu haben, das Kinder aus Vorehen immer vor gehen, bin mir aber nicht sicher. Ich hoffe, ich habe mich einigermassen verständlich ausgedrückt; vielleiht kann mir ja jemand die Fragen beantworten?
Re: Frage zum Unterhalt fürs "erste" Kind
ja, also es ist wirklich so, dass keinerlei Rücksicht auf die 2.-Familie genommen wird. Allerdings kann ich Dir nicht sagen, ob der Unterhalt für Eurer gemeinsames Kind vor der Berechnung irgendwie von seinem Einkommen abgezogen werden kann... aber ich denke eher nicht, denn es ist wirklich so, dass dem 1. Kind durch erneute Heirat/Kinder keinerlei Nachteile entstehen dürfen.
Diese ganze Kindesunterhaltsgeschichte ist teilweise sehr ungerecht, ich finde immer, man müsste beide Familien sehen und umrechnen, wer sich besser steht, wer überhaupt bezahlen kann und sollte. Also wenn beide Partner wieder eine eigene Familie haben!
Ruf doch mal beim Jugendamt an, die wissen sowas auf jeden Fall!
LG
Risa
Re: Frage zum Unterhalt fürs "erste" Kind
befürchtet. Mit dem Jugendamt haben wir sowieso schon zu tun, die Ex das ganze darüber laufen lässt. Fragt sich nur, ob die auch wirklich neutral sind. Das ganze ist schon ganz schön ärgerlich und lästig, zumal wenn man weiss in welchen Verhältnissen die Ex lebt. Die hat auch eine neue Familie, arbeitet natürlich nicht und lebt auf Kosten ihrer Männer gut. Dan kann man schon zuviel kriegen. Meiner Ansicht nacht, ist diese ganze Unterhaltsangelegenheit auf jeden Fall ungerecht und unsozial für die zweite Familie und sollte doch mal überarbeitet werden.
Trotzdem vielen Dank für die Antwort!
Re: Frage zum Unterhalt fürs "erste" Kind
Lediglich die Frau in zweiter Ehe (also du) bleibt in dem Fall, wenn das Einkommen nicht reicht, unberücksichtigt, nicht aber minderjährige Kinder!
LG Kathi
Re: Frage zum Unterhalt fürs "erste" Kind
Kathi hat Recht: Kinder aus zweiter Ehe stehen gleichberechtigt zu Kindern aus erster Ehe. Die Düsseldorfer Tabelle bezieht sich aber ohnehin auf 2 unterhaltspflichtige Kinder und einen Ehegatten. Wenn Du davon abweichst (z.B. 1 oder 3 Kinder), wird in der Tabelle eine Stufe höher oder niedriger eingestuft, ansonsten stimmt das so, wíe es dort steht. Und Erhöhung des Unterhaltes ist glaube ich erst wieder ab dem 12. Lebensjahr dran...
Ich schicke Dir gleich mal einen Link über´s Profil!
LG, Kelly
Wo kann man das denn alles nachlesen?
LG Luci
Re: Wo kann man das denn alles nachlesen?
sehr informativ finde ich www.treffpunkteltern.de. Die Jugendämter geben aber auch Auskunft.
GGGGGGGGGGGRRRRRRRRRRRRR
Hast Du schon mal dran gedacht dass das Kind mehr Geld braucht wenn es älter wird? Und soviel ich weiss ist ab 11Jahren eine neue Unterhaltsstufe fällig. Kinder aus vorehen gehen nicht vor, und uneheliche Kinder gehen nicht nach.
Allerdings hat jedeskind einen altersgemässen anspruch. Und das ist auch gut so. Wenn Dein Kind älter wäre, dürfte man ja auch mehr geld anrechnen.
Re: GGGGGGGGGGGRRRRRRRRRRRRR
Weil ich denke man sollte die Sache immer aus zweierlei Sicht betrachten.
Es ist doch ein unding das im äußersten ernstfall die zweite Frau für den Unterhalt des ersten Kindes aufkommen soll.Oder der Exmann noch für die Ex zahlen muß wenn sie schon einen neuen hat der aber nich bei ihr gemeldet ist.
Außerdem erhöht sich das erst mit 12 und nicht nur ein Kind braucht mehr Geld wenn es älter wird auch die neue Familie braucht mehr Geld wenn sie sich was neues aufbauen will!!!!!!!!!!!! Da kann ich persönlich sehr sehr gut nachvollziehen das man da leicht stinkig wird
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