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Frage zu Unterhalt

Hallo,
ich möchte hier auch mal eine Frage stellen, vielleicht kann mir ja jemand einen Tipp geben. Mein Sohn bekommt noch bis Sept. Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt, er wird dann 12 Jahre alt. Aber wie geht es dann weiter, ich weiß, dass sein Vater nicht genug verdient, um Unterhalt zu zahlen. Ich lebe zwar in einer neuen Bez., aber da ich im Moment auch nur Erziehungsgeld bekomme, werden mir die 165,- ? fehlen. Was kann ich dann noch tun, ich muß jetzt schon rechnen. LG Katrin
Bisherige Antworten

Re: Frage zu Unterhalt

hallo krebsfrau, soviel wie ich weiß, bekommt man den unterhaltsvorschuß leider nur bis zum 12. geburtstag, danach ist schluß. wenn du ihn jetzt bekommst, obwohl du in einer neuen partnerschaft lebst, heißt das für dich, daß euer familieneinkommen gering ist. eigentlich gab es diesen vorschuß nicht, wenn man zusammenlebt mit einem neuen mann.
wahrscheinlich wäre der nächste weg nur das sozialamt, wenn der kv nix zahlen kann *seufz*, denn das jugendamt ist nicht mehr zuständig.
lg. swchen

Re: Frage zu Unterhalt

Sozialamt wird auch schwierig werden, da sie mit jemandem zusammenlebt...aber versuchen kann man es aber sie wird die Einkünfte des LG auch vorlegen müssen...

@aroree

ja, ich denke auch, daß es auf dem sozi nicht so einfach werden wird, vor allem, weil die sicher ganz anderere (strengere) grenzen gelten. aber wenn der vorschuß vom unterhalt gezahlt wird, gehe ich davon aus, daß sie das zusammenleben da auch schon angegeben hat?
danke, daß du immer so gute hinweise betreff rechtliche grundlagen gibst.
lg. swchen

Re: @aroree

Soweit ich die Sachen weiß versuche ich sie weiterzugeben, deswegen versuche ich sie immer mit Gesetzestexten etc. zu untermauern. Garantie gibt es auf meinen Wissensstand aber auch nie ;-) Wir haben das mit dem Sozi nur kurz versucht, dort hieß es direkt mein Einkommen solle auch mit eingereicht werden, wobei ich nicht ganz verstehe was das soll, ich bin so gesehen nicht für die Kinder verantwortlich (in bezug auf Unterhalt gesehen) aber mein Einkommen soll offengelegt werden, damit mein LG Sozialhilfe für die Kinder beantragen kann !?!? Daraufhin haben wir es direkt sein gelassen und uns gar nicht weiter die Mühe gemacht...

Danke für eure Antworten

Hallo Swchen und Aroree,
ich glaube auch nicht, dass ich vom Sozi was bekomme. Mein Ex möchte auch versuchen etwas zu zahlen, ich muß halt mal sehen wie das wird. Trotzdem nochmals danke.
LG Katrin mit ihren 3 Jungen

Interessantes Urteil:

Das Einkommen des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft wirkt sich grundsätzlich nicht auf die Sozialhilfeansprüche der Kinder des anderen Partners aus. Etwas anderes gilt nur, wenn sich das Einkommen des Partners mit Kindern durch tatsächliche geldwerte Zuwendungen des anderen erhöht.
Der Sachverhalt: Die Klägerin lebt mit ihren beiden Kindern in einer Mietwohnung. Sie erhielt ursprünglich Sozialhilfe. Im Rahmen eines Hausbesuchs stellte das Sozialamt fest, dass ein Zimmer der Wohnung verschlossen war. Die Klägerin gab an, dass in diesem Zimmer ihr Vermieter wohne. In den anderen Räumen der Wohnung befand sich weder ein Bett für die Klägerin, noch existierten eigene Bettwäsche oder eigene Kleidungsstücke. In der Wohnung hingen ferner mehrere Fotos von der Klägerin und ihrem Vermieter.
Das Sozialamt schloss hieraus, dass die Klägerin mit dem Vermieter in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebe, und stellte aus diesem Grund die Hilfezahlung an die Frau und die Kinder ein. Die hiergegen gerichtete Klage hatte teilweise Erfolg.
Die Gründe:
Das Sozialamt ist zwar angesichts der bei dem Hausbesuch festgestellten Umstände zu Recht von einer eheähnlichen Gemeinschaft zwischen der Klägerin und ihrem Vermieter ausgegangen. Die eheähnliche Gemeinschaft hat jedoch entgegen der Auffassung des Sozialamts keine Auswirkungen auf die Hilfebedürftigkeit der Kinder. Der Vermieter bildet nur mit der Klägerin eine Bedarfsgemeinschaft, nicht aber mit ihren Kindern.

Re: Interessantes Urteil Teil 2

Etwas anderes würde nur gelten, wenn die Klägerin von ihrem Partner tatsächliche geldwerte Zuwendungen erhalten hätte. Diese würden ihr Einkommen erhöhen und könnten sich so auf die Hilfebedürftigkeit der Kinder auswirken. Im Streitfall gibt es aber keine Hinweise auf Zahlungen des Mannes an die Klägerin.
Danach hat eines der Kinder noch Anspruch auf Sozialhilfe, weil das Einkommen der Klägerin zur Deckung seines Bedarfs nicht ausreicht. Das andere Kind und die Klägerin haben auf Grund ihrer eigenen Einkommenssituation keinen Anspruch auf Hilfe.
VG Mainz vom 14.05.2004
2 L 464/04.MZ

Re: Interessantes Urteil Teil 2

das ist ja ein interessantes Urteil, oft weiß man nicht, was einem zustehen könnte. Danke dafür, dass kann man gebrauchen. LG Katrin

Re: Interessantes Urteil Teil 2

Hoffe, dass mir und meiner Family das auch in irgendeiner Form nutzt...im Oktober kommt unser Baby und beide Großen von meinem Männe leben bei uns und wir bekommen keinen Unterhalt von der KM und für den Vorschuß vom JA sind die beiden zu alt...aber mit nur einem Beamtengehalt auf 5 Personen...kommt man auch net weit... mal sehn was das gibt....drückt mir die Daumen...drücke sie dir auch Katrin
LG
Verena

Daumen sind gedrückt

Daumen sind gedrückt

Daumen sind gedrückt

wenn das nicht hilft, gleich 3 mal ;-)

*lacht* ;-)

Re: Frage zu Unterhalt

Hallo,
also ich bekomm auch UVG für meine Mädels und lebe in einer neuen Partnerschaft. DEm Typen vom JA intressierte nur ob ich verheiratet bin. Nach Einkommen vom LG fragte er überhaupt nicht. Dazu kennt das JA meine Lebenverhältnisse bestens wegen einer anderen Geschichte, also wenn einer Fehler des Typen vorgelegen hätte, hätte das JA bestimmt schon Einspruch eingelegt. ;)
Achja falls wichtig, ich bekomm der Unterhalt schon seit Jan 03 und lebe in NRW. Kids sind 10 und 8 Jahre.
LG

Re: Frage zu Unterhalt

Hallo Katrin,
soweit ich informiert bin, interessiert das Einkommen des LG nur, wenn es um Ehegattenunterhalt geht.
Die Kinder haben auf jeden Fall Unterhaltsanspruch!!!!!
Vielleicht macht es Sinn, dich vom Jugendamt mal umfassend beraten zu lassen, damit du erfährst, welche Möglichkeiten du hast. Es besteht eine rechtliche Informationspflicht durch das JA.
Es gibt auch die Möglichkeit, die Rechte der Kinder durch das Jugendamt vertreten zu lassen (sog. Beistandschaft nach neuem Kindschaftsrecht). Genaueres richtet sich nach eurer Lebenssituation (Sorgerechtsregelung).
Ratgeber-Literatur hierzu gibt es auch. Vielleicht sogar in einer Bücherei in deiner Nähe (da kannst du erstmal kostenlos vor Ort stöbern).
Lass dich auf keinen Fall zu schnell ins Boxhorn jagen!!!!
Viel Glück und Erfolg!
oda

Re: Frage zu Unterhalt

Hallo Oda,
danke für deine Antwort. Vom JA bin ich auch informiert worden, die waren da recht nett. Mit meinem Ex komm ich auch gut klar u. ich weiß, dass er wirklich nicht zahlen kann, wohnt im Osten. Mir tut mein LG immer etwas leid, da er ja eigentlich für die gesamte Fam. sorgt, obwohl er es eigentlich nicht muß. Na mal sehn, wie wir ab Sept. um die Runden kommen, es wird schon. LG Katrin
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