Frage an Rechtsexpertinnen
Mal eine Frage hab und zwar aus der Perspektive des Mannes heraus (weiß
nicht, ob das hier so explizit verteten wird):
Mein Mann hatte eieine Beziehung mit einer Frau, die ihm - übrigens, aber
das tut eigentlich nix zur Sache - zu Unrecht erzählt hat, sie nehme dei Pille.
Sie wurde schwamger, wollte nix mehr von ihm wissen und zog sich zurück,
allerdings hatte sie Unterhaltsforderungen an ihn. Soweit sogut.
Sie heiratete und lebt nun gut situiert, hat mit dem neuen Partner ein weiteres
Kind und ist wieder schwanger. mittlerwiele darf mein Mann "sein" kind
immerhin sehen ( es hgeht ja nur darum, dass das Mädchen mal weiß, wer
sein biologischer Vater ist, merh will mein Mann ja gar nicht, denn das
Mädchen hat ja einen Vater und es macht ja keinen Sinn, da rein zu pfuschen)
und zahlen darf er natürlich weiterhin. Frage: Nach meinem verständnis hat er
keinerlei Rechte, das ist ja sowieso klar. Wir bekomen jetzt aber selbst das
dritte Kind und ich frage mich, ob jemand weiß, ob es wenigstens eine
Möglichkeit gibt, den Unterhalstbeitrag für das uneheliche Kind zu senken?
Mein Mann muss pro Monat zur zeit (bids zum 18 Lebensjahr steigend) 263
Euro zahlen, mehr als wir Kindergeld bekommen pro Kind. Ich finde das völlig
in Ordnung, so lange die Frau alleine ist ganz übrigens. Aber so finde ich es
ehrlich gesagt ein wenig unfair, auf dass mir hier niemad den Kopf
herunterreißt;-))
Weiß jemand Bescheid? Danke und LG Bea
Re: Frage an Rechtsexpertinnen
Die einzige Möglichkeit wäre, wenn der neue Partner das Kind adoptieren würde. Dann muss er zahlen. Wenn allerdings dein Mann auch Unterhalt für die Mutter zahlen muss, verfällt das, wenn sie mit einem anderen mann zusammenlebt.
LG Marion
Re: Frage an Rechtsexpertinnen
Danke, ja, das habe ich mir fast gedacht. Rechte hat er keine, aber zahlen
muss er und das obwohl es seiner Frau bestimmt besser gaht als uns.
Nundenn, so isses nunmal und das kann man dann auch nicht ändern... Ich
kann mir nicht vorstellen, dass der neue Mann die Kleine adoptiert, wieso
sollte er? die Mutter kann soweiso frei entscheiden und das Geld kommt ja
immer gelegen, wenn man Kinder hat. Trotzdem danke, immerhin ist mein
Mann mitteweile soweit in der Gunst gestiegen, dass sie ihm hin und wieder
den Kontakt mit ihrer Tochter elaubt, das ist ja schon was LG Bea
Re: Frage an Rechtsexpertinnen
Re: Frage an Rechtsexpertinnen
ja, ich weiß, das ist ein schweiriges Theama. aber ich finde es einfach
aufgrund meines rechtsverständnisses nicht nachvollziehbar, dass jemand
auf der einene Seite verpflichtet wird, Leistungen zu geben und auf der
anderen Seite keinerlei Rechte eingeräumt bekommt. das ist für mich ein
Missverhältnis. ich kenne auch keine andere gesetzeskonstruktion, die so
etwas vertraglich regelt. Mein Mann möchte ja gar nicht mit erziehen, aber
der Punkt ist, er kann sie nicht einmal sehen, wenn es der Mutter nicht passt.
und das finde ich nicht fair dem Mann gegenüber, vor allem, wenn man
bedenkt, wären die beiden verheiratet gewesen, hätte mein Mann Rechte. Das
ist für mich eine komische Gestzesauslegung. Wer sich institutionalisiert hat,
bekommt eine andere regelung als wer zusammen ohne Ehe ein kind
bekommt. Ich bin nun wirklich niemand, der findet, eine alleinerziehende
Frau hat es in irgendeiner Weise einfach und ich finde auch, dass man die
Männer binden muss, sich ihrer Verantwortung zu stellen, aber so finde ich es
wie gesaagt ein komisches nicht einleuchtendes Missverhältnis.
Nix für ungut. Jeder hat seine Sicht, das ist mir durchaus klar
LG Bea
Re: Frage an Rechtsexpertinnen
Re: Frage an Rechtsexpertinnen
klar dein mann ist dem unehelichen kind alleine schon wegen art 6 abs 5 GG verpflichtet laut §§ 1602, 1603 unterhalt zu leisten.
habt ihr zusammen die drei kinder bekommen????
besteht ein unterhaltstitel / urkunde ( vom gericht/jugendamt oder notar ausgestellt)???
wenn ja, ist es ein dynamischer, weil du schreibst steigender unterhalt????
die frage ist natürlich auch, wieviel deinem mann als bereinigtes nettoeinkommen ( meist netto abzüglich ~5% arbeitsaufwendungen ) übrigbleibt.
das ist es etwas schwierig zu beantworten....mhm...bzw. nur allgemein, da ich ja keine genaueren daten ( einkommen, alter der kinder, seid ihr verheiratet....) habe.
da die ex verheiratet ist, steht ihr kein unterhalt zu.
also wenn ihr zusammen die drei kinder habt, ist er natürlich allen vieren je nach alter zu gleichen teilen zum unterhalt verpflichtet.
der selbstbehalt liegt in den alten bundesländern bei ~950? für erwerbstätige ( vorher 840?, erhöht wegen hartz IV ) kann sich aber verringern, wenn er unter den SB rutschen würde und du einkommen hast, denn dann wärst du deinem mann zum unterhalt verpflichtet......
falls dein mann nicht allzuviel verdient, dann könntet ihr beim jugendamt den unterhalt neu berechnen lassen, da ja ein weiteres kind unterwegs ist. euer kind hat ja auch einen unterhaltsanspruch.
ich gehe immer noch davon aus, daß ihr gemeinsame biologische eltern der drei kids seid, sorry habe dein profil nicht gelesen.
wenn ihr den unterhalt beim JA neu berechnen laßt, dann paßt auf, daß das jugendamt diesen titel auch abändert und nicht nur stundet, denn dann laufen deinem mann schulden auf.
falls ihr bedenken bei der unterhaltsbrechnung habt, könnte man dies auch bei einem anwalt prüfen lassen. und wenn ihr nicht genügend einkommen habt, dann könntet ihr euch beim antsgericht einen beratungsschein für einen anwalt ausstellen lassen.
man kann einen titel beim gericht ändern lassen ( ist aber kostenpflichtig außer ihr bekommt PKH ), aber nur unter bestimmten voraussetzungen. eurer gemeinsames kind wäre ein grund für die änderung.
kostenlos geht das dann beim jugendamt! nur dann müßt ihr wirklich mal kurz nachrechnen ob alles stimmt und ihr nicht einen zwangsvollstreckungsverzicht/ stundung unterschreibt.
so, das war jetzt leider ein seehr langer text. aber wie gesagt eine bessere auskunft hätte ich nur mit weiteren informationen geben können...
liebe grüße,
sandra
hoffe ich habe nicht allzuviele buchstaben oder so vergessen, hab grad wieder kellerblutdruck, kann mich nurschwer konzentrieren
Re: Frage an Rechtsexpertinnen
nein, vielen Dank, ich denke, das beste wird tatsächlich sein, mein Mann ruft
einfach mal beim JA an und erkundigt sich. unsere Kinder sinud alle von uns
(und ich bin die Mutter und nur die wqeiß es bekanntlich genau;-)) Vielen
Dank für Deine Mühe, wir werden sehen, wies ausgeht... LG Bea
Re: Frage an Rechtsexpertinnen
aber da mit der gerechtigkeit in diesem statt kenn ich auch.habe mit 3 kids kurzzeitig von sozi gelebt, habe dann meinen jetzigen ehemann geheiratet und der staat sagt,fein der idiot soll mal zahlen. der erzeuger wurde zu 35 %des mindestuntehaltest verurteilt und hat in 3 jahren 3000? rückstände aufgebaut, die die kids bis heute nicht gesehn haben.jetzt adoptiert mein mann die kinder,mit seiner und unserer tochter haben wir 5 :-) und ,dafür dass sich ein andere verpflichtet zahlemann und söhne zu machen werde ich aber aus ehelichen schulden beim ex auch nicht rausgelassen(iss doch toll dass einer zahlen könnte*gggrrrr* und da mein mann beamter ist müssen die kids privat versichert werden.durch die behinderung meiner ältesten sollen sie in der gesetzl bleiben macht 130? pro kind.dafür bekommen wir von der stadt(arbeitgeber) familienzuschlag und müssen es davon bezahlen, soweit so gut.aber um dem ganzen noch eins drauf zu setzen, wir das gesamte einkommen meines mannes zur berechnung für den unterhalt seiner tochter rangezogen,d.h. auch der familien zuschlag(knappe 900? brutto, die eigentlich nicht da wären, ohne kinder).das erhöht den unterhalt, die kinder zahlen unterhalt für ein anderes.ungerechter gehts für mich nicht mehr.
und zum dank für alles darf man sich mit den exen auf beiden seiten rumschlagen*augenroll*
viel glück!
LG Heike
Hallo Bea,
also: mein mann hat 2 kinder aus 1. ehe und mit mir (2.ehe) auch 1 kind. aufgrund des selbstbehaltes (mein mann verdient nicht super viel und hat noch schulden mit der ex-frau) wurde der kindesunterhalt gesenkt. das wird vom jugendamt gemacht, nach prüfung.
dein mann hat ja dann, wenn das 3. kind da ist 5 unterhaltspflichtige personen. da könnte sich ja evtl. schon was ändern. er muss halt beim jugendamt mal nachfragen.
das ist das einfachste.
lg
sandra
Re: Hallo Bea,
ich verfolge euren Beitrag und finde ihn sehr interessant!
Bei uns gibt es eine ganz ähnliche Situation, mein Freund hat 2 Kinder aus erster Ehe für die er Unterhalt zahlt und ich habe auch 2 Kinder. Zusammen haben wir jetzt auch 1 Kind für das er auch Unterhaltspflichtig ist, da wurde dann der Unterhalt bei seiner Exfrau gesenkt damit er für dein kleinesten auch zahlen kann. Nun sind wir am Überlegen ob wir in nächster zeit zusammenziehen und heitraten wollen. Nun habe ich aber keine Ahnung wie das dann weiter mit dem Unterhalt aussieht ob er dann für unseren Sohn vielleicht wieder gestrichen wird weil wir ja dann "verheiratet" sind? Oder ob dann mein Kindergeld mit in seinen Unterhalt gerechnet wird? Oder muss der Unterhalt dann bei seiner Ex neu berechtet werden weil er für mich mit aufkommen muss? Ich weiss nicht was da auf uns zukommt. Hat jemand soetwas schon miterlebt und weiss darüber bescheid??
@melle 05
das kindergeld, dass du bekommst wird nirgends mit hineingerechnet. da wo das kind vorwiegend wohnt, derjenige bekommt das kindergeld. es wird auch bei keinerlei berechnung mit eingerechnet!
wenn ihr nun zusammenzieht und heiratet kommst du als unterhaltsberechtigte person bei deinem mann hinzu. das heißt, die berechnung an die ex-frau muss dann evtl. neu berechnet werden, da es sein kann, dass diese dann geringer ausfällt. für die kinder ändert sich weiterhin nichts, denn alle kinder - egal ob die kinder aus 1. ehe oder das kind mit dir sind gleichberechtigt. das heißt es entsteht für dein kind keinen nachteil. der unterhalt, den er an euer kind zahlen müsste, wird in die berechnung mit einbezogen.
auf jeden fall müsst ihr den fall nach heirat neu prüfen lassen. es kann nur von vorteil sein. zum schlechteren kann sich nichts ändern. entweder es bleibt wie es ist, oder er zahlt in zukunft weniger für die ex!
viele liebe grüße und ein schönes we
sandra und luisa
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