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Auch Frage zu Unterhalt hab, aber anders rum :o(

Hallo
Habe eine Tochter aus einer früheren "Beziehung". War also nicht verheiratet. Der Vater zahlte regelmäßig Unterhalt.
Bis letztes Jahr September. Dann wurde er Arbeitslos. Bekam jetzt die letzten Monate immer die Abzweigung vom Arbeitsamt. Kam von der Höhe ungefähr hin, was sonst bezahlt wurde. Jetzt gucke ich heute auf mein Konto und da waren 150? WENIGER als sonst. Also bekommt er ab Sep nur Arbeitslosenhilfe. Aber dann bekommt meine Tochter auch weniger??? Normal bekam ich immer so 240?. Finde ich echt Klasse.
Habe letztes Jahr im Okt geheiratet. Nun steht mir kein Unterhaltsvorschuss zu?!? Warum? Mein Mann hat meine Tochter doch nicht adoptiert. Muss also auch nicht für sie aufkommen. Wie zb bei der Betreuung, wo sie nach der Schule hingeht.
Ist doch alles unfair!
Habe letztens noch von einer Bekannten gehört, das sie Unterhaltsvorschuss bekommt, obwohl sie verheiratet ist. Ist genau das Gleich wie bei uns...
Ich will das der Kerl blutet! Mich schwanger sitzen lassen und sich nicht kümmern...schöne Wohnung haben..schönes Auto...einen "schönen" Kampfhund versorgen kann er und die Kinder müssen zu sehen.
Sorry, musste mal Luft ablassen.
Wer hat Erfahrungen damit?
LG Tanja
Bisherige Antworten

hallo tajak

hab mal rausgesucht, wer anspruch auf uvs hat:
"Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz besteht, wenn das Kind:
das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
bei einem seiner Elternteile lebt und dieser ledig, verwitwet, geschieden oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt,
das Kind trotz nachweislicher Bemühungen des Elternteiles, bei dem es lebt, nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhält,
das Kind nach dem Tod des anderen Elternteiles oder eines Stiefelternteiles Waisenbezüge nicht in Höhe des jeweils geltenden Regelunterhalts erhält.
Unterhaltsvorschussleistungen werden maximal 72 Monate, längstens aber bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gewährt."
deshalb hast du erst mal schlechte karten, wenn du wieder verheiratet bist. der gesetzgeber geht halt davon aus, daß dein mann innerhalb der familie nicht nur für dich sorgt, sondern auch für alle familienmitglieder. vielleicht besteht doch eine möglichkeit, uvs zu erhalten. wenn dein mann ein sehr geringes einkommen hätte. so ist es vielleicht bei deiner bekannten? obwohl ich mir das nicht vorstellen kann.
wegen dem unterhalt: hast du einen titel über den unterhalt? dann könntest du vollstrecken lassen. oder du kannst einen anwalt einschalten (das jugendamt ist da nicht so aktiv), der dann prüft, inwiefern sich der kv um arbeit bemüht. er muß sich nämlich mindestens 8 std am tag um arbeit bemühen, um seinen unterhaltsverpflichtungen nachkommen zu können, u.u. auch umziehen. auch, wenn er den von dir beschriebenen luxus hat (schöne whg, schönes auto, kampfhund), kann dein anwalt das auch mit ins spiel bringen.
ich drück dir die daumen.
lg. swchen, die jetzt dem jugendamt auch den rücken gekehrt hat, weil die monatelang nix tun und jetzt einen anwalt beauftragt hat, bei gericht klage einzureichen wegen kindesunterhalt. kostet auch nix, weil das kind klagt, was ja kein einkommen hat

Re: hallo tajak

Hi
*dummfrag*
was ist ein Titel?
Ist das das Schreiben was er unterschrieben hat, von wegen Anerkennung der Vaterschaft und wo drauf steht, wann er wieviel Unterhalt er zu zahlen hat?
Lg Tanja

ich noch mal..

hallo tajak, mit titel meinte ich einen unterhaltstitel, der vom jugendamt festegelgt wurde, wieviel unterhalt er zahlen muß. und so ein titel ist eigentlich vollstreckbar (das ist der sinn eines unterhaltstitels).
lg. swchen

Re: ich noch mal..

Morgen
Ja so was habe ich. Hoffe, der gilt auch, wenn sich der Unterhalt (lt. Gesetz)erhöht hat. Ist ja schon über 7Jahre her.
Habe grade beim Jugendamt angerufen. Wozu sind das Beistandspfleger oder wie sich das schimpft. Er könne da nichs machen. Soll froh sein überhaupt was zu bekommen.
Solle zum Sozi gehen, wenns Geld nicht reicht. Haha
Es geht mir ums Prinzip. Der Kerl soll bluten.
Rein rechtlich gesehen, muss mein Mann doch garnicht für meine Tochter aufkommen. Was für ein Staat Deutschland.
Bei nächster Gelegenheit werde ich meinen Schwager anhauen, der ist Anwalt. Zwar nicht auf dem Gebiet und leider jetzt nach Berlin verzogen. Also alles nicht so einfach.
Lg Tanja

hallo tajak

genauso habe ich es auf dem jugendamt auch erlebt... ich dachte immer, die sind für die kinder da, um das geld vom kv einzutreiben. zu mir hat der bearbeiter auch gesagt: ja, wenn der kv nun arbeitslos ist, dann muß man mal schauen, ob er überhaupt noch leistungsfähig ist... wie bitte??? und dann noch: wenn ihnen unsere arbeitsweise nicht gefällt, dann gehen sie doch vor gericht... aha!!!
und genau das habe ich jetzt getan. den vor gericht muß der kv genauestens nachweisen, wie er sich um arbeit bemüht.
ich drück dir die daumen, daß du noch etwas erreichst.
lg. swchen

Re: ich noch mal..

Hallo Tanja,
"ist ja schon über 7 Jahre her" und "der Kerl soll bluten". Was sich damals abgespielt hat,nagt wohl immer noch an dir.
Das Recht, von dem du scheinbar enttäuscht bist, dient dem Schutz der Interessen sowohl des Unterhaltsberechtigten als des Unterhaltsverpflichteten. Für persönliche Rache ist es ungeeignet-wird aber leider allzuoft dazu missbraucht.
Lg
Henning

Unterhaltsvorschußgesetz

Gesetz
zur Sicherung des Unterhalts
von Kindern allein stehender Mütter und Väter
durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen
(Unterhaltsvorschussgesetz)
vom 23. Juli 1979 (BGBl. I S. 1184), in der Fassung
der Bekanntmachung vom 02. Januar 2002
( BGBl, l S. 2, 615 )
§ 1
Berechtigte
(1) Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfalleistung nach diesem Gesetz (Unterhalts-
leistung) hat, wer
1. das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
2. im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet
oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt, und
3. nicht oder nicht regelmäßig
a) Unterhalt von dem anderen Elternteil oder,
b) wenn dieser oder ein Stiefelternteil gestorben ist, Waisenbezüge
mindestens in der in § 2 Abs. 1 und 2 bezeichneten Höhe erhält.
(2) Ein Elternteil, bei dem das Kind lebt, gilt als dauernd getrennt lebend im Sinne des Absatzes
1 Nr. 2, wenn im Verhältnis zum Ehegatten oder Lebenspartner ein Getrenntleben im Sinne
des § 1567 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorliegt oder wenn sein Ehegatte oder Lebenspartner
wegen Krankheit oder Behinderung oder auf Grund gerichtlicher Anordnung für voraussichtlich
wenigstens sechs Monate in einer Anstalt untergebracht ist.
[...]
§ 3
Dauer der Unterhaltsleistung
Die Unterhaltsleistung wird längstens für insgesamt 72 Monate gezahlt.
[...]
gefunden bei Google bei der Suche nach Unterhaltsvorschußgesetz
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