mal einschleich, Frage hab!
Ich hab beim Kinderturnen meines Sohnes eine Mutter mit Zwillingen kennengelernt.
Bei einem Gespräch erzählte sie mir, das sie für nur EIN Kind Erziehungsgeld bekommen hat. (?????)
Ist das so richtig? Ich dachte immer, das Erziehungsgeld PRO Kind gezahlt wird und nicht pro Geburt!
Letztendlich ist es jetzt , zumindest für sie, eh egal, die Jungs sind schon fast 3. Aber es würd mich einfach mal interessieren!
Und passend dazu, wie wird denn ab 2007 das neue Elterngeld gerechnet? Auch pro Kind oder eher pro Geburt bzw Schwangerschaft (denn Geburten sind es ja trotzdem 2!!!)
Also, alles liebe & viele Grüße
Kerstin & Mattis
Re: mal einschleich, Frage hab!
wir bekamen das erste halbe Jahr für jedes Kind Erziehungsgeld.
Bezüglich des Elterngeldes kann ich dir leider nichts sagen.
Liebe Grüße
Conny
Re: mal einschleich, Frage hab!
Erziehungsgeld gibt's eigentlich fuer jedes Kind. Das Elterngeld meines Wissens aber gaebe es nicht doppelt.
LG - Corri
Re: mal einschleich, Frage hab!
LG
Lang aber heftig.....
Ich habe für beide Kinder 380 Euro bekommen, aber auch nur für 3 Monate, da mir da Mutterschaftsgeld angerechnet wurde, was auch nichtt durfte!
Die 380 Euro kommen wie folgt zu stande:
Leon als "Erstgeborener" bekam knappe 70 Euro
Jannik als "Zweitgeborener" das normale Erziehungsgeld!
Auf meine Frage hin, wie das denn so sein kann, wurde mir gesagt: "Wenn eine Mutter ein Kind bekommen hat, bekam sie Erziehungsgeld! Wenn sie dann ein zweites Kind bekommt, bekommt sie für das zweite Erziehungsgeld! Damit aber das erste nicht vergessen wird bekommt dieses Anteilmäßig auch etwas!"
Da mir klar ist, das wenn man 2 Kinder hintereinander kekommt, man nicht noch einmal für das "Erste" das gleiche geld bekommt, fragte ich nochmal nach, ob das nicht ein Fehler sei, da ich ja vorher noch nie Geld bezogen habe, da es meine ertsen Kinder sind!
Aber die nette dame vom Amt blieb stur, und meinte: "Aber sie bekommen nur für das "Neue" Kind Geld!"
Ich verstand sie immer noch nicht, und fragte sie, ob sie wüßte, was "Zwillinge" sind!!!!
Sie bejahte das zwar, lies sich aber nicht von ihrem Standpumkt abbringen!
Ich erklärte nochmals, das das meine ersten Kinder seien und ich doch für beide was bekommen müßte....
Die frau schaltete auf stur und sagte dann "Ausserdem habe ich das mit Zwillingen noch nie gehabt!"
Leider war auch kein vorbeikommen an dieser Frau und so mußte ich mich zufrieden geben!
Mittlerweile leben wir in einem anderen Landkreis, und ich werde hier nochmal zur Erziehungsgeldstelle gehen, und dort mal nachfragen! Sie sollen mir das nochmal berechnen! Dann werde ich mit der Neuberechnung zum Anwalt gehen und es herausfordern!
Prinzipiell wurde ich um ne menge Geld gebracht, da ich 3 Monate gar nichts und 3 Monate knapp die Hälfte dessen bekam, was mir zustand......
Ich glaube ihr das jedenfalls, weil es mir nicht anders erging!
Die nette Dame kann mir doch aber nicht erzählen, das sie noch nie mit zwillingen zu tun hatte!
Wir lebten da noch in einer Großstadt und waren sicherlich im Namensbereich A-F nicht die einzigen Zwillingseltern!
LG Manja
Ja, das stimmt!
ja, das stimmt! Kindergeld wird zwar pro Kind bezahlt (und nicht pro Geburt) aber der Hintergrund ist der, dass es ja bestimmte Einkommensgrenzen gibt - d.h. für den Regelbetrag (300,00 Euro/Monat) gilt eine Einkommensgrenze von 30.000 Euro für Paare. Überschreitet das Einkommen die maßgebliche Einkommensgrenze für die ersten sechs Lebensmonate, entfällt das Erziehungsgeld. Da es für jedes weitere Kind einen Zuschlag von 3.140 Euro gibt, gilt als Einkommensgrenze dann 33.140 Euro. Sollte der Verdienst also über 30.000 aber unter 33.140 Euro liegen, bekommt man für das 1. Kind kein Erziehungsgeld bzw. nur anteilig und für das 2. Kind voll! ab dem 7. Lebensmonat sinkt die Einkommensgrenze rapide auf 19.640 Euro (bei Paaren mit 2 Kindern), so dass die meisten dann gar keinen Anspruch mehr haben.
Alles klar??? ;-) Ich hoffe, ich habe mich nicht zu umständlich ausgedrückt!?
Liebe Grüße von
Sandra (die gerade gestern ihr Erziehungsgeld beantragt und sich hat aufklären lassen!) ;-)
Re: Ja, das stimmt!
wir haben für Luna 6 Monate 70 Eur bekommen und für Leonie volle 308 Eur... ab dem 7. Monat dann für beide voll je die 308 Eur und im 2. Jahr je 200 Eur pro Kind...
Man kann auch alle Werbungskosten ( die sind bei uns z. B extrem hoch mit angeben....deshalb steigen wir dann nicht über die Grenze)
Für das 1. Kind wird im 1. Halbjahr das Elterngeld( von der Krankenkasse mit angerechnet.. aber halt nur auf´s 1. Kind und deshalb gibt´s für´s 2. Kind volles Geld...) ist alles sehr kompliziert.. aber ich hab mir bevor wir damals zum Amt sind, alles selbst zu Hause ausgerechnet und denen schon den Antrag ausgefüllt vor die Nase gehalten und es kam auch alles so hin... kommt auch drauf an , ob man den Budget oder Regelbetrag wählt....
LG Frosch
Re: mal einschleich, Frage hab!
Also, was bei einer Familie klappt, muß bei der anderen schon nicht mehr klappen, wir haben im ersten Halbjahr für beide was bekommen, allerdings in unterschiedlicher Höhe und im zweiten Halbjahr, dann nur noch für ein Kind.
Gruß Ute
Re: mal einschleich, Frage hab!
Wir haben auch für beide Kinder Erziehungsgeld ("Budgetlösung")bekommen. Sonst hätte es hinten und vorne nicht gereicht.
Alles Liebe Anne
Re: mal einschleich, Frage hab!
also wir haben uns für das "nichtbudgetierte" Erziehungsgeld entschieden. Somit erhielten wir 2 Jahre pro Kind 307 EUR = 614 EUR. Am Anfang wurde noch das Mutterschaftsgeld angerechnet, doch das waren nur 3 Monate wo unter Abzug gezahlt wurde. Die Kinder wurden Ende März 2003 geboren und das volle Erziehungsgeld gab es dann ab Ende Juli. Für das zweite Erziehungsjahr bzw. Erziehungsgeld für das zweite Elternjahr, musste nochmals ein Antrag ausgefüllt werden, doch dann gab es wieder die vollen 614 EUR bis zur vollendung des 24 Lebensmonat. Kindergeld gibt es seit Geburt 308 EUR, sprich 154 EUR pro Kind. Da das Erziehungsgeld jedoch vom Einkommen des Ehepartners/Lebensgefährten abhängig ist können hier Abzüge vorkommen. Doch dass Zwillinge unterschiedlich "bezahlte" werden habe ich noch nicht gehört, da es dafür ja das Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG). Genaueres kann man auch im I-Net beim "Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend" = bmfsfj nachlesen.
LG twinmuddi
PS: Die Anträge haben wir sofort nach der Geburt gestellt, damit uns keine Zahlungen verloren gingen.
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