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wg. arbeitsgerichtsverfahren, hatte jemand interes

siert
hatte doch mal vor fast 1 jahr hier gefragt, wie ich das am besten mache, wenn ich einen tag nicht bei meinem baby sein kann.
irgendjemand von hier hat der ausgang meines verfahrens interessiert (vertrag nicht verlängert weil schwanger):
heute wars jetzt so weit: habe gewonnen ;)).
lg Julia
Bisherige Antworten

Re: wg. arbeitsgerichtsverfahren, hatte jemand interes

ich gratuliere herzlich. habe meinen vertrag auch entfristen lassen und zweimal dafür recht bekommen, da der AG es sich auch noch mal vom landesarbeitsgericht hat auf die nase binden lassen ;-)
habe jede menge monate nachgezahlt bekommen und werde ab herbst wieder reulär dort arbeiten, abfindungen oder so stehen nicht bevor, da nicht wirklich wirtschaftlich interessant...
glückwunsch & du kannst stolz sein auf dich!
LG gonschi

Re: wg. arbeitsgerichtsverfahren, hatte jemand int

cool.
hoffe mal dass sie jetzt nicht mehr in berufung gehen.
wie is das, arbeitest du jetzt wieder mit den gleichen leuten zusammen? ich denke grad über ein versetzungsgesuch nach, denn ich fürchte nach der klage kann ich mich in der abteilung nicht mehr sehen lassen (bzw. das mobbing fing schon ab dem zeitpunkt an, als man meinen babybauch sah).
lg Julia

Re: wg. arbeitsgerichtsverfahren, hatte jemand int

hi julia,
das ist ja das große problem immer wieder, warum es dann doch oft auf abfindungen zuläuft.
ich arbeite in einem relativ großen unternehmen, verstehe mich sogar weiterhin oberflächlich ganz gut mit dem personalreferenten, der da vor gericht gegen mich auftreten musste als firmenvertreter. unsere rollen sind verteilt, jeder hat seinen part gespielt, keiner wirklich freiwillig, aber höflich sind wir nach wie vor zueinander und können auch einen scherz miteinander machen. die stell ein meiner abteilung wurde ja unvorsichtigerweise einer anderen kollegin langfristig überlassen. also werde ich auf alle fälle woanders hinkommen. da mein AG recht viel macht mit befristungen nd auch viele gruppenleiter etc. das nicht ok finden, hat das gar nicht unbedingt einen image-schaden an einem arbeitsplatz zur folge. nur die große karriere, die kann ich da wohl erstmal knicken ;-) (stand aber auch nicht bevor).
also wenn sie in berufung gehen: bleib ganz kuhl! die urteile werden ganz überwiegend dort bestätigt. mein abfindungsangebot hatte da übrigens schon eine null mehr hinten drann als in der ersten instanz, aber gut, dass ich abgelehnt habe, habs schon längst getoppt ;-)
ggfs. musst du auch beachten, dass die richter immer auf teufel komm raus einen vergleich wollen, da das urteil schreiben ja ähnlich viel arbeit macht wie das erstellen einer hausarbeit im studium. die haben also auch ihre ganz eigenen interessen.
deine kollegen sind ja damals aufgescheucht worden, dass sie es dir unbequem machen sollen, evtl. sind die da jetzt wieder ganz entspannt dir gegenüber.
mir hat jemand den guten rat gegeben, mir die beziehung mit leuten, wo es inzwischen schwierig war, wo ich mich geärgert habe, dass die sich unsolidarisch von mir abgewandt haben etc., dass ich mir die beziehung zu denen vorstellen soll wie ein weißes blatt papier, das wieder unbeschrieben ist und genau mit der unbefangenheit auf sie neu zugehen soll. das hilft mir sehr. ich weiß ja, was sie für typen sind und zu was sie (nicht) in der lage sind und wrede daher immer vorsichtig bleiben mit den entsprechenden zeitgenossen. aber ich muss es auch nicht immer vor mir hertragen, wie sie mich verletzt haben etc. pp.
ich drück dir die daumen!
LG gonschi

Re: wg. arbeitsgerichtsverfahren, hatte jemand interes

Hallo Julia,
mich hatte es interessiert.
Herzlichen Glückwunsch!!!
Was macht Dein Stillkind?
LG von Jana

Re: wg. arbeitsgerichtsverfahren, hatte jemand int

Hallo, was war da genau los? Mir haben sie vor 2 Jahren den Vertrag noch einmal um 2 Monate verlängert, bis ich 2 Wochen vor dem Beginn des Mutterschutzes dann arbeitslos war. Da kann man was machen?? (Kriege keinen anderen Job und hartz4 will uns aus der Wohnung schmeißen...) Danke, Miriam

Re: wg. arbeitsgerichtsverfahren, hatte jemand int

man kann verträge nur unter ganz bestimmten bestimmungen befristen. (teilzeitbefristungsgesetz). verstößt der AG gegen so eine bestimmung kann man mit einer frist von wenigen wochen nach vertragsende beim Arbeitsgericht klage erheben, dass festgstellt wird, dass der arbeitsvertrag nicht durch die befristung beendet wurde.
da muss man leider schnell was machen.
bei mir hatten sie einen befristungsgrund angegeben der nicht zugetroffen hatte. (hatte isgesamt schon so 10 verträge gehabt).
lg Julia

Re: wg. arbeitsgerichtsverfahren, hatte jemand int

hallo,
es wird inzw. nur noch der letzte vertrag auf die gültigkeit der befristung geprüft. man klagt sich praktisch ein auf feststellung der unbefristeten beschäftigung. dies muss man aber ich glaube spätestens 3 wochen nach vertragsende angeleiert haben mit einem RA. ein fachanwalt kann einem schon vorher eine prognose stellen, wie es aussieht. ein ungültig befristeter vertrag wird dann als unbefristeter arbeitsvertrag betrachtet und nicht als ein sozusagen aufzuhebender. schade, dass du dich damals nicht genauer infomriert hast - da geht so oft was ... zumal evtl. bei dir vermutlich eher der verrtrag vorher falsch befristet war, dann haben sie dir einen weiteren vertrag mit einer gültigen befristungzum unterschreiben gegeben, und dann stehst du am schluss ohne was da, verstehst du, was ich meine?
wer einen befristeten vertrag hat und einen neuen befristeten vom gleichen AG angeboten bekommt, sollte immer erst die verträgsänderung von einem fachanwalt prüfen lassen, welcher vertrag einem die besseren rechte sichert.
LG gonschi

Re: wg. arbeitsgerichtsverfahren, hatte jemand int

Tja, damals war mir das echt egal, das böse Erwachen kam erst jetzt mit dem Ende des Erziehungsgeldes als die Idee entstand wieder arbeiten zu müssen. Na gut, allr Fristen verpennt, muß ich also weitersuchen, lG Miriam

Re: wg. arbeitsgerichtsverfahren, hatte jemand int

du bist nach dem ende des erziehungsgeld gleich auf hartz4 geraten? ich dachte, dann hat du erstmal ein jahr anspruch auf arbeitslosengeld?
LG gonschi

Re: wg. arbeitsgerichtsverfahren, hatte jemand int

Nein, als Alleinerziehende mit kleinem Kind kriegt man immer Hartz4 bzw. damals noch Sozialhilfe. Das habe ich auch neben dem Erziehungsgeld schon bekommen und jetzt gibt es nur noch hartz4 und ein Amt was über Größe und Preis meiner Wohnung meckert und mich zum Umzug zwingen will...Deshalb will ich unbedingt wieder arbeiten. Miriam

Re: wg. arbeitsgerichtsverfahren, hatte jemand int

aha, eine freundin hatte von einem job vor der geburt des kindes noch arbeitslosengeldansprüche, die man ihr dann noch zugestanden hat, als sie sich erst nach 1,5 oder 2 jahren beim arbeitsamt meldete. hatte sie gar nicht mit gerechnet. sie ist dabei "sogar" liiert, wobei das wohl trotzdem vorne und hinten knapp ist. der mann sitzt da auch nicht so an der mega-geld-quelle trotz job.
ich drück dir die daumen, dass du bald was findest!!!!
LG gonschi

Re: wg. arbeitsgerichtsverfahren, hatte jemand int

bei mir war das so, dass sich mein mann blöderweise mal privatversichert hatte in der krankenkasse, hatte gerade so viel dass das ging. hat aber schulden, heisst fast alles vom gehalt geht dafür drauf.
da er privat versichert ist und ich verheiratet bin, war ich nach dem mutterschutz nicht mal mehr krankenversichert und musste mich privat versichern (familienversicherung gibts nicht wenn man privat ist).
elterngeld gabs auch nicht, auch kein harz oder sozialhilfe. also gar nix. (wegen seinem verdienst, was mir aber viel hilft, wenn wir dann die schulden nicht mehr zahlen können wegen meiner versicherung).
arbeitslosengeld auch nicht, obwohl ich lange genug eingezahlt hatte, da nicht vermittelbar mit baby...
hab dann so lange selbständig gearbeitet ungefähr so viel, dass ich diese blöde versicherung damit zahlen konnte.
bei mir ging das aber schon genau ab mutterschutzende so los mit diesen problemen.
lg Julia

Re: wg. arbeitsgerichtsverfahren, hatte jemand int

uiuiui, das ist ja echt heftig. die realität läßt schön grüßen!
wg. der kinder hat unser finanzberater auch empfohlen, dass wir schön in der gesetzlichen KK bleiben sollen, die privaten sind uns eh suspekt...
irre, diese kettenreaktionen!
hoffentlich findest du bald eine bessere lösung!
liebe grüße
gonschi

Re: wg. arbeitsgerichtsverfahren, hatte jemand int

also mein mann kann nicht mehr zurück in die private, aussser er würde glaube ich 1 jahr sehr wenig verdienen oder gar nichts, was aber unser finanzieller ruin wäre.
ich habe so weit gewonnen, dass mein arbeitsvertrag unbefristet ist, damit habe ich auch die elternzeit und in der elternzeit ist man kostenlos in der gesetzlichen kasse (egal ob mann privat ist oder nicht). nach der elternzeit arbeite ich halt wieder so viel, dass ich da ganz normal weiter drinnen bleibe.
also damit sind meine probleme schon echt weg ;). deswegen ja die klage, weil das das einzige war, was mich hätte retten können und ich es ungerecht fand, dass man wo schon 11 arbeitsverträge hatte insgesamt 6 jahre da arbeitet und nur weil man dann schwanger ist man dann quasi rausgeschmissen wird.
lg Julia

Re: wg. arbeitsgerichtsverfahren, hatte jemand int

hattest du denn eine eltenrzeitregelung während der klagezeit? ich habe das alles als vollzeit nachgezahlt bekommen. denn der AG hatte weder eine regelung für die zeit nach vertagsende mit mir gehabt betreffend eltrnzeit und erst recht nicht betreffend teilzeit. da ich vorher vollzeit war, musste er mir vollzeit nachzahlen.
pass auf, was man dir da jetzt anbietet!
LG gonschi

Re: wg. arbeitsgerichtsverfahren, hatte jemand int

tja, was macht ein stillkind ;). das stillt natürlich.
war aber ok, weil ich um 8 los musste und um halb 12 schon wieder da. also für ihn. für mich wars anfangs bisschen blöd, weil mein busen dann recht voll war zu der gewohnten 10 uhr mahlzeit (und weil oma ihn mit brei vollgestopft hatte, so dass er weniger durst als sonst hatte).
lg Julia
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