wg. arbeitsgerichtsverfahren, hatte jemand interes
hatte doch mal vor fast 1 jahr hier gefragt, wie ich das am besten mache, wenn ich einen tag nicht bei meinem baby sein kann.
irgendjemand von hier hat der ausgang meines verfahrens interessiert (vertrag nicht verlängert weil schwanger):
heute wars jetzt so weit: habe gewonnen ;)).
lg Julia
Re: wg. arbeitsgerichtsverfahren, hatte jemand interes
habe jede menge monate nachgezahlt bekommen und werde ab herbst wieder reulär dort arbeiten, abfindungen oder so stehen nicht bevor, da nicht wirklich wirtschaftlich interessant...
glückwunsch & du kannst stolz sein auf dich!
LG gonschi
Re: wg. arbeitsgerichtsverfahren, hatte jemand int
hoffe mal dass sie jetzt nicht mehr in berufung gehen.
wie is das, arbeitest du jetzt wieder mit den gleichen leuten zusammen? ich denke grad über ein versetzungsgesuch nach, denn ich fürchte nach der klage kann ich mich in der abteilung nicht mehr sehen lassen (bzw. das mobbing fing schon ab dem zeitpunkt an, als man meinen babybauch sah).
lg Julia
Re: wg. arbeitsgerichtsverfahren, hatte jemand int
das ist ja das große problem immer wieder, warum es dann doch oft auf abfindungen zuläuft.
ich arbeite in einem relativ großen unternehmen, verstehe mich sogar weiterhin oberflächlich ganz gut mit dem personalreferenten, der da vor gericht gegen mich auftreten musste als firmenvertreter. unsere rollen sind verteilt, jeder hat seinen part gespielt, keiner wirklich freiwillig, aber höflich sind wir nach wie vor zueinander und können auch einen scherz miteinander machen. die stell ein meiner abteilung wurde ja unvorsichtigerweise einer anderen kollegin langfristig überlassen. also werde ich auf alle fälle woanders hinkommen. da mein AG recht viel macht mit befristungen nd auch viele gruppenleiter etc. das nicht ok finden, hat das gar nicht unbedingt einen image-schaden an einem arbeitsplatz zur folge. nur die große karriere, die kann ich da wohl erstmal knicken ;-) (stand aber auch nicht bevor).
also wenn sie in berufung gehen: bleib ganz kuhl! die urteile werden ganz überwiegend dort bestätigt. mein abfindungsangebot hatte da übrigens schon eine null mehr hinten drann als in der ersten instanz, aber gut, dass ich abgelehnt habe, habs schon längst getoppt ;-)
ggfs. musst du auch beachten, dass die richter immer auf teufel komm raus einen vergleich wollen, da das urteil schreiben ja ähnlich viel arbeit macht wie das erstellen einer hausarbeit im studium. die haben also auch ihre ganz eigenen interessen.
deine kollegen sind ja damals aufgescheucht worden, dass sie es dir unbequem machen sollen, evtl. sind die da jetzt wieder ganz entspannt dir gegenüber.
mir hat jemand den guten rat gegeben, mir die beziehung mit leuten, wo es inzwischen schwierig war, wo ich mich geärgert habe, dass die sich unsolidarisch von mir abgewandt haben etc., dass ich mir die beziehung zu denen vorstellen soll wie ein weißes blatt papier, das wieder unbeschrieben ist und genau mit der unbefangenheit auf sie neu zugehen soll. das hilft mir sehr. ich weiß ja, was sie für typen sind und zu was sie (nicht) in der lage sind und wrede daher immer vorsichtig bleiben mit den entsprechenden zeitgenossen. aber ich muss es auch nicht immer vor mir hertragen, wie sie mich verletzt haben etc. pp.
ich drück dir die daumen!
LG gonschi
Re: wg. arbeitsgerichtsverfahren, hatte jemand interes
mich hatte es interessiert.
Herzlichen Glückwunsch!!!
Was macht Dein Stillkind?
LG von Jana
Re: wg. arbeitsgerichtsverfahren, hatte jemand int
Re: wg. arbeitsgerichtsverfahren, hatte jemand int
da muss man leider schnell was machen.
bei mir hatten sie einen befristungsgrund angegeben der nicht zugetroffen hatte. (hatte isgesamt schon so 10 verträge gehabt).
lg Julia
Re: wg. arbeitsgerichtsverfahren, hatte jemand int
es wird inzw. nur noch der letzte vertrag auf die gültigkeit der befristung geprüft. man klagt sich praktisch ein auf feststellung der unbefristeten beschäftigung. dies muss man aber ich glaube spätestens 3 wochen nach vertragsende angeleiert haben mit einem RA. ein fachanwalt kann einem schon vorher eine prognose stellen, wie es aussieht. ein ungültig befristeter vertrag wird dann als unbefristeter arbeitsvertrag betrachtet und nicht als ein sozusagen aufzuhebender. schade, dass du dich damals nicht genauer infomriert hast - da geht so oft was ... zumal evtl. bei dir vermutlich eher der verrtrag vorher falsch befristet war, dann haben sie dir einen weiteren vertrag mit einer gültigen befristungzum unterschreiben gegeben, und dann stehst du am schluss ohne was da, verstehst du, was ich meine?
wer einen befristeten vertrag hat und einen neuen befristeten vom gleichen AG angeboten bekommt, sollte immer erst die verträgsänderung von einem fachanwalt prüfen lassen, welcher vertrag einem die besseren rechte sichert.
LG gonschi
Re: wg. arbeitsgerichtsverfahren, hatte jemand int
Re: wg. arbeitsgerichtsverfahren, hatte jemand int
LG gonschi
Re: wg. arbeitsgerichtsverfahren, hatte jemand int
Re: wg. arbeitsgerichtsverfahren, hatte jemand int
ich drück dir die daumen, dass du bald was findest!!!!
LG gonschi
Re: wg. arbeitsgerichtsverfahren, hatte jemand int
da er privat versichert ist und ich verheiratet bin, war ich nach dem mutterschutz nicht mal mehr krankenversichert und musste mich privat versichern (familienversicherung gibts nicht wenn man privat ist).
elterngeld gabs auch nicht, auch kein harz oder sozialhilfe. also gar nix. (wegen seinem verdienst, was mir aber viel hilft, wenn wir dann die schulden nicht mehr zahlen können wegen meiner versicherung).
arbeitslosengeld auch nicht, obwohl ich lange genug eingezahlt hatte, da nicht vermittelbar mit baby...
hab dann so lange selbständig gearbeitet ungefähr so viel, dass ich diese blöde versicherung damit zahlen konnte.
bei mir ging das aber schon genau ab mutterschutzende so los mit diesen problemen.
lg Julia
Re: wg. arbeitsgerichtsverfahren, hatte jemand int
wg. der kinder hat unser finanzberater auch empfohlen, dass wir schön in der gesetzlichen KK bleiben sollen, die privaten sind uns eh suspekt...
irre, diese kettenreaktionen!
hoffentlich findest du bald eine bessere lösung!
liebe grüße
gonschi
Re: wg. arbeitsgerichtsverfahren, hatte jemand int
ich habe so weit gewonnen, dass mein arbeitsvertrag unbefristet ist, damit habe ich auch die elternzeit und in der elternzeit ist man kostenlos in der gesetzlichen kasse (egal ob mann privat ist oder nicht). nach der elternzeit arbeite ich halt wieder so viel, dass ich da ganz normal weiter drinnen bleibe.
also damit sind meine probleme schon echt weg ;). deswegen ja die klage, weil das das einzige war, was mich hätte retten können und ich es ungerecht fand, dass man wo schon 11 arbeitsverträge hatte insgesamt 6 jahre da arbeitet und nur weil man dann schwanger ist man dann quasi rausgeschmissen wird.
lg Julia
Re: wg. arbeitsgerichtsverfahren, hatte jemand int
pass auf, was man dir da jetzt anbietet!
LG gonschi
Re: wg. arbeitsgerichtsverfahren, hatte jemand int
war aber ok, weil ich um 8 los musste und um halb 12 schon wieder da. also für ihn. für mich wars anfangs bisschen blöd, weil mein busen dann recht voll war zu der gewohnten 10 uhr mahlzeit (und weil oma ihn mit brei vollgestopft hatte, so dass er weniger durst als sonst hatte).
lg Julia
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