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Kleines SP: MuMi und Umsatzsteuer....

§4 S.1 Nr. 17 a UStG: Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
Von den unter §1(1)S.1 Nr.1 UStG fallenden Umsätzen sind steuerfrei...
...die Lieferungen von menschlichen Organen, Blut und Frauenmilch.
Und laut Umsatzsteuerrichtlinie ist es ohne Bedeutung, ob die Frauenmilch bearbeitet, z.B. bereinigt, erhitzt, tiefgefroren oder getrocknet ist.
Also falls eine von euch vorhaben sollte, eine Marktlücke zu schließen.... "Call a MuMi" wäre umsatzsteuerfrei ;o))
GLG Conny, Umsatzsteuerrecht paukend und staunend.
Bisherige Antworten

Re: Kleines SP: MuMi und Umsatzsteuer....

Wußte gar nicht, dass Umsatzsteuerrecht so interessant sein kann *g*
Danke, dass du uns daran hast teilhaben lassen ;-)
Viel Spaß noch beim Pauken!
LG
Doro

Re: Kleines SP: MuMi und Umsatzsteuer....

Hallo,
leider ist das nicht wirklich eine Marktlücke. Es gibt tatsächlich noch Muttermilchbanken, von daher gibt es wahrscheinlich diese Regelung. Bei uns in der Kinderklinik werden die extremen Frühchen fast immer mit Mumi gefüttert. Wenn die eigene der Mütter nicht ausreicht, gibt es Milch von einer Muttermilchbank. Die Mumi ist einfach besser als die industriell hergestellten Frühchennahrungen. Leider ist das Angebot aber sehr begrenzt, da natürlich die hygienischen Ansprüche sehr hoch sind. Neue Muttermilchbanken werden daher wohl nicht mehr eingerichtet, die bestehenden sind eher "Restbestände" der DDR, in den alten Bundesländern gibt es solche Banken nicht mehr. Hier in der Klinik wird sogar die tiefgefrorene Milch, die die Mütter bei der Entlassung ihrer Kinder nicht abholen, an andere Kinder verfüttert, einfach weil sie zu schade zum wegschütten ist.
LG
Tuffi mit
Räuber 05.10.02 und
Mäuserich, Maus und Mäuschen 15.07.04

Re: Kleines SP: MuMi und Umsatzsteuer....

Hi Conny!
Tjaaaaa, ganz soooo einfach ist das leider, leider nicht!
Der Handel mit Organen, Blut und Frauenmilch ist nämlich anderweitig sehr stark regelmentiert, der kommerzielle Handel ist sogar verboten (in Rechnung stellen darf man sich nur Aufbewahrung, Transport, Aufbereitung, etc.)
Deswegen wohl auch die Umsatzsteuerbefreiung. ;-)
LG,
Darla

Re: Kleines SP: MuMi und Umsatzsteuer....

Hei Conny!
Fehlt nur noch, dass die Einnahmen nach § 3 Nr. xx EStG steuerfrei sind....*ggg*
Komisches USt-Recht...
Lg Katja
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