Beihilfe will nicht zahlen;-((
Hoffentlich kann mir jemand helfen: Ich bin zu 50 % über die Beihilfe versichert und habe heute einen Beihilfebescheid erhalten, wo man mir die Stillberatungskosten von 35 ? wegen eines Milchstaus nicht bezahlen will. Begründung: "Gemaß § 11 Beihilfeverodnung sind aus Anlaß einer GEburt u.a. die Aufwednungen einer Hebamme beihilfefähig; diese muß nach der Hebammengebührenverodnung abrechnen. Darüberhinaus ist nicht erkennbar, ob es ich bei Frau .... um eine Hebamme handelt."
Also, die Stillberaterin ist Kinderkrnkenschwester und Still- u. Laktationsberaterin IBCLC. Ich dachte, Stillberatung ist keine "Aufwendung im Zusammenhang mit der GEburt" und dass man gesetzlich Anrecht auf Beratung bei Problemen hat...*dummnachfrag* Hat irgendeine Beihilfe schon gezahlt, wenn ihr das Problem schon hattet?
LG Katja
Weiß auch nicht, aber ...
a) die Bearbeiterin mal anrufen und es besprechen (am Telefon kommt oft mehr rüber als schriftlich)
und wenn du nach dem Gespräch noch kein "Einsehen" hast,
b) schriftlich Widerspruch einlegen und dann mal die genauere Begründung abwarten.
Und c) bei der HB nachfragen, wo sie steuerlich geführt wird (evt. mit Steuernummer) und diese der Beihilfestelle mitteilen. Wenn das Finanzamt die Einnahmen als Hebamme "anerkennt", sollte es die Beihilfe doch auch tun, oder?
Aber beantworten kann ich es dir nihct.
Viel Erfolg,
Katrin
Blöd blöd
Ich würde aber ganz genau auch anrufen *ganzliebfragen* nach welcher Bestimmung etc. dann sowas gezahlt wird (meistens sind die Damen ja am Telefon nicht ganz so verbiestert und auf §§ fixiert), und dann noch mal mit der Stillberaterin grübeln, wie es am besten abgerechnet werden kann, evtl. die Rechnung irgendwie ändern.
Nicht abzustreiten ist ja aber wohl die Tatsache, dass ein unbehandelter Milchstau böse Folgen haben kann, die ÄRZTliche Behandlung erfordert - welche dann unstreitbar teurer ist.
Viel Erfolg, auch wenn ich Dir nicht wirklich helfen konnte.
Silke
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