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*einschleich* - Frage: Stillen und Beruf

Hallo,
ich frag schonmal - vorsichtshalber *g*,
obwohl ich da von AG-Seite aus nichts zu befürchten habe, bin aber neugierig.
Gibt es eine Regelung, wie lange (im Sinne von Alter des Kindes) man im Beruf diese Stillpausen nehmen darf (stillen oder abpumpen)?
Gruß
Simone mit Hannah - 6,5 Monate
Bisherige Antworten

Re: *einschleich* - Frage: Stillen und Beruf

Hallo Simone,
mir war das Inanspruchnehmen der Stillpausen zu suspekt und ich habe in der Frühstücks- oder Mittagspause gepumpt. Ging völlig problemlos. Ich hatte einen extra Raum (Wäschekammer *g*) und konnte die Milch auch sofort einfrieren.
LG Uta
PS: Gehört habe ich glaube, dass es mit den Stillpausen bis 1 Jahr geht. Ich habe ab 1 jahr übrigens auf Arbeit nicht mehr pumpen müssen, dann hat es zu Hause noch eine Weile gereicht.

Re: *einschleich* - Frage: Stillen und Beruf

.. habs genauso gemacht!!
Es gibt einen Passus im Mutterschutzgesetz:
Nach §7, Abs. 1 hat die stillende Mutter Anspruch auf Stillpausen. "Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens fünfundvierzig Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens neunzig Minuten gewährt wird. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird." Nach Auffassung der Stillkommission können diese Pausen auch dazu dienen, Milch abzupumpen, wenn das Kind nicht an der Arbeitsstätte gestillt werden kann.
LG Gala

Re: *einschleich* - Frage: Stillen und Beruf

Hi Simone :-) Im Gesetz stegt eigentlich keine Beschraenkung, aber es gab in deinige Urteile, die die Pausen auf das erste Lebensjahr beschraenken wegen der Gefahr des Missbrauchs (??). Neulich schrieb jemand, dass es auch neuere, andere Gerichtsentscheidungen gaebe, weiss ich jetzt aber nicht mehr genau. Auf jeden Fall hast du noch viel Zeit :-)
LG
Berit

Ohje, was hab ich da zusammengetippt, ab ins Bett.

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