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o.T. 400 Euro Job ......

guten morgens Mädels,
ich hab ne Frage bezüglich Erziehungsgeld! Wieviel darf man denn als Mutter dazuverdienen und ab welchen Betrag wird das auf das Erziehungsgeld angerechnet? Joanna hat einen 400 Euro Job (ohne Lohnsteuerkarte), wird das angerechnet? Wer kennt sich aus???
Danke wiedermal für Eure Antworten,
liebe Grüße
Pat
Bisherige Antworten

Re: o.T. 400 Euro Job ......

Hallo Patty. Da ich ja auch arbeiten gehe, hab ich vorher bei der Erz.-geldstelle angerufen. Der hat mir dann gesagt - alles was unter 400 EUR liegt, wird nicht als einkommen gezählt. Mein Job wird mit 300 EUR entlohnt, und ich bekomme weiterhin das volle Erziehungsgeld. Nur das Wohngeld hatte sich damit erledigt...ruft doch dort mal an und fragt...eigentlich müssten die das doch genau wissen. Und die streichen nicht gleich das Geld...ihr müsst ja nicht sagen, dass sie den Job hat, sonder einfach mal fragen, wieviel man ohne Kürzungen dazu verdienen könnte....LG Chattie

Re: o.T. 400 Euro Job ......

hi Chattie,
ich werde mal auf die Seite im I-Net gehn und mal gucken was die da so schreiben! Vielen Dank für Deinen Beitrag!
Liebe Grüße
Pat

Re: o.T. 400 Euro Job ......

Wohnt Deine Tochter mit dem Vater des Kindes zusammen? dann rechnen die das sicher zu seinem Einkommen dazu. Die Grenzen stehen ja fest, bis zu denen volles Erziehungsgeld gezahlt wird. Ich würde auch mal beim Jungendamt anrufen, die sind doch eigentlich immer sehr nett. LG Tabbi

Re: o.T. 400 Euro Job ......

hi Tabbi,
ja, Joanna wohnt mit dem Papa von Luca zusammen. Ich werd mal im I-Net schaun unter Erziehungsgeld, mal sehen was die so schreiben!
Danke und liebe Grüße
Pat

Re: o.T. 400 Euro Job ......

400 Euro Job wird nicht angerechnet, alles was drüber liegt, dann aber voll.
LG Steffi

Re: o.T. 400 Euro Job ......

danke Steffi!!!!
Liebe Grüße
Pat

NICHT während Mutterschaftsurlaub

Hallo Patty,
bis ? 400,-- darf Sie dazuverdienen. Jedoch NICHT während des Mutterschaftsurlaubes der erst 8 Wochen nach der Geburt endet. Der Arbeitgeber, der eine Mutter im Mutterschaftsurlaub beschäftigt macht sich strafbar.
LG ivi

Re: NICHT während Mutterschaftsurlaub

liebe Ivi,
vielen Dank für die Information! Seit gestern wissen wir das auch, dass Joanna erst nach dem Mutterschaftsurlaub arbeiten darf, der Arbeitnehmer hat's grad noch gemerkt! Dann darf sie erst im Februar loslegen :-)
Liebste Grüße
Pat

Re: o.T. 400 Euro Job ......

Hallo Patty,
denk daran, dass Jo´s jetziger Arbeitgeber zustimmen muss, falls sie einen anderen Job annimmt. Ich gehe mal davon aus, dass sie ihren Job nicht gekündigt, sondern nur Elternzeit beantragt hat. Es ist ein Kündigungsgrund, wenn sie ohne diese Erlaubnis "fremdarbeitet" Und Arbeitgeber sind in diesem Fall streng, wenn´s rauskommt (und das kommt es fast immer), wird sie fristlos gekündigt.
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