hilfe-hilfe-hilfe
ich bin total geschockt.
Nachdem ich nun mein Negativ auch offiziel kassiert habe, habe ich bei meiner Krankenkasse angerufen wegen neu zu beantragender ICSI.
Ich bin Privat + Beihilfe, mein Mann ist gesetzlich versichert.
Damals war die GEnehmigung kein PRoblem.
Gerade sagt mir der Sachbearbeiter, dass sie nur bei absoluter Kinderlosigkeit eine ICSI übernehmen. Bei uns nicht mehr, weil wir bereits ein Kind haben. *hääää*
Wer kennt das? Mir ist das absolut neu. Ich habe noch nie derartiges gehört.
Ist das nun der Abschied vom Kinderwunsch?
verzweifelter Grüße
Anusch mit Noah.
Ich bin bei der HUK!
Re: hilfe-hilfe-hilfe
ich bin hier nur Gastleserin, wollte Dir aber trotzdem schreiben.
Ich hab das Problem jetzt schon öfters gehört, allerdings bisher nur von gesetzlich Versicherten. Das ist wohl eine dieser "sinnigen" Änderungen seit diesem Jahr..... Echt zum ko****
Eine Bekannte aus "meinem" Geboren-Forum steht vor dem selben Problem.
GLG und viel Glück
Heidi
Re: hilfe-hilfe-hilfe
danke für dein posting.
ich habe davon bisher noch nie etwas gehört und war entsprechen irritiert und total geschockt.
kann man denn gar nichts machen? ist das nicht auslegungssache / interpretationsgeräumig?
LG Anusch.
Re: hilfe-hilfe-hilfe
die PKV übernimmt seit Ende 2004 nur noch die Kosten für das erste Kind. Ist das da, ist ihr "Soll" erfüllt :-/// Der Kinderwunsch ist ja dann nicht mehr unerfüllt und jedes weitere Kind ist "Privatvergnügen"...
Wer ist denn bei euch Verursacher? Wenn dein Mann der alleinige Verursacher ist, stehen eure Chancen nicht schlecht, dass ihr eine 50%-Zusage für 3 Versuche bekommt. Denn bei der GKV kann man nach jedem Kind 3 neue Versuche beantragen, egal wieviel man schon hat. Die Kasse des Verursachers muss zahlen.
Ich drück euch die Daumen, dass ihr wenigstens bei der GKV keine Absage bekommt!
LG Susanne
DAnke für deine lieben Worte, Susanne! LG
Neues BGH Urteil!
erst einmal ein dicker Trostknuddler für Dich!!
keine Sorge, es gibt ein neues BGH Urteil(von Ende 2005), auch eine PKV hat ein zweites Kind zu finanzieren!
LG
Leo mit Icsi Böppelinchen 5.9.05
Re: Neues BGH Urteil!
echt??? aber wie verhalte ich mich jetzt? kennst du eine genauere Angabe zu diesem Urteil, so dass ich es mir irgendwoher besorgen könnte?
Ich fühle mich gerade soooo hilflos und traurig!!! :o(
danke für deine Hilfe!
LG Anusch mit Noah.
Re: Neues BGH Urteil!
Kopf hoch, das Urteil ist "bombenfest".
Bundesgerichtshof Karlsruhe, Az.: IV ZR 113/04)
Arnold Achterbusch hat ein Problem: Er ist zeugungsunfähig. Da er aber mit seiner Frau Almuthe unbedingt Kinder haben wollte, wandte er sich an den Arzt seines Vertrauens. Dieser empfahl ihm eine künstliche Befruchtung. Und siehe da, 1997 wurde ihr gemeinsamer Sohn Aron geboren. Seine - private - Krankenkasse übernahm antandslos die Kosten. Die Achterbuschs aber wünschten sich ein weiteres Kind. Zwei neue Behandlungszyklen blieben jedoch ohne Erfolg. Von der Versicherung forderten sie dafür gut 9000 Euro und verlangten zudem eine Kostenübernahme für bis zu acht weitere Versuche. Das lehnte die Kasse ab. Erstens sei ja die Kinderlosigkeit bereits beseitigt und damit eine neue Behandlung nicht mehr medizinisch notwendig. Zudem sei die Frau inzwischen 40 und die Erfolgschance einer künstlichen Befruchtung damit nur noch gering. Der Fall beschäftigte alle Instanzen. Abschließend sprach der Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil:
Private Krankenversicherungen müssen eine künstliche Befruchtung nicht nur für das erste Kind, sondern auch für weitere Kinder bezahlen. Allerdings besteht für private Krankenkassen eine Ersatzpflicht nur dann, wenn die Befruchtung - etwa wegen früher gelungener Versuche - gute Aussicht auf Erfolg hat.
In diesem Fall kam der BGH zu dem Schluss, dass die Aussichten wegen Almuthes Alter nur noch gering waren. Die Achterbuschs bekommen deshalb zwar die Kosten für die vergeblichen Versuche in Höhe von 9000 Euro erstattet. Aber darüber hinaus haben sie keine Ansprüche.
Das heißt aber, dass bei guten Aussichten Deine Kasse zahlen muss.
Würde der Kasse einen Brief mit Verweis auf das Urteil schreiben, vielleich weiß auch Deine Kiwu Praxis mehr und kann helfen!
Viel Glück!
Leo, die ihre PKV in ca. 1,5 Jahren für ICSI Baby Nr. 2 in Anspruch nehmen wird ;-)
Re: Neues BGH Urteil!
Ich hatte nun auch schon im Netz gesurft und dieses Urteil mit AZ gefunden. Allerdings versteht man es in der Umgangssprache immer noch besser als im Beamtendeutsch (obwohl ich doch BEamtin bin ;o) ).
Dann werde ich mir mal einen Antrag aus den Fingern ziehen mit Hinweis auf das BGH-Urteil, obwohl mir so etwas immer sooo schwer fällt.
Nochmal danke für deine Mühe!
LG Anusch.
Re: Neues BGH Urteil!
dann wünsche ich gute Nerven und viel Erfolg - überleg Dir, ob Deine KIWU Praxis nicht noch einen Schrieb beisteuert so nach dem Motto: sehr gute Erfolgsaussichten etc.
Nicht, dass die PKV ansonsten wieder auf Zeit spielen will und erst einmal die Erfolgsaussichten in Frage stellt...
LG!
Leo
Re: hilfe-hilfe-hilfe
Das stimmt so allerdings nicht. Es gibt inzwischen diverse Urteile, wo die PKV auch zur Übernahme der Kosten für ein weiteres Kind verurteilt wurde. Wenn Du möchtest, kann ich Dir die Aktenzeichen schicken, wenn ich heute abend zuhause bin.
Wir mussten über einen Rechtsanwalt mit Klage drohen, erst dann hat sich die Versicherung "kulanterweise" (hahaha) dazu bereit erklärt, die Kosten zu übernehmen. Ich bin ja dann gleich bei der 1. ICSI wieder schwanger geworden und sie haben alle Kosten bezahlt.
Gib nicht auf, die PKVs versuchen es immer mit dieser Masche, lassen sich aber dann letztendlich nicht auf eine Klage ein, weil das wieder Präzedenzfälle schaffen würde. Sie kommen aber wohl immer noch oft genug damit durch, sodass es sich für sie lohnt, erstmal abzulehnen.
GLG
Tania
Hallo Tania, ...
Wie sind nämlich auch in der Planungsphase zu Nr. 2 und in der gleichen Versicherungssituation. Allerdings mit dem kleinen Unterschied dass unser 1. Kind erst nach den vier KK-finanzierten Versuchen entstanden ist (selbst bezahlt). Ich hoffe das macht keinen Unterschied, so nach dem Motto "hat doch schon beim ersten Mal nix gebracht".
Jedenfalls kann es nicht schaden schon mal positive Urteile in der Hand zu haben und daraus zitieren zu können, denk ich.
Vielen Dank schon mal im Voraus,
Liebe Grüße TINA
Re: Hallo Tania, ...
schau mal ins Posting für Smiling Sun. Da habe ich das Aktenzeichen niedergeschrieben.
LG Anusch.
jau, danke ...
Ich dachte Tania hätte noch mehr "schlagende" Argumente.
:o)
Lg TINA
Re: hilfe-hilfe-hilfe
danke für deine Info.
Ich habe gestern noch lange im Netz gesurft und bin auch das BGH-Urteil IV ZR 113/04 gestoßen von September 2005. Ist es das, was du meinst? Anstonsten bin ich gerne für neue Infos offen, die mich näher an die Versuche bringen.
LG Anusch.
Re: hilfe-hilfe-hilfe
Ärgerlich ist nur, daß wir Gustav wieder bei denen privat versichern mußten bzw. haben. Ihn gabs also praktisch für umme...
LG
Romy
*einschleich*
LG Heidi
Re: *einschleich*
ja, ich habe dieses Urteil gestern auch beim Surfen im Netz gefunden und heute direkt meiner PKV unter die Nase gehalten und juristische Schritte angedroht. Plötzlich war der Vorgesetzte da und hat mir ausrichten lassen, ich solle einen Antrag mit ärztl. gutachten einreichen.
Vielleicht ein kleienr Teilerfolg. Nun mal sehen, ob sie tatsächlich genehmigen.
LG und danke,
Anusch.
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