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Wichtige Frage

Hallo,
habe eine generelle Frage, ich hatte vor Jahren eine FEhlgeburt und nun im September 03 und jetzt erst im April 04 zweimal eine Eileiterssw. Der rechte eilieiter wurde im Sept. entfernt. Der linke bei der op im April zwar erhalten aber irgendwie vernäht nach dem Eingriff.
Nun meine Frage steht mir e zu bzw. wird es von den Kassen übernommen, wenn ich mich dem risiko nicht mehr aussetzen möchte bzw. mich künstilich befruchten lassen möchte (bzw. meine Eilezelle wird entnommen, ausserhalb befruchtet und dann in die Gebärmutter eingesetzt). Bin derzeit nicht verheirtatet, was für Bedingungen müssen vorliegen um dies tun zu können. ???
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Re: Wichtige Frage

Hi, tja seit der Gesundheitsreform ist das mit der Kostenübernahme nicht mehr so einfach. Es werden sowieso nur noch max. 50% der Kosten für 3 Versuche übernommen. D.h. 50% müßtet Ihr in jedem Fall selber tragen (kann ca 3000 Euro/ Versuch und mehr sein). Hinzu kommt, daß Ihr verheiratet sein müßt. Ansonsten zahlt die Kasse 0 Euro. Und es ist unklar, ob Ihr eine KiWu Praxis findet, die eine künstliche Befruchtung bei unverheirateten Paaren überhaupt vornimmt - da die Rechtslage im Falle einer Trennung schwierig ist. Ggf. müßtet Ihr das von einer Ethikkommission genehmigen lassen. Dies kann Euch aber alles eine entsprechende Kinderwunschpraxis genau erklären. Viel Glück und LG Nadja

Re: Wichtige Frage

Hallo! Wie Nadja schon sagte, muß man, damit man die 50% bekommt verheiratet sein. Seid ihr beide gesetzlich versichert liegt die Selbstbeteidugung bei ca 2000 ? incl medis , jenachdem in welcher Praxis man istund welche mengen man an medikamente braucht. LG glasi

Re: Wichtige Frage

Hallo,
kann nachvollziehen wie es dir geht. Tut mir leid für dich. Ich hatte auch schon 2 FG und eine EIleiterss. dass war auch einer der Gründe warum wir uns für eine IVF entschieden hatten. Wenn du eine Überweisung zu einer KiWu-Praxis hast, dann gibt es da eigentllich keine Probleme. Ab dem 1.1.04 werden aber nur noch 50% der Kosten für die IVF von der KK übernommen. Da bleibt für dich noch eine ganze Menge übrig. Der wichtigste Punkt wird aber sein, dass du nicht verheiratet bist. Dies musst du sein, damit die IVF von der KK genehmigt wird. Ansonsten wünsche ich euch alles Gute.- LG Fleurette mit Baby J 8 1/2 Monate alt (nach 1.ICSI)
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