Heute morgen kam ein Einschreiben...
Hallo zusammen,
noch ungeöffnet sage ich zu Uwe: "Das ist jetzt meine Kündigung!".
Aufgemacht und - mein Antrag auf Arbeitszeitverkürzung kann nicht genehmigt werden. Noch eine kurze Begründung und als Grußformel "Hochachtungsvoll" (also das niedrigste, was es an Grußformeln unter einem Geschäftsbrief so gibt).
Kein weiterer Satz, dass ich mich mit denen in Verbindung setzen soll, wie es ab 23.10. weitergeht. Nix.
Indirekte Kündigung also...
Ich hab es zwar die ganze Zeit geahnt, aber es trifft mich doch ganz schön hart.
Werde mich heute nachmittag mit meiner Mutter zusammensetzen (sie komme extra her) und gucken, wie es weitergehen soll.
LG Susanne
Re: Heute morgen kam ein Einschreiben...
ähm die Begründung ist sehr sehr wichtig. Ggf kannst du dagegen angehen, es müssen nämlich wichtige betriebliche Gründe gegen eine Arbeitszeitverkürzung stehen. Für den fall, dass sie tatsächlich kein Interesse an deiner Person haben, solltest du trotzdem dich für ganztags zurückmelden. da die abfindung im Falle einer Kündigung (nach 3 Monatenmöglich ) nach dem gehalt geht und bei voller stelle ja meist doppelt so hoch ist. Erziehungszeiten zählen zur Betriebszugehörigkeit!
Am günstigsten ist es, wenn du dich mit deinem Betriebsrat/gewerkschaft in verbindung setzt und da alle möglichkeiten durchspielst. Falls du da keine Möglichkeiten hast würde ich auch eine anwalt in betracht ziehen. Ich hoffe, dass das einigermaßen nachvollziehbar war.
Toi, toi, toi Käthe
Re: Heute morgen kam ein Einschreiben...
Halte durch und gib nicht auf....man kann sich auch beim Arbeitsgericht beraten lassen,w as einem zusteht und was nicht...aber sage nciht einfach " gut, dann eben nicht..." schlage zumindest ne Abfindung oder so raus...
LG Ulrike
Re: Heute morgen kam ein Einschreiben...
kann mich den "Vorschreiberinnen" nur anschliessen, vor allem da nach dem Teilzeit-Befristungsgesetz nur aus DRINGENDEN betriebl. Gründen dein TZ wunsch abgelehnt werden kann. Also, erstmal anzweifeln und mit Betriebsrat, Gewerkschaft oder Anwalt kurzschliessen.
Viel Erfolg, LG Eles
unser Schlachtplan ;-)
inzwischen haben wir uns ein bißchen beraten.
Wir werden am Montag erstmal eine Rechtschutzversicherung abschließen.
Dann werde ich meiner Chefin mitteilen, dass ich ab 23.10. wieder vollzeit arbeiten werde.
Meine Mutter hat sich bereit erklärt, bis Ende Januar hier unter der Woche zu wohnen und sich in der Zeit eine Wohnung in unserer Nähe suchen.
Ich lasse mich nicht so einfach abspeisen, auch wenn es in meinem Posting von heute morgen so aussah. Nö, jetzt erst recht! Und wenn ich könnte wie ich wollte, dann würde ich auf der Stelle ss werden und mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen lassen und meine Firma könnte dann blechen bis zum Umfallen. Aber schade, dass das nicht so einfach klappt, wie man es gerne hätte.
Und dann muss ich mich mal schlau machen, ob es bei uns überhaupt einen Betriebsrat gibt (was ich nicht glaube, sonst hätte ich von dem ja schon mal was gehört oder gelesen).
LG Susanne
Re: unser Schlachtplan ;-)
wenn du am Montag eine Rechtsschutzversicherung abschließen willst, wird die trotzdem nicht für diese Sache zahlen, da du ja schon das 1. Schreiben der Firma in den Händen hälst. Für laufende Fälle wird nix gezahlt, sorry.
Aber ich drück die Daumen, daß es trotzdem noch gut ausgeht.
LG Bärli (Versicherungskauffrau) mit Julian und Niklas *03.05.02
Re: unser Schlachtplan ;-)
NOCH bin ich ja nicht gekündigt. Mir wurde lediglich mitgeteilt, dass mein Antrag auf Arbeitszeitverkürzung nicht genehmigt wurde. Somit bin ich ab dem 23.10. wieder als Vollzeit-Angestellte für die Firma tätig. Alles bleibt beim Alten und wenn die mich in ein paar Monaten aus irgendwelchen anderen Gründen rausschmeißen wollen, dann ist das doch wieder was neues und hat nichts mit dem jetzigen Zeug zu tun.
LG Susanne
Re: unser Schlachtplan ;-)
soweit ich informiert bin, greift eine Rechtschutzversicherung erst 3 Monate nach Abschluss.
VBeim Arbeitsgericht bekommst du auch Beratung, die kosten sind meines Wissens gering bis Null.
LG käthe
Re: unser Schlachtplan ;-)
Susanne Du bist nicht verpflichtet Vollzeit zu arbeiten.An Deiner Stelle würde ich mich wirklich von einem Rechtsanwalt beraten lassen, damit Du nichts verkehrt machst, was Deinem AG doch noch das Recht gibt Dir zu kündigen.
Es ist nicht so, dass man nur dann ein Recht auf seine Stelle hat, wenn man die Stelle von vor der Elternzeit wieder annimmt, das erzählen einem die AGs immer um einen loszuwerden, aber vor ein paar Jahren wurde das Gesetz geändert und Du hast ein Recht auf Verkürzung der Arbeitszeit.Der AG muss sich mit Dir diesbezgl.einigen und kann es nur aus ganz schwerwiegenden Gründen ablehnen.Lass DIch nicht verkohlen, mein Anwalt hat nur gelacht und gemein"Jaja, sie versuchen es immer, aber rein rechtl. fehlt ihnen total die Grundlage.Aber wenn das nur bei 10% des Frauen klappt haben die AGs ne Menge Geld gespart!"
Sorry nochmal das ich zweimal poste, aber ich bin in der gleichen Situation und ich werde einen Teufel tun und Vollzeit arbeiten gehen, nur weil mein AG meint er kann mich veräppeln.
LG
Mel
Re: unser Schlachtplan ;-)
Recht hast Du, mach es ihnen so schwer wie möglich!!
Ob allerdings die Rechtschutzversicherung jetzt noch was hilft in dem Fall, ist die Frage. Die ersten Kontakte diesbezüglich und die Ablehnung Deines Antrages sind ja schon gelaufen. Aber vielleicht klappt es ja trotz allem.
Ich drück Dir die Daumen!
Liebe Grüße
Micha
Ich bin deshalb gerade beim Anwalt
Wenn Du Fragen hast melde Dich bei mir.
LG
Deine Mel
-
Kuriose akzeptierte und abgelehnte Vornamen
Besondere und kuriose Vornamen: Diese Namen wollten Eltern ihren Kindern geben – und das ist daraus geworden. → Weiterlesen
-
12. SSW: Jetzt wird dein Baby so richtig...
Das erste Trimester neigt sich dem Ende zu und auch von außen werden nun so langsam körperliche Veränderungen sichtbar! → Weiterlesen
-
AU, KU, BPD & Co.: Die Messdaten in der...
Die wichtigsten Werte und worauf es hindeuten kann, wenn sie außerhalb der Norm liegen. → Weiterlesen
-
37. SSW: Auf in den 10. Monat!
Dein Baby wiegt inzwischen fast drei Kilo und wäre ab der vollendeten 37. Woche auch kein Frühchen mehr. → Weiterlesen
-
Gewichtstabelle für Babys: Gewicht in den...
Orientierungshilfe für Eltern: Wie viel wiegt das Baby beispielsweise mit acht, elf oder 15 Monaten? → Weiterlesen
-
5. SSW: Was in dieser Woche passiert
Kann man das Baby in der 5. SSW schon im Ultraschall sehen und welche Anzeichen sind in dieser Woche typisch? → Weiterlesen
-
Selbstbefriedigung in der Schwangerschaft:...
Das Wichtigste vorab: Darüber, dass Selbstbefriedigung eine Fehl- oder Frühgeburt auslösen könnte, brauchst du dir bei einer unkomplizierten Schwangerschaft keinen Kopf zu... → Weiterlesen
-
Sex in der Schwangerschaft: Was ist...
Erlaubt ist, was gefällt – sofern von ärztlicher Seite nichts dagegen spricht. → Weiterlesen
-
9. SSW: Das tut sich jetzt im Bauch und...
Du stellst in der 9. SSW vielleicht schon die ersten Ansätze eines Babybäuchleins an dir fest. Dein Kind macht derweil rasante Fortschritte! → Weiterlesen
-
Schwangerschaftsanzeichen: Daran erkennst...
Übelkeit, Müdigkeit, Ausfluss: Bin ich schwanger? Diese Anzeichen verraten es dir. → Weiterlesen