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Gesetzänderung für künstl. Befruchtung

Hallo zusammen!
Wer kennt sich aus, was ab 01.01.2004 für Mitglied eine gesetzlichen Krankenversicherung für die künstliche Befruchtung ändern soll?
Meinen 1. Tochter ist per IVF gezeugt worden. Leider habe ich auch keine aussichten für eine zweite normale Befruchtung, also wieder IVF.
Meine Kasse hat mir in seinem Mitglieder Heft, die Eckpunkte der Gesundheitsreform 2004 mitgeteilt. Darin steht das künstliche Befruchtungen wird nur noch eingeschränkt bezahlt. Wie kann ich das verstehen?
Freue mich auf Antworten
Vielen Dank
Tanja
Bisherige Antworten

Re: Gesetzänderung für künstl. Befruchtung

Hallo Tanja,
ab 1.1. werden noch 3 Versuche übernommen und diese dann auch nur zu 50%, sprich die anderen 50% müssen von Euch getragen werden. Aber vielleicht habt ihr ja dieses Jahr noch DEN Versuch.
LG Anja
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