Boah, bin ich geladen!!!
Re: Boah, bin ich geladen!!!
neee, laß Deinen Mann ruhig euer Auto "draußen" hinstellen. Es ist doch schließlich euer Recht, wo wir schon mal dabei sind. Bei meinen Eltern wird regelmäßig die Garageneinfahrt durch parkende Autos auf der gegenüberliegenden Straßenseite zugesperrt, sodaß meine Eltern nur schwer aus der Garage rausfahren können. Dabei ist daneben eine meterlange Hecke, wo man parken könnte.
Die Idee mit dem Stein eingraben hätte mein Männe euch auch vorgeschlagen.
Und ich glaube kaum, daß euer Nachbar auf Nachbarschaftsverhältnisse steht, sonst hätte er nicht gleich den Anwalt eingeschaltet.
Liebe Grüße
dribbelchen
Re: Boah, bin ich geladen!!!
Re: Boah, bin ich geladen!!!
also, ich kann mich dribbel nur anschließen. Ich finde, ihr habt alles mögliche gemacht, damit es noch friedlich ausgehen kann. Aber so wie ich mir deinen Nachbar vorstelle, der ist wahrscheinlich nur auf Streit aus. Ich würde auch mal ab und zu das Auto "draußen" parken.
LG Marie
*gg*
Schwierig, Schwierig...
- Erst mal ist komisch, dass euer Nachbar eine Baugenehmigung ohne eingetragenes Wegerecht bekommen hat - das müsste nämlich eigentich dann schon im Grundbuch eingetragen worden und dem Bauamt vorgelegen haben - das ist jedenfalls hier in Niedersachsen so. Ist das Wegerecht denn Teil seines Grundstückskaufvertrags?
- Wenn es euer Weg ist, dann habt ihr das Recht, alles was die Nutzung angeht (also auch die Geschwindigkeit)vorzugeben, allerdings muss das euern Nachbarn schriftlich mitgeteilt werden und er muss diesen Vertrag auch gegenzeichnen.
- Bauliche Massnahmen könnt ihr natürlich einleiten, der Weg darf dabei in seiner Nutzung nicht beeinträchtigt werden.
- Pflastern könnt ihr den Weg, euer Nachbar muss sogar den Teil selbst bezahlen, den er alleine nutzt. Am anderen Teil muss er sich beteiligen. Ist ein besonderer Untergrund/Befestigung notwendig, so muss er auch dafür seinen Anteil zahlen.
- Euer Auto würde ich ihm nicht vor die Tür stellen, das stellt eine Beeinträchtigung oder evtl. auch Nötigung dar.
- Ach so, ein Wegerecht heisst nicht unbedingt, dass man den Weg befahren darf, evtl. ist der Weg auch nur zu Fuss nutzbar. Das kommt ganz darauf an, welchen Vertrag ihr geschlossen habt. Aber als Grundstückseigentümer müsstet ihr doch eigentlich beim Bau seines Hauses darüber informiert worden sein.
(Alles natürlich auf Basis des in Niedersachsen geltenden Rechts, wie das in anderen Bundesländern ist, weiss ich nicht!)
Ansonsten bleibt euch wohl nur noch, ein Gespräch mit ihm zu suchen und ihn zur Vernunft zu bringen, oder ihr müsst doch noch einen Anwalt einschalten.
Ich hoffe, das bringt dich ein wenig weiter.
Liebe Grüsse, Christina (die in einer Spielstrasse wohnt und sich mit einigen Leuten auch schon angelegt hat, weil die hier mit 50 die kleine Strasse langdüsen)
Hey,
Hmmm,
LG Christina
Nein...
Re: Boah, bin ich geladen!!!
wenn er sein Wegerecht nie hat eintragen lassen, hat er doch wahrscheinlich nicht allzu gute Chancen. Abgesehen davon KANN man ja wohl über den Stein fahren, sonst könntet Ihr es ja auch nicht.
Wir haben hier auch so ein Problem mit den Baulastern, die den Hügel runterkommen (Die treten oben die Kupplung und lassen einfach rollen. Man kann sich ja vorstellen, welche Geschwindigkeit die entwickeln). Wir hatten schonmal überlegt, einem mal eine lebensgroße Puppe in den Weg zu werfen. *fg*
Ganz liebe Grüße und mach Dir nicht allzu viele Sorgen. Ihr seid ja im Recht.
Lena mit dicken Lasterspuren im Vorgarten
Gute Idee!
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