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wohin zur Schule?

Ich weiss, dass es noch total verfrüht ist, sich über sowas Gedanken zu machen, weil Fynn gerade mal 8 Monate alt ist, aber mir hat letztens mal jemand gesagt (hab ich hier auch schon im Forum gelesen), dass die Kinder in die Grundschule müssen, in deren Bezirk sie wohnen. Kann das sein, dass das diese Bezirke den Wahlbezirken gleichkommen? Mein Mann und ich mussten nämlich in einem Bezirk wählen, der eigentlich in ganz anderer Richtung von der Grundschule liegt, zu der ich Fynn eigentlich irgendwann mal schicken wollte (ist meine alte Grundschule). Gibt es jemanden von Euch mit älteren Kinder, der mir diese Regelung mal erklären kann? Und vielleicht auch jemanden, der sie irgendwie umganngen hat? Muss man da vielleicht rechtzeitig einen Antrag stellen? Die Kindergärten kann man doch auch ortsunabhängig wählen. Vielen lieben Dank für Eure Antworten! Miriam
Bisherige Antworten

Re: wohin zur Schule?

Hallo, ja, diese Regelung ist bindend, Du mußt Dein Kind dort zur Grundschule schicken, wo Du gemeldet bist. Eine Freundin von mir hatte das gleiche Problem und hat dann bei ihrer Mutter, die in dem "begehrten" Gebiet wohnt, ihren Nebenwohnsitz angemeldet. Ihr Sohn geht jetzt in die Schule, in der sie ihn haben wollte.
LG Kathi

Re: wohin zur Schule?

Hi!
Die Schulbezirke sind, soweit ich informiert bin, nicht grundsätzlich äquivalent zu den Wahlbezirken. Grundsätzlich ist es so, daß Kinder in die am nächsten zum Wohnort gelegene Schule in der Gemeinde gehen.
Von dieser Pflicht kann man sich auf Antrag "befreien" lassen, z. B. wenn das Kind auf eine Schule in der Nähe der Oma gehen soll, wenn beide Eltern berufstätig sind und die Oma das Kind nach Schulschluß betreut. Oder wenn das Kind nach Schulschluß in einen Hort geht, der in der Nähe einer bestimmten Schule ist.
LG,
Gitte

Re: wohin zur Schule?

Weisst Du vielleicht wo und wieviel vorher man diese Anträge stellen muss? Meine Schwiegermutter wohnt nämlich in der Nähe der Grundschule, wo ich Fynn gerne einschulen lassen möchte. Da könnte man ja dann so argumentieren, dass sie ihn halt betreuen muss. LG Miriam

Re: wohin zur Schule?

Ich vermute, daß die Zuständigkeit dafür beim (Ober-)Schulamt liegt. Frag doch einfach mal bei Eurer Stadtverwaltung nach, dort gibt's mit Sicherheit einen Bildungsdezernenten o. ä., der Dir die Fragen beantworten kann.
LG,
Gitte

Re: wohin zur Schule?

Hm, bei mir wäre das so, dass meine Schwiegereltern und mein Vater in diesem bestimmten Bezirk wohnen. Ist das mit dem Nebenwohnsitz denn nur eine Formalie? LG Miriam

Re: wohin zur Schule?

Naja, nachprüfen kann niemand, ob Du tatsächlich dort wohnst oder es nur zum Schein als Nebenwohnsitz gewählt wird. Meine Freundin jedenfalls hat nicht vor, bei ihrer Mutter einzuziehen (geht auch platzmäßig nicht). Sie wollte ja auch ganz legal beantragen, daß das Kind dort zur Schule gehen kann, wurde aber abgelehnt, weil angeblich die Klassen schon fast überfüllt waren und in der anderen Schule (wo keiner sein Kind hinschicken will) die Klassen leer sind. Wenn es aber nicht am Image der Schule liegt, daß alle nur in die eine Schule wollen, ist es vielleicht wirklich kein Problem, einen entsprechenden Antrag positiv entschieden zu bekommen.
LG Kathi

Re: wohin zur Schule?

Vertut euch mal nicht.
Bevor ich beim Standesamt war, war ich lange im Ordnungamt/Ermittlungsdienst tätig und 70% unserer Arbeit bestand darin VOR ORT zu prüfen ob Wohnsitze (haupt-/neben-) noch bestehen.
Die Aufträge kamen von den Einwohnermeldeämtern und die prüfen gerade Nebenwohnsitze mit schöner Regelmässigkeit. Jedenfalls bei uns (als ob wir nicht genug zu tun gehabt hätten).
Mel
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