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off topic - Mietminderung, die zweite

Mist, hab eben aus Versehen return gedrückt... Vielleicht kann mir jemand helfen: Unter unserer Wohnung werden Geschäftsräume momentan ausgebaut. Von unserer Vermieterin kam ein Schreiben, in dem sie darauf hinwies, dass wir in nächster Zeit (ca. 1 Monat) durch Baulärm belästigt werden könnten. Es ist die Hölle. Letzte Woche wurden Wände rausgestemmt etc. Ich bin mit meiner Tochter (8 Monate) nur noch nach draußen geflüchtet, weil man den Lärm nicht aushält und sie natürlich ihre Tagesschläfchen dann nicht macht. Heute war es wieder so schlimm. Seit halb 8 morgens Gehämmer und Gebohre. Ich musste immer raus, wenn meine Tochter müde war, da Schlafen hier unmöglich war. Ich komme so zu nichts, die Schläfchen nutze ich ja sonst auch mal für Haushalt oder um mich auszuruhen. Jetzt überlege ich, ob ich meine Vermieterin mal anspreche, ob sie mir diesen Monat einen Teil der Miete erlässt, wegen unzumutbarem Lärm. Habt Ihre eine Ahnung, ob einem das rechtlich zusteht und wieviel? Damit ich für das Gespräch gewappnet bin. Danke und LG, Nina - völlig gerädert nach einer eh schon unruhigen Nacht und einem Tag voller Krach
Bisherige Antworten

Re: off topic - Mietminderung, die zweite

Hallo Nina, ich weiß ganz sicher, daß man die Miete mindern kann, wenn man nachweislich durch Baulärm belästigt wird. Wieviel weiß ich nicht. Du müßtest dazu mal im Mieterverein nachfragen, wobei man dann auch Mitglied werden muß. Du solltest aber auf jeden Fall das Thema bei Deinem Vermieter anbringen, solange der Lärm noch da ist, um die Belästigung auch beweisen zu können.
vlG Susanne

Re: habe momentan das selbe problem..

...aber gott sei dank einen zweitwohnsitz! habe aber
einen rechtsanwalt konsultiert, weil bei uns neben lärm
auch zentimeterweise ziegelstaub in der ganzen
wohnung verteilt ist- der blanke horror!! und nach jeden
mal reinigen, alles wieder von vorne losgeht - und das
seit 1 monat!! also der anwalt sagte mir 2/3 nachlass
der miete! einen haken hat die sache fuer dich- ich lebe
in österreich.... aber ich denke, dass es in deutschland
nicht viel anders ist. wir werden jetzt mal im guten
versuchen diesen nachlass zu erhalten- sonst halt mit
anwalt! versprochen wurde uns aber schon etwas von
der hausverwaltung! doch wie ich die kenne werden sie
um jeden cent feilschen! lg und gutes verhandeln!
nana

Re: off topic - Mietminderung, die zweite

Hallo !
In einer ähnlichen Situation sind wir im Moment auch. Unter uns wird die Tiefgarage saniert. Grausam !!!!!!!
So wie Du schreibst, ist es bei uns auch. Schreib mir mal, dann gebe ich Dir eine Adresse einer Rechtsberatungsseite im netz, die Dir schnell und kompetent auf Deine Fragen antworten. Weil wenn ich hier jetzt wieder eine Adresse reinschreibe, streicht man wieder meinen Beitrag :-(((
[email protected]

Re: off topic - Mietminderung, die zweite

Hallo Nina,
Du kannst auf jeden Fall mindern, allerdings nicht rückwirkend. Am besten setzt Du dazu ein Schreiben auf, in der Du die Mietminderung ankündigst. Da Du ja wahrscheinlich - wie üblich - die Miete im voraus bezahlst, kannst Du im nächsten Monat den entsprechenden Anteil von diesem Monat (aber eben frühestens ab dem Tag Deines Schreibens) mit abziehen.
Die Höhe der Minderung ist so ein bisschen Ermessenssache - da kann man sich nur an den schon gesprochenen Urteilen orientieren. Mit 15% bist Du auf der sicheren Seite - das geht auf jeden Fall. Bei Baulärm im Haus gab es aber auch schon Urteilssprüche mit 60-80%. Wenn es arg laut ist, kannst Du sicherlich bis auf 20-30% gehen, aber frag' da lieber noch mal beim Mieterverein.
Übrigens müsste Deine Vermieterin die Minderung selbst dann hinnehmen, wenn sie nichts dafür kann (z. B. Baulärm in der Nachbarschaft) - sie kann dann lediglich vom Verursacher Schadenersatz fordern.
Viel Glück und LG Anja.

Re: off topic - Mietminderung, die zweite

Hallo Nina
du hast sogar ein Recht auf Mietminderung. Wir wohnen in einer Neubauwohnung und letztes Jahr im Sommer riss man hinter unserem Block 2 weitere Blöcke ab, wir hatten alle einen Antrag auf Mietminderung bei der WBG beantragt und allen wurde abgesagt. Ich bin natürlich zum Anwalt und dieser hatte 10 % für die Staubbelästigung und beim Abriss 20 % Mietminderung verlangt und die hielten sich auch dran.War allerdings die einzigste da die andern nicht zum Anwalt wollten. Ich kann mir aber gut vorstellen das es bei dir mehr sein wird , da es ja direkt im Haus ist (wenn ich meine Tür zu hatte bekam ich kaum was mit).Gib deiner Vermieterin die Mietminderung schrieftlich und lass es dir auf einer Kopie von ihr bestätigen, denn ab da gilt auch deine Mietminderung falls du auch einen Anwalt brauchst. Bei uns hat das die Rechtschutz übernommen.
LG Claudia
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