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erziehungsgeld noch mal beantragen?

hallo,
vielleicht könnt ihr mir ja helfen. ich hoffe ich drücke mich jetzt nicht zu unverständlich aus...
ich hab ja nach tinos geburt ganz normal erziehungsgeld beantragt und auch fürs erste halbe jahr bewilligt bekommen. dann war die einkommensgrenze überschritten. nun steht auf dem antrag dass bis zum 21.09.02 eben nix mehr ausgezahlt wird. ich weiss aber, dass ich erziehungsurlaub für die volle zeit von 3 jahren beantragt habe. muss ich jetzt für den erziehungsurlaub noch mal erziehungsgeld beantragen obwohl ich weiß, ich bekomme keines mehr, oder nicht?
wisst ihr da weiter? ich bin total ratlos!
vlg tina
Bisherige Antworten

Re: erziehungsgeld noch mal beantragen?

Hi Tina, also normalerweise muß man das nach einem Jahr wieder beantragen, weil sich in der Zeit eventl. etwas am Gehalt geändert hat. Wenn du jedoch weiterhin über der Grenze liegst, weiß ich nicht, ob du das dann machen mußt.
LG Andrea u. Chiara (8,5 Monate)

Re: erziehungsgeld noch mal beantragen?

ach, ich werd da einfach mal anrufen.
wird erst nächste woche gehen, da die so bescheidene sprechzeiten haben ;o)
mir gings ja nicht ums erz.geld sondern um den erz.urlaub! ob mit dem geld gleichzeitig der urlaub beantragt wird. aber egal. die werden mir schon noch was erzählen...
trotzdem danke
vlg tina

Re: erziehungsgeld noch mal beantragen?

Also soviel ich weiß, hat das Erziehungsgeld nichts mit dem Erziehungsurlaub zu tun. Du könntest theoretisch Erziehungsgeld bekommen, auch wenn Du voll arbeitest. Nur liegst Du da mit Deinem Einkommen in der Regel drüber. Deinen Erziehungsurlaub bzw. Elternzeit musst Du doch mit Deinem Arbeitgeber abklären. D.h. Du musst bestimmte Fristen einhalten, etc. Schau Dir doch dazu mal die Broschüre an, die das Familienministerium dazu herausgegeben hat. Liegt normalerweise in jedem Rathaus aus.
Gruß, Ytty

Re: geld ja - urlaub nein...

hei
den erziehungurlaub beantragst du einmalig bei deinem arbeitgeber und legst dich so auf eine bestimmte zeit fest...das erziehungsgeld wird erstmalig für 12 monate beantragt und gewährt und kann dann frühestens im 9.lebensmonat des kindes für das 2. lebensjahr beantragt werden - es sei denn man hat das budget gewählt...
sollten sich innerhalb der gewährungsfristen des geldes extreme einkommensunterschiede ergeben, so muß man einen änderungsantrag stellen
ich hoffe ich konnte dir helfen...
lg suse

Re: erziehungsgeld noch mal beantragen?

Wenn du weißt daß sich das Einkommen dahingehend geändert hat daß du nun was bekommen würdest, beantragen, wenn du eh nix kriegst kannst du dir den Papierkram sparen. Allerdings entscheiden die manchmal ganz komisch. Ich hab viel mehr Erz.geld zugestanden bekommen als ich gedacht hätte, weil ich ein "Sonderfall" (das erste halbe Jahr gearbeitet und danach erst Elternzeit genommen). Der Antrag für Erziehungsgeld hat nix mit deinem Erziehungsurlaub zu tun.
Im Zweifelsfall solltest du beim Versorgungsamt nachfragen, die sind immer sehr nett und versuchen einem zu helfen. Ist ja auch nicht sooo einfach mit dem deutschen Recht ;-)
LG Callina
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