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arbeiten gehen / Erziehungsgeld - brauch mal hilfe

Hatt jemand von Euch Ahnung?
Ich beziehe kindergeld, Erziehungsgeld und Teil-Arbeitslosehhilfe. letzteres, weil ich sonst finanziell überhaupt nicht zurechtkomme. Teil... aber auch, weil ich der Meinung war, dann nur für 15 Stunden pro Woche vermittelbar zu sein.
Nun habe ich vom Arbeitsamt ein Angebot bekommen. steht zwar da Teizeitjob, ist aber 20-25 Stunden pro Woche. Ist das wirklich Teilzeit?
Wenn ich dann arbeiten gehe, kann ich dann immer noch Erziehungsgeld beziehen? (Partner bezieht auch nur Arbeitslosenhilfe, will aber nicht in den E-Urlaub.) Wie hoch ist die Einkommensgrenze bei Erziehungsgeld?
Ich würde ja gern arbeiten gehen, nur wenn unterm Strich weniger rauskomt als jetzt mit Erziehungsgeld, Wohngeld und Teilarbeitslosenhilfe, dann habe ich echt keine Lust.
Würde mich auf Antwort freuen
Marion
Bisherige Antworten

Re: arbeiten gehen / Erziehungsgeld - brauch mal hilfe

Für Kinder ab 1.1.2001 gilt: du kannst Teilzeit arbeiten bis 30h pro Woche.
Da dann Arbeitslosenhilfe ja wegfallen wird, musst du noch schauen, ob du noch Erziehungsgeld kriegen kannst.
Bis zum ersten Geburtstag deines Kindes ändert sich erstmal nichts, denn für das erste Jahr Erziehungsgeld wird ja das Einkommen im Geburtsjahr zugrunde gelegt. Für das zweite Jahr musst du ja einen Folgeantrag stellen und das Einkommen dieses Jahres zugrunde legen. Naja, da musst du mal schauen, ob dann die Grenze überschritten wird:
http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/rechner/start.html
Beatrix
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