Off topic: Wohngeld
vielleicht kann mir jemand von euch helfen. Ich möchte Wohngeld beantragen. Jetzt habe ich die Anträge hier, aber es tut sich ein Problem auf. Mein Freund und ich wohnen zusammen, sind beide hier gemeldet. Den Mietvertrag habe ich aber allein unterschrieben. Muß ich ihn und sein Einkommen nun mit angeben oder nicht? Und wer muß die Verdienstbescheinigung ausfüllen, falls ich der Antragsteller bin? Ich habe ja keinen Verdienst, bekomme ja nur Erziehungs- u. Kindergeld.
Ich hoffe, ihr seht durch, wäre schön, wenn mir jemand einen Tip geben könnte.
Viele Grüße
Maika+Alexa
Re: Off topic: Wohngeld
Re: Off topic: Wohngeld
wenn du mit deinem Freund zusammenwohnst, gilt das als eheähnliche Lebensgemeinschaft und wird wie eine Ehe behandelt (meines Wissens). Das fließt übrigens auch bei der Berechnung vom Erziehungsgeld mit ein(!!!!!!), d.h. wenn du dort deinen Partner nicht als Mitwohner - und Verdiener angegeben hast, dann sei bloß vorsichtig. Geld gestrichen ist schnell. Als ich Erziehungsgeld und Wohngeld beantragt habe stand sovort die Sozialberaterin (unangemeldet) vor der Tür ("Sind leider 3 Monate zu spät, biete Stillberatung ... doch das ist ja jetzt nicht mehr angebracht, Ha ha ah.")Nix passiert bei mir, doch Kontrollen machen sie anscheinend, denn gleich darauf war das ErzGeld genehmigt. (auf Wohngeld warte ich immer noch - seit April - lange Mühlen, da sie zufällig mal dies und mal das noch brauchen)
LG Lotti, die keine Formulare und Ämter mehr sehn kann und vor dem nächsten Antrag graut (Erziehungsgeld für 2. Jahr)
Re: Off topic: Wohngeld auch @lotti!
wie Lotti schon richtig schreibt, wird beim Wohngeldamt immer davon ausgegangen, dass du auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft eine Wirtschaftsgemeinschaft führst. Indiz hierfür ist insbesondere ein gemeinsames Kind.
Im Vergleich dazu kannst du aber beim Versorgungsamt geltend machen, dass du zwar mit deinem Freund zusammen lebst, aber keine Wirtschaftsgemeinschaft mit ihm bildest. Dann müsstest du aber den fiktiven Unterhalt für dich und das Kind als eigenes Einkommen anrechnen. Ich hatte es so praktiziert (weil bei mir noch hinzukommt, dass ich drei Kinder aus erster Ehe habe) und keinerlei Probleme mit dem Versorgungsamt bekommen.
LG
Gisela (aus dem Großfamilienforum eingeschlichen ;-))
Re: Off topic: Wohngeld
Also bei uns ist es fast genauso,nur das wir beide den Mietvertrag unterschrieben haben.Zuerst habe ich einen Antrag auf seinen NAmen ausgefüllt,mit seiner vERDienstbescheinigung und mich habe ich aber auch mit eingetragen(kindergeld,erziehungsgeld).Als ich den dann abgegeben habe,wurde mir gesagt,das ich auch noch einen stellen kann.Also habe ich nun noch einen für mich ausgefüllt,da brauchte ich aber nicht nochmal die ganzen Unterlagen,weil sie die ja schon hatten(vom Antrag von meinen freund).Letzte Woche haben wir dann Bescheid gekriegt,das meinem Freund sein Antrag abgelehnt wurde und meiner bewilligt.Und nun bekommt jeder die Hälfte von meinen Wohngeld(da wir ja eine eheähnliche Gemeinschaft sind).Naja,soll da mal einer durchblicken.Ich würde an deiner Stelle mal nachfragen,ob ihr den trotzdem zwei Anträge stellen könnt,zwecks dem Mietvertrag!!
Hoffe konnte dir wenigstens bisschen helfen.
Falls du noch was darüber wissen willst,kannst du mich ja anmailen.
LG Miriam
Hilfe, ist das kompliziert...
Viele Grüße
Maika+Alexa
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