Morgen beginnt das letzte Gefecht !!!
Ich will auch nicht unbedingt wieder zurück und wenn dann nur mit neuem Vertrag (habe jetzt nur eine mündlichen).
LG Nina
Re: Morgen beginnt das letzte Gefecht !!!
soviel dazu
Iris
Re: Morgen beginnt das letzte Gefecht !!!
Bei meinem Arbeitgeber ist das gesetzlich so geregelt, daß ich Anspruch auf alle Zuwenungen habe, bis das Kind EIN JAHR alt ist. Mausi wurde letzten Juni geboren, ergo habe ich das volle Weihnachtsgeld für letztes Jahr bekommen, und dieses Jahr bekomme ich auch nochmal 6/12 (also die Hälfte - bis Juni halt). Und das ist fest verankert. Vielleicht hilft Dir das ja?
LG, Kelly
an Kelly: Welche Branche bist Du?
Ich hab mich über mein Weihnachtsgeld super gefreut, wußte nämlich nicht, daß ich was kriege. Aber mit den Zuwendungen für einschl. 1 Lebensjahr, das ist ja super. ist das so im Tarifvertrag geregelt gewesen? Oder wie kommst Du zu dem Bonbon?
LG
Kristin
Re: an Kelly: Welche Branche bist Du?
Ich habe vor der Elternzeit als Erzieherin ii einem Behindertenheim gearbeitet. Der Träger ist zwar kirchlich (Stiftung), aber unsere Tarife sind an den normalen BAT angelehnt. Und da muß das wohl so drinstehen, denn "freiwillig" zahlen Arbeitgeber ja dann wohl eher doch nicht, oder? ;-)
LG, Kelly
Re: an Kelly: Welche Branche bist Du?
lg zenobia
Kennt sich einer mit der IG Metall aus???
Danke und LG Annett
Re: Kennt sich einer mit der IG Metall aus???
mit der IG Metall kenne ich mich nicht aus, aber mit der IG Bau. Aber das müßte ungefähr das gleiche sein. Was für Geld hast Du denn nicht bekommen ?! Ganz wichtig ist nämlich das man die Fristen von 2 Monaten einhält sonst verfällt der Anspruch.
LG Nina
@ Nina
LG Annett
Re: @ Nina
genau das gleiche Problem habe ich auch. Meine Arbeitskollegen haben Geld bekommen und ich nicht, wurde auch von Chef mündlich bestätigt. Jetzt habe ich mit der Gewerkschaft ein Schreiben aufgesetzt wo drinne steht wieviel er zahlen soll binnen 2 Wochen und ein paar Textpassagen aus dem Arbeitsrecht stehen auch drin. Wenn DU Gewerkschaftsmitglied bist dann kannst Du die ohne Probleme in ANspruch nehmen, die fechten dann auch weiter wenn er nicht zahlt.
Anspruch auf Weihnachtsgeld hast Du auch für die Zeit während des Mutterschutzes und für die Elternzeit gilt: Es darf gekürzt werden muß auch nur gezahlt werden, wenn es zur Aufrechterhaltung des guten Verhältnisses zum Arbeitnehmer dient.
Ich wurde auch gemobbt, und wie, aber mein Chef möchte mich noch gerne wieder haben.
LG Nina
Re: an Kelly: Welche Branche bist Du?
da hast Du aber Glück! Meine Schwester ist vor dem Erziehungsurlaub Erzieherin in einem Kleinstheim für schwererziehbare Kinder gewesen. Als sie schwanger wurde, durfte sie nach Feststellung der Gewerkschaft (oder so ähnlich) nicht mehr arbeiten- Beschäftigungsverbot also. Dadurch hat sie noch einen Urlaubsanspruch von 19 Tagen, den sie nicht mehr nehmen konnte. Da die Chefin sie aufgrund ihrer Schwangerschaft sozusagen "unrühmlich" entlassen hat (sprich: die war total sauer!), möchte meine Schwester dort auch nicht wieder anfangen. Die Kleine ist mittlerweile fast 2 1/2 Jahre und meine Schwester ist wieder schwanger. Nun hat sie in einem netten Brief um Auszahlung des Urlaubsanspruchs gebeten. Und was kommt zurück??? Ein Anwaltsbrief (gleich die grossen Geschütze!) in dem drin steht, dass ihr Anliegen keine Aussicht auf Erfolg hätte, bla,bla... Ist das nicht unerhört??? Sie hat einen Rechtsanspruch und der Arbeitgeber will einfach nicht!!! Finde das echt schlimm, was sich manche so herausnehmen.
So, genug ausgekotzt.
Danke fürs Zuhören :-)))
LG
Tanja
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