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Frage zum Erziehungsgeld

Hallo allerseits,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Da mein Mann selbständig ist, konnte er bei Beantragung des Erziehungsgeldes kein genaues Einkommen angeben, sondern nur ein geschätztes. (Das relativ hoch angesetzt war.) Dem entsprechend stand uns nur ein Erziehungsgeld in Höhe von ca. 100 DM im Monat zu. (Budget) Leider hat er dann erheblich weniger verdient als angenommen. Kann man da im Nachhinein noch was machen?
Danke für eure Hilfe!
LG, Nadine
Bisherige Antworten

Re: Frage zum Erziehungsgeld

Hallo Nadine!
Du hast ganz sicher nachträglich Anspruch darauf. Ihr musst natürlich belegen, wieviel Dein Mann verdient hat. Ruf doch am besten mal beim Versorgungsamt an!
Liebe Grüße
Natalie

Re: Frage zum Erziehungsgeld

Hallo Natalie,
danke für die superschnelle Antwort! Wollte den nächsten Anruf beim VA meinem Mann überlassen. Der kommt mit den (unfreundlichen) Beamten besser klar. ;-)
LG, Nadine

Re: Frage zum Erziehungsgeld

Soweit ich weiß, gibt es aber nur maximal 6 Monate rückwirkend Geld.
LG,
Anja
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