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Erziehungsurlaub verkürzen

hallo,
weiss eine von euch wie dass geregelt ist, wenn man 3 jahre erziehungsurlaub beantragt hat und dann doch früher wieder arbeiten will? müssen die einen dann nehmen?
grüsse die iris
Bisherige Antworten

Re: Erziehungsurlaub verkürzen

Hallo Iris, nein der AG muß nicht. Die vorzeitige Beendigung ist nur mit Zustimmung des AG möglich. Es sei denn wegen eines besonderen Härtefalls, dann kann er es nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. (z.B. Krankheit eines Elternteils oder gefährdete wirtschaftlicher Existenz). Aber fragen kostet ja nichts vielleicht ist dein AG ja mit einer früheren Rückkehr einverstanden ?
LG Sandra aus OF

Re: Erziehungsurlaub verkürzen

Hallo Iris!
Der AG muß nicht, wenn Du den Erziehungsurlaub verkürzen willst. Aber Du hast wohl ein Anrecht darauf, bis zu 30 Stunden WÄHREND Deines Erziehungsurlaubes wieder zu arbeiten! Dafür muß Dir Dein AG dann Stunden beschaffen im Betrieb.
LG, Kelly
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