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Erziehungsgeld

Ich habe für drei Jahre Elternzeit beantragt (Laura ist am 6.6.01 geboren). Wir erhalten ab dem 7.Monat gekürztes Erziehungsgeld. (Weil mein Mann ja ach so viel Verdient, HA HA HA!!*ironisches gelächter*)
Ich würde jetzt gern wochenweise für 18,75 bzw 30Std./Woche als Urlaubsvertretung in meinen alten Betrieb (über 5000MA) zurück (auf Steuerkarte). Nur hier und da mal für zwei/drei Wochen.
Wie ist es mit dem Erziehungsgeld?? Wird das dann nochmal gekürtzt?? Gibt's dann jeden Monat weniger oder nur in den Monaten, in den ich arbeiten war?
Einmal hab ich gelesen, daß es nur auf die Stundenzahl aber nicht auf die Höhe des Gehaltes ankommt und ein anderes mal heißt es, daß man alle Angaben ans Jugendamt melden muß. Wann braucht das Jugendamt die Infos?? Einmal im Jahr? Vor Beginn der Urlaubsvertretung??
Wer hat Erfahrung und kann mir hier helfen???
LG
Sabine
Bisherige Antworten

Re: Erziehungsgeld

Ich schlage Dir vor gehe zum Versorgungsamt und frage da nach. Jedoch lasse Dir alles schriftlich geben und schreibe den Namen des Beraters auf!!!!!!!!!!!!!! Nehme auch einen Zeugen mit!!!!!!!!!!!!
Ich wollte eigentlich die 900,-DM variante war auch da und die haben ,da ich was falsches Angekreuzt habe mir nur die 600,-DM genehmigt. Seid Dezember hab ich nur noch die Hälfte. Ich liege damit immer noch vor dem Sozialgericht, ich werde auch nicht aufgeben. Ab März oder spätestens ab Juli möchte ich wieder Arbeiten gehen. Eins weiß ich der Staat verspricht soviel und dann sind wir die jenigen die das noch niemals bekommen. Beim nächsten Kind werde ich hoffentlich alles richtig machen.
Lieben Gruß Yves(immer noch frustriert.)

Re: Erziehungsgeld

Wenn Du nicht mehr als DM 630 / ? 325 monatlich verdienst, wird Dein Einkommen nicht mit angerechnet. Angeben mußt Du das trotzdem, jede Veränderung, auch eine geringfügige Beschäftigung - sprich 325-Euro-Job. Verdienst Du mehr als DM 630 / ?325 wird das mit angerechnet und ihr bekommt weniger Erziehungsgeld und zwar jeden Monat und nicht bloß in den Monaten in denen Du mehr verdienst. Du darfst natürlich auch nicht mehr als 30 Std/Woche arbeiten. Das Entgelt ist insofern egal, als dass Dir keiner vorschreiben kann, dass Du nur einen Stundenlohn von maximal x haben darfst. Du kannst auch in einer Stunde 50 ? verdienen, nur wenn es nicht mit angerechnet werden soll, darf es halt insgesamt wieder nicht mehr als 325 ? sein.
Wie gut kannst Du mit dem Personalchef/in? Wenn es nur wochenweise ist, zahlen Sie Dir vielleicht monatlich ? 325? Du darfst auch nicht vergessen, dass Du, sobald Du über die ? 325 kommst Du auch wieder krankenversicherungspflichtig bist und somit auch wieder alle anderen SV-Abgaben anfallen. Rechne Dir das gut durch. Die Infos bekommt übrigens die Stelle, bei der Du auch das Erziehungsgeld beantragt hast. Bei uns in NRW ist das das Versorgungsamt.
LG,
Anja
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