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Erziehungsgeld und jobben???

Hallo zusammen,
könnt ihr mir mal helfen? Darf man jobben auf 325 ? Basis wenn man Erziehungsgeld erhält? oder wird dies dann gestrichen??
Vielen Dank schon mal
LG Tina
Bisherige Antworten

Re: Erziehungsgeld und jobben???

Hallo Tina,
habe selbst einen 325? Job. Es wird Dir nichts vom Erziehungsgeld gestrichen, da es nicht angerechntet werden darf. Es braucht auch nicht bei der Erziehungsggeldstelle angegeben werden. Fazit: Also ran an die Kohle ;-)
LG Andrea

Re: Erziehungsgeld und jobben???

Hallo Andrea,
ich dachte immer, wenn man Erziehungsgeld bekommt kann man nicht auf 325 ? jobben! Deshalb war ich immer auf der Suche nach einem Job den ich über meinen Mann (selbstständig) abrechnen kann. Aber gut zu wissen jetzt stehen mir ja wieder alle Türen offen *superfreu**jajajaja*
LG Tina

Re: Nachtrag...

So, jetzt habe ich es mal rausgegraben. Wortwörtlich steht da. Sie sind verpflichtet blablabla...
Sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, auch dann, wenn Sie nur in geringfügigem Umfang erwerbstätig sind. In diesem Fall muss ihr Anspruch neu geprüft werden, Ihr Einkommen mit berücksichtig und das Ezgeld neu festgesetzt werden:
LG Tina

Re: @Tina

Mir haben sie auch geschrieben, dass da EZ-Gekd neu festgestetz werden muß und haben bei mir sogar mit der Zahlung ausgesetzt, bis ich den Wisch vom Finazamt geschickt hatte. Frech oder? Als ob ich nix zu essen kaufen müßte, bloß weil ich den Krempel nicht schnell genug hingeschickt hab!
LG Nicole

Re: Nachtrag...

Hi,
damit ist gemeint, sobald man eine steuerpflichtige Erwerbstätigkeit aufnimmt (sprich: auf Steuerkarte).
Von mir wollte die Erziehungsgeldstelle auch nicht die Freitstellung vom FA sehen. Wenn ich jetzt so darüber nachdenke, kann es aber daran liegen, das der bearbeitende Mensch ein Kollege meines Mannes ist (arbeitet bei der Stadt in der Verwaltung)
Wenn Du auf der sicheren Seite stehen will, rufst dort eben an und erzählst denen das Du einen 325?-Job hast. Auf alle Fälle wird es NICHT angerechnet.
LG Andrea

Re: Danke!!

Hallo Andrea,
so jetzt kann ich mich also wirklich freuen. Also auf gut Deutsch ich melde es dort gleich mit meiner Freistellung dort schriftlich. Iss' das ne Geburt :-))
Vielen Lieben Dank nochmal
Gruß Tina

Re: Erziehungsgeld und jobben???

Hallo Tina,
Du kannst auf jeden Fall nebenher auf 325 Euro-Basis jobben, tu ich auch aber ...
... ich würds schon angeben, denn ich hatte das vergessen und wurde von dem Fräulein von der Erziehungsgeldstelle ziemlich blöd angemacht!
LG Nicole

Re: Erziehungsgeld und jobben???

Hallo Nicole,
??? Ich denke das dürfen die nicht mit anrechnen.?? Warum muss man es dann angeben ?? und wie ist es denn bei dir rausgekommen?
LG Tina

Re: Erziehungsgeld und jobben???

Nein sie dürfen es nicht mit anrechen, aber ich war so blöd, bevor ich angefangen hab zu arbeiten, mich beim Amt für Erziehungsdingsbums zu erkundigen wie das so ist und die Frau hat doch glatt nach einiger Zeit bei mir nachgefragt, ob ich denn jetzt arbeite oder nicht? Man muß nach die Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt hinschicktn und dann ist alles paletti. Trotzdem hat sie mich in einem Schreiben schon mindestens 10.000 Mal daraufhingewiesen, dass man es sofort Melden muß, wenn man wieder mehr arbeitet! Blablabla! Deshalb denke ich vielleicht ist es besser es gleich anzumelden,die Bestätugung hinzuschicken und gut is!
LG Nicole

Re: Erziehungsgeld und jobben???

Hallo Nicole,
ja so werde ich es wohl machen. Gleich schriftlich melden mit beiliegendem Freistellungsauftrag. Wie gesagt dachte ich immer das auch der 325 ? Job mit eingerechnet wird. *Jippie* endlich wieder ein bissle mehr Kohle!! Bedienungsjobs gibt's ja wie Sand am Meer und da hab ich doch "rein zufällig" schon was!!
Vielen Lieben Dank
Gruß Tina
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