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Das flexible dritte Elternjahr HELP

Hi,
bisher bin ich davon ausgegangen, dass ich das flexible dritte Jahr der Elternzeit einfach an die ersten beiden Jahre anhaengen kann wenn ich das moechte. Nun habe ich aber gehoert dass das garnicht geht und hab folgendes im Internet gefunden was sich meiner Meinung nach wiederspricht:
2. Flexibles drittes Jahr
Mit Zustimmung des Arbeitsgebers ist eine Übertragung von bis zu einem Jahr der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes, zum Beispiel während des 1. Schuljahres möglich.
ALSO: ICH KANN ES ERST NACH DEM 3.ten GEBURTSTAG NEHMEN???
Weiter:
Um die Elternzeit flexibler zu gestalten, müssen sich die Eltern bei der Anmeldung nicht mehr für die gesamten 3 Jahre festlegen, sondern nur noch für 2 Jahre ab Beginn der Elternzeit.
ALSO: JA, was also, ich verstehe es nimmer :((
Lari, verwirrt
Bisherige Antworten

Re: Das flexible dritte Elternjahr HELP

Hi, also ich gehe davon aus, d. sich der Erziehungsurlaub bzw. Elternzeit nicht geändert haben. Ich zumindest habe dem Arbeitgeber während der Schwangerschaft mitgeteilt, d. ich die vollen 3 Jahre in Anspruch nehme und da d. für ihn kein Problem war, denke ich, wird es schon in Ordnung sein, zumal in dem Betrieb ständig irgendjemand in Elternzeit war - für 3 Jahre. Ich habe es nur so verstanden, d. man, wenn man 3 Jahre nimmt, diese nicht an einem Stück nehmen MUSS, sondern KANN und Frau die Möglichkeit hätte, um z.B. nicht ganz aus dem Job zu kommen zu sagen, ich nehme 3 Jahre, davon 2 am Stück und das dritte Jahr nehme ich, wenn Kind z.B. in die Schule kommt. Mach Dir mal keine Gedanken!!! LG Susanne

Re: Das flexible dritte Elternjahr HELP

Hi Lari,
das widerspricht sich nicht. Wenn Du 2 Jahre zu Hause bleibst, sparst Du 1 Jahr auf, das geht aber erst nach dem dritten Geburtstag, sonst würdest Du es ja doch an einem Stück nehmen.
LG
Nicky

Re: Das flexible dritte Elternjahr HELP

Also ich verstehe das so: Du sagst Deinem AG Du hättest gerne 2 Jahre Elternzeit. Wenn Du dann möchtest, kannst Du später (ab dem 3 Lebensjahr, nicht vorher) dann noch mal ein Jahr machen. Direkt anhängen geht dann wohl nicht.
LG Melle

Re: Das flexible dritte Elternjahr HELP

Hi,
ja, so verstehe ich das auch, aber da fuehle ich mich echt betuppt. Mein AG hat mir naemlich ANGERATEN ERSTMAL 2 Jahre zu beantragen. Wenn ich nun das dritte sofort anhaengen will bin ich also die Gelackmeierte. Was hat sich der Gesetzgeber denn wohl dabei gedacht? Waere doch einfach gewesen den Satz so 'das dritte Jahr kann vom 2. -ten bis 8-ten Geburtstag genommen werden' zu formulieren. Sowas bloedes!
Lari, leicht angekorkt.

Re: Das flexible dritte Elternjahr HELP

Hallo Lari
kann es vieleicht auch so sein das man die zustimmung des AG braucht wenn man es nach dem 3. Geburtstag nimmt.
und wenn man es gleich ans zweite Jahr hängt ist es egal?
Wo hast du es denn gefunden?
LG Claudia

Re: Das flexible dritte Elternjahr HELP

Hallo Lari,
im Gesetz steht folgendes:
"§15,(2) Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes; ein Anteil von bis zu zwölf Monaten ist mit Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres übertragbar."
Das bedeutet also, Du kannst 3 Jahre pausieren oder aber erst mal 2 Jahre, und das letzte Jahr später. Es wird nichts darüber gesagt, dass Du das dritte Jahr erst nach dem 3. Geburtstag nehmen darfst. Wäre ja auch komisch! Weiter heißt es:
"§16,(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen die Elternzeit, wenn sie unmittelbar nach der Geburt des Kindes oder nach der Mutterschutzfrist (§ 15 Abs. 3 Satz 2) beginnen soll, spätestens sechs Wochen, sonst spätestens acht Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren sie Elternzeit nehmen werden."
Das heißt, Du musst Dich erst mal nur für zwei Jahre festlegen, bist also flexibler. Schließlich heißt es weiter:
"§16,(3) Die Elternzeit kann vorzeitig beendet oder im Rahmen des § 15 Abs. 2 verlängert werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt."
Das heißt also, Du kannst nach den 2 Jahren verlängern (spätestens 8 Wochen vorher, siehe §16 Abs.1), wenn Dein AG nichts dagegen hat. Allerdings müsstest Du nach zwei Jahren auch ohne seine Zustimmung verlängern dürfen, da Du Dich ja lt. Gesetz nur für zwei Jahre im voraus festlegen musstest.
Alles klar? :-)
LG Anja.
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