Das flexible dritte Elternjahr HELP
bisher bin ich davon ausgegangen, dass ich das flexible dritte Jahr der Elternzeit einfach an die ersten beiden Jahre anhaengen kann wenn ich das moechte. Nun habe ich aber gehoert dass das garnicht geht und hab folgendes im Internet gefunden was sich meiner Meinung nach wiederspricht:
2. Flexibles drittes Jahr
Mit Zustimmung des Arbeitsgebers ist eine Übertragung von bis zu einem Jahr der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes, zum Beispiel während des 1. Schuljahres möglich.
ALSO: ICH KANN ES ERST NACH DEM 3.ten GEBURTSTAG NEHMEN???
Weiter:
Um die Elternzeit flexibler zu gestalten, müssen sich die Eltern bei der Anmeldung nicht mehr für die gesamten 3 Jahre festlegen, sondern nur noch für 2 Jahre ab Beginn der Elternzeit.
ALSO: JA, was also, ich verstehe es nimmer :((
Lari, verwirrt
Re: Das flexible dritte Elternjahr HELP
Re: Das flexible dritte Elternjahr HELP
das widerspricht sich nicht. Wenn Du 2 Jahre zu Hause bleibst, sparst Du 1 Jahr auf, das geht aber erst nach dem dritten Geburtstag, sonst würdest Du es ja doch an einem Stück nehmen.
LG
Nicky
Re: Das flexible dritte Elternjahr HELP
LG Melle
Re: Das flexible dritte Elternjahr HELP
ja, so verstehe ich das auch, aber da fuehle ich mich echt betuppt. Mein AG hat mir naemlich ANGERATEN ERSTMAL 2 Jahre zu beantragen. Wenn ich nun das dritte sofort anhaengen will bin ich also die Gelackmeierte. Was hat sich der Gesetzgeber denn wohl dabei gedacht? Waere doch einfach gewesen den Satz so 'das dritte Jahr kann vom 2. -ten bis 8-ten Geburtstag genommen werden' zu formulieren. Sowas bloedes!
Lari, leicht angekorkt.
Re: Das flexible dritte Elternjahr HELP
kann es vieleicht auch so sein das man die zustimmung des AG braucht wenn man es nach dem 3. Geburtstag nimmt.
und wenn man es gleich ans zweite Jahr hängt ist es egal?
Wo hast du es denn gefunden?
LG Claudia
Re: Das flexible dritte Elternjahr HELP
im Gesetz steht folgendes:
"§15,(2) Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes; ein Anteil von bis zu zwölf Monaten ist mit Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres übertragbar."
Das bedeutet also, Du kannst 3 Jahre pausieren oder aber erst mal 2 Jahre, und das letzte Jahr später. Es wird nichts darüber gesagt, dass Du das dritte Jahr erst nach dem 3. Geburtstag nehmen darfst. Wäre ja auch komisch! Weiter heißt es:
"§16,(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen die Elternzeit, wenn sie unmittelbar nach der Geburt des Kindes oder nach der Mutterschutzfrist (§ 15 Abs. 3 Satz 2) beginnen soll, spätestens sechs Wochen, sonst spätestens acht Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren sie Elternzeit nehmen werden."
Das heißt, Du musst Dich erst mal nur für zwei Jahre festlegen, bist also flexibler. Schließlich heißt es weiter:
"§16,(3) Die Elternzeit kann vorzeitig beendet oder im Rahmen des § 15 Abs. 2 verlängert werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt."
Das heißt also, Du kannst nach den 2 Jahren verlängern (spätestens 8 Wochen vorher, siehe §16 Abs.1), wenn Dein AG nichts dagegen hat. Allerdings müsstest Du nach zwei Jahren auch ohne seine Zustimmung verlängern dürfen, da Du Dich ja lt. Gesetz nur für zwei Jahre im voraus festlegen musstest.
Alles klar? :-)
LG Anja.
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