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325? Job...

325? Job...
Hallo an Alle, müßte ich einen 325? Job d. Arbeitgeber melden? Ich bin ja in Elternzeit und wir brauchen dringend mehr Geld, alleine diesen Monat hatten wir, weil alles auf einmal kommt, Fixkosten von 1700?, Telefon noch nicht eingerechnet, noch nicht einmal eingekauft - und mein Mann verdient soviel wirklich nicht. Hat vielleicht jemand von Euch Erfahrung mit Heimarbeit? Kann mich düster dran erinnern, d. in d. Verwandtschaft früher mal fleißig Kulis zusammengeschraubt wurden oder Geschenkbänder gebunden usw... Hab niemanden, d. ich d. Kind geben könnte und bei meiner alten Arbeitsstelle müßte ich mind. 3 volle Tage arbeiten und wäre auf ein Auto angewiesen, was wir und def. nicht leisten können. Bin so langsam am Verzweifeln, würde so gerne mitverdienen...LG Susanne - d. demnächst auch kaum noch im Internet surfen kann
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frag doch mal im Forum "Beruftätige Mütter" o.T.

Re: 325? Job...

Hallo Susanne!
Also das mit dem Arbeitgeber weiß ich nicht, da ich vorher arbeitslos war. Kann mir aber vorstellen, dass Du das melden mußt bzw. nicht unbedingt bei der Konkurrenz arbeiten darfst.
Ansonsten kann ich Dir gerne weiterhelfen. Ich fange gerade selbst an nebenbei zu arbeiten und habe mir da viele Infos holen müssen wegen Steuerkarte usw. Also wenn Dich das auch interssiert, meld Dich doch mal.
LG Kathrin + Thalea

Re: 325? Job...

Du mußt auf jeden Fall mit deinem Arbeitgeber darüber reden, der hat nämlich ein "Vorrecht" auf deine Arbeitskraft. Nur wenn er einverstanden ist oder dir keinen brauchbaren Job anbieten kann, darfst du mit seiner Einwilligung etwas anderes machen. Die beim Familienamt können dir das sicher auch noch mal genau erklären wie du das angehen mußt.
LG Callina (die auch mitverdient, weil Männe zwecks Weiterbildung auf einen Teil seines Gehalts verzichten muß)

Re: 325? Job...

Hallo Susanne,
meines Wissens nach mußt Du das dem Arbeitgeber melden. Allerdings darf er nichts dagegen haben, wenn er Dir nichts anbieten kann. Hier der Auszug aus dem Elternzeitgesetz:
"Während der Elternzeit ist Erwerbstätigkeit zulässig, wenn die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit für jeden Elternteil, der eine Elternzeit nimmt, nicht 30 Stunden übersteigt. Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als Selbständiger bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers. Er kann sie nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen. "
LG Silke

Re: 325? Job...

Danke, ich werd mal anfragen - definitiv kann er mir nix anbieten, weil allen 325? Kräften gekündigt wurde, mind. 3 Tage die Woche muß man arbeiten... Und das ist zuviel, es sei denn, die liefern mir nen Babysitter...LG Susanne
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