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2. Erziehungsgeldantrag - Mutterschaftsgeld?

Hallo Ihr Mitmütter,
Ich bin gerade dabei, die Steuererklärung und den Erziehungsgeldantrag für das 2. Jahr zu machen. In meiner schlauen Broschüre steht, dass ab dem 7. Lebensmonat volles Erziehungsgeld bis zu einem Jahresnettoeinkommen von 32.200 DM, also ca. 16.400 EUR gezahlt wird. Weiss zufällig jemand, ob bei der Berechnung des Jahresnettoeinkommens das Mutterschaftsgeld mit berücksichtigt wird? Oder zählt das irgendwie ?ausserhalb der Wertung?? Eigentlich wurde es ja schon beim ersten Erziehungsgeld angerechnet, d.h. ich habe in den ersten Monaten gar nichts bzw. weniger Erziehungsgeld bekommen ?
Viele Grüsse und einen schönen Januartag Euch allen,
Lisa
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Re: 2. Erziehungsgeldantrag - Mutterschaftsgeld?

Hallo Lisa,
ich denke nicht. Ausschlaggebend ist ja Euer zu erwartendes Einkommen im 2. Lebensjahr des Kind (also für die Zukunft).
Also wenn Du keine Einkünfte haben wirst (aufgrund Nebenjob oder so), zählt nur das Deines Mannes - "pi mal Daumen" jeztiges Gehalt mal 12 bzw. 13.
Ich hasse diese Anträge! Hab den 2. Antrag auch schon ausgefüllt *schweißwegwisch*
Liebe Grüße,
Petra
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