was tun??? (berufsbezogen)
folgendes:
am dienstag ist meine elternzeit beendet, meine tochter wird drei und geht im august in den kindergarten. nun habe ich schon vor monaten in regelmäßigen abständen bei meinem arbeitgeber angerufen, um ihn mental auf meine wiederkehr vorzubereiten (;-))) und nun?! da sagt er mir doch allen ernstes, vor anderthalb wochen, das er mich nicht mehr finanzieren könnte und ohnehin schon wieder einige stellen abbauen mußte und ich mich doch bitte anderweitig umschauen sollte...!!! es ist schon ein echter hammer - auf der einen seite, auf der anderen seite kommt es mir insofern gelegen, da ich nur halbtags arbeiten wollte und auch erst ab august. kündigt er mir, kann ich mich also bis dahin arbeitslos melden. ABER: ich habe erfahren, das ich in der 7. woche bin, somit den kündigungsschutz genieße...
also kurz und knapp: ich suche ab august eine halbtagsstelle, mein alter arbeitgeber "will mich nicht mehr" und ich bin im august im 3./4. monat...
sehr kompliziert das alles...
(freue mich aber trotzdem riiiiiiiiiiiiiesig)
LG
annika
Re: was tun??? (berufsbezogen)
uiuiui, herzlichen Glückwunsch zu Deiner SS :-) Wann kommt denn das Baby dann genau? Wird wohl in etwa Anfang Februar sein, oder nicht?
Hmm, zu Deiner beruflichen Situation kann ich wenig sagen, da ich ja Studentin bin, aber es klingt nach ganz schön frech von Deinem AG. In welchen Kiga geht Deine Tochter eigentlich? Ich habe Leonard jetzt in Büren in einen NRW-Kiga angemeldet, da die Zeiten dort besser sind. Und sie machten mir Hoffnung, dass er ab Dezember diesen Jahres einen Platz bekommen kann...
Gruß
Heidi
Re: was tun??? (berufsbezogen)
Re: was tun??? (berufsbezogen)
Dein Arbeitgeber muss Dich mindestens 3 Monate nach der Elternzeit weiter beschäftigen, da Du da Kündigungsschutz geniesst.
Ich würde ggf mal ganz herbe pokern:
1. Sag ihm "Sie müssen mir ja eh noch mind. 3 Gehälter (+ ggf. Urlaub) zahlen"
2. Ich bin schwanger, und ich muss mich ja schonen
3. Zahlen Sie mir eine nette Summe und ich überlege mir, ob ich die Kündigung von Ihnen annehme.
Und ob Du im 3-4. Monat eine Stelle noch bekommst für 4 Monate, das wäre zu überlegen.
Du brauchst zwar Deinem künfiten AG nicht zu sagen, dass Du schwanger bist, fairer wäre es jedoch schon.
C.
Re: was tun??? (berufsbezogen)
"Dein Arbeitgeber muss Dich mindestens 3 Monate nach der Elternzeit weiter beschäftigen" wo finde ich diese Regelung?
Kann ich denn von ihm verlangen, mich halbtags einzustellen?
LG
ANNIKA
Re: was tun??? (berufsbezogen)
also meines Wissens kann er Dich am 1. Tag NACH Beendigung der Elternzeit kündigen. Wie lange er Dich dann weiterbeschäftigen muß, hängt davon ab, ob Ihr einen Tarifvertrag habt, wie lange die Kündigungsfristen sind und zu welchen Terminen er Dich kündigen kann. Bist Du in der Gewerkschaft? Falls ja, erkundige Dich dort. Ansonsten mal beim Arbeitsamt nachfragen?
Aber das zählt ja alles nicht wirklich, denn immerhin bist Du schwanger (herzlichen Glückwunsch!!!!!) und damit sowieso unkündbar. Ob's dem Arbeitgeber also paßt oder nicht, er muß Dich finanzieren.
Ob Du halbtags verlangen kannst oder nicht, hängt von der Größe Deines AGs ab und davon, ob er betriebliche Gründe gegen Teilzeit vorbringen kann. Google mal nach "Teilzeit- und Befristungsgesetz".
Ich habe einen Anspruch auf Teilzeitarbeit, mein Arbeitgeber - ach wie nett! - verweigert ihn mir trotzdem. Ich hätte nur die Möglichkeit gehabt, diesen Anspruch gerichtlich durchzusetzen, war auch beim Anwalt um mich beraten zu lassen. Im Endeffekt habe ich mich dann aber doch dagegen entschieden, da ich die glückliche tarifliche Lage habe, in unbezahlten Urlaub zu gehen und nicht kündigen zu müssen, so daß ich in ein paar Jahren meinen Vollzeitjob wieder habe.
Aber an Deiner Stelle wäre ich (sofern bei Dir die Voraussetzungen für einen Teilzeitanspruch vorliegen) schon vor Gericht gegangen, zumal Du ja wohl später ohnehin eine andere Stelle suchen mußt. (... Teil 2)
Re: was tun??? (berufsbezogen)
Das Verhalten Deines Arbeitgebers ist aber schon echt eine Frechheit. Wenn er so "sozial" und "menschlich" eingestellt ist, warum solltest Du ihn schonen? Nutze Deine Rechte.
Ein Problem hast Du nur, wenn Du erst ab August arbeiten kannst / möchtest, denn Du müßtest wirklich gleich nach Ende der Elternzeit anfangen.
An Deiner Stelle würde ich überlegen, ob ich für die paar Monate nicht noch ganz schnell eine Betreuung auftreibe, so daß Du vielleicht die paar Monate Vollzeit arbeiten gehen kannst? Immerhin ist's nicht lang, und Du verschenkst sonst doch eine Menge Geld. Ich weiß natürlich nicht, ob Du die Möglichkeit hast, Dein Kind betreuen zu lassen.
Wenn Du wirklich erst halbtgs ab August arbeiten gehen kannst, sehe ich ein großes Problem in Bezug auf Anspruch auf den Job, da Du ja Deine Arbeitskraft nach dem Ende der Elternzeit nicht zur Verfügung stellen kannst.
Liebe Grüße
conny
Re: Schließe mich hier an...
Ich habe das BMFSFJ angeschrieben und als Antwort erhalten, dass nach der Elternzeit der alte Arbeitsvertrag mit seinen alten Bedingungen aufgenommen wird. Es gibt demnach KEINE - auch im Gesetzt nicht (Gegenbeweise werden aber gerne angenommen :-)) - Mindestzeit in der der AG einen beschäftigen MUSS - er MUSS halt nur die Kündigungsfristen einhalten und die können ja ziemlich variieren.
Annika, ich würde dir auch empfehlen, den Arbeitsplatz zu erhalten - du genießt Kündigungsschutz, der nur mit Einverständnis der Bundesaufsichtsbehörde umgangen werden kann. Du arbeitest die wenigen Monate, erhältst Gehalt dafür, genießt wieder eine max. 3-Jährige Elternzeit und hast danach wieder einen Arbeitsplatz.
Gruß++
Laubfrosch.
Re: Schließe mich hier an...
es ist wirklich das beste, wieder dort zu arbeiten. nur ganztags wird heftig, ich hoffe, meine eltern springen ein. vielleicht kann mich meine fä auch ein wenig schonen... (fies, oder?)
Re: Jein
dein AG kann dir NICHT zum 15.6 kündigen - das steht im Gesetz drin. Siehe: "Auch eine Kündigung während der Elternzeit, die erst nach dessen Ablauf wirksam werden soll, ist nicht zulässig. Erst nach Beendigung der Elternzeit ist eine Kündigung ? und dann nur mit den gesetzlichen oder vereinbarten Fristen ? möglich"
Wie lange ist deine Kündigungsfrist in deinem AV? Falls 1 Monat. DARF er dir ERST zum 15.7. kündigen oder zum Monatsende - je nach AV.
Da du aber wieder schwanger bist, darf er dir nur mit diesen Zulässigkeitserklärungen kündigen. Siehe 2. Absatz in Christas gepostetem Gesetz.
Gruß++
Laubfrosch.
Re: was tun??? (berufsbezogen)
Elternzeit
Nach § 18 Abs. 1 S. 1 BErzGG darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt wird, höchstens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit und während der Elternzeit weder ordentlich noch außerordentlich ohne vorherige Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 18 Abs. 1 S. 2 BErzGG) kündigen.
Wird eine Arbeitnehmerin während der Elternzeit wieder schwanger, braucht der Arbeitgeber für eine Kündigung sowohl die Ausnahmegenehmigung nach § 18 Abs. 1 S. 2 BErzGG als auch nach § 9 Abs. 3 MuSchG (wenn auch unter Umständen von der gleichen Behörde). Praktisch bedeutet dies, dass der Arbeitgeber zwei Anträge auf Zulässigkeitserklärung stellen muss, nämlich den Antrag nach § 9 Abs. 3 MuSchG sowie nach § 18 Abs. 1 S. 2 BErzGG.
Und an einer anderen Stelle dann:
"Auch eine Kündigung während der Elternzeit, die erst nach dessen Ablauf wirksam werden soll, ist nicht zulässig. Erst nach Beendigung der Elternzeit ist eine Kündigung ? und dann nur mit den gesetzlichen oder vereinbarten Fristen ? möglich"
und
"Kündigung auf eigenen Wunsch
Wenn Sie selbst Ihr Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit kündigen wollen, müssen Sie eine Sonderkündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Diese Kündigung kann mündlich oder schriftlich mitgeteilt werden."
Im Zweifelsfall gibt es dann halt Aufhebungsverträge, wobei da halt berücksichtigt werden muss, das Du nach so einem Vertrag erst einmal beim Arbeitsamt "gesperrt"
Re: was tun??? (berufsbezogen)
Einfach mal nach Kündigungsschutz Elternzeit googlen.
C.
Alles RICHTIG - du verstehst das Gesetz falsch ;-)
das mit dem Sonderkündigungsrecht über 3 Monate ist folgendermaßen zu verstehen - das steht auch genau so im Gesetz drin:
Wenn frau nach der Elternzeit nicht mehr arbeiten möchte, muss sie eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten, um ihr Beschäftigungsverhältnis zu beenden.
Ich bleibe dabei: Der AG kann frau an ihrem ersten Arbeitstag nach der Elternzeit unter Einhaltung der im AV stehenden Kündigungsfrist kündigen. Wenn eine erneute Schwangerschaft vorliegt nur unter Zustimmung der Bundesaufsichtsbehörde.
Gruß++
Laubfrosch.
Re: Alles RICHTIG - du verstehst das Gesetz falsch ;-)
Kündigung zum Ende der Elternzeit
Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.
Gleiches gilt auch für den AG (laut meinem RA ;-) )
Endet die Elternzeit am 15.06.2004, so ist der erste Arbeitstag am 16.06.2004.
An diesem Tag kann er die Kündigung aussprechen, muss aber die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten.
Das heißt, das das Arbeitsverhältnis dann zum 30.09.2004 enden würde.
Der Arbeitnehmer und .geber müssen in dieser Zeit jedoch den REchten/Pflichten nach kommen.
Besteht eine erneute Schwangerschaft, von der er weiß, so kann er praktisch gar nicht kündigen.
Re: Dein RA hat wissentlich oder unwissentlich
DENN wie oben schon erwähnt heißt "ZUM ENDE DER ELTERNZEIT", wenn der AG oder AN nicht mehr möchten, dass der erste Arbeitstag stattfinden soll. In diesem Falll muss noch IN der Elternzeit (3 Monate vor Ende = 3 Monate Kündigungsfrist) gekündigt werden. D.h. in Annika's Fall hätte die Kündigung schon im März gekommen sein müssen.
Gruß++
Laubfrosch, die dich jetzt nicht mehr anrufen braucht, weil sie dich und deinen RA verstanden hat :-)
Re: Alles RICHTIG - du verstehst das Gesetz falsch ;-)
Am Geburtstag deines Kindes ist dein 1. Arbeitstag
Re: Am Geburtstag deines Kindes ist dein 1. Arbeitstag
Re: Da gibt's keinen Paragraphen - Logik :-)
Deine Elternzeit fing am Geburtstag deines Kindes an und geht bis zum Geburtstag - einem Tag.
Re: Da gibt`s keinen Paragraphen - Logik :-)
nun gut, schaun wir mal, was kommt.
LG
ANNIKA
Re: Alles RICHTIG - du verstehst das Gesetz falsch ;-)
wie schon gesagt, Du mußt am Dienstag anfangen zu arbeiten.
Genau genommen bleibt Dir auch gar nichts anderes übrig, da Du nicht vor 3 Monaten gekündigt hast. Sollte es mit der Betreuung nicht klappen, kannst Du im Endeffekt nur morgen einen Aufhebungsvertrag mit Deinem Arbeitgeber machen.
Laß mal hören, was draus geworden ist!
Liebe Grüße
conny
Re: Alles RICHTIG - du verstehst das Gesetz falsch ;-)
LG
ANNIKA
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