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ot: neues gesetz: muss ich sozi zahlen???

hi,
ich habe gehört, dass man ab nächstem jahr für familienmitglieder verantwortlich ist, die arbeitslos werden, bzw. sozialhilfe beziehen. heisst: der staat zahlt dann nichts mehr, und ich müsste mit meinem (bescheidenen ;-) vermögen, dass wir grade für alterssicherung und häuslebau zurücklegen für meine geschwister, eltern, kinder, etc. aufkommen? wir sind derzeit glücklicherweise zwar nicht in der lage, dass ein familienmitglied sozi bezieht. aber wer weiss... wisst ihr, ob meine infos stimmen? und bis zum wievielten familiengrad geht das ganze (tanten, cousinen,...?).
das gesetz soll anfang nächsten jahres in kraft treten, und ein bekannter meinte, man solle sein geld am besten im ausland anlegen. na klasse!
viele grüsse,
sep *total sauer, wenn das so sein sollte*
Bisherige Antworten

Re: ot: neues gesetz: muss ich sozi zahlen???

Hi sep,
es sind nat. Pauschalen geplant, dieunangetastet bleiben v.a. wenn es sich um Vermögen handelt, das zur Alterssicherung angespart wurde.
Das Ganze wird noch völlig offen diskutiert.
Wichtig ist im MOment nur: wenn Du eine Kapitallebensversicherung abschließen willst, ( was eh nicht zu empfehlen ist) möglichst noch in diesem Jahr wegen des geänderten Alterseinkünftegesetzes ( Besteuerung von Erträgen aus KLV).
LG Gala

@gala

hallo,
die geplante steuer auf die kapitallebensversicherung ist mir bekannt. davon sind wir nicht betroffen. aber ich frage mich dann, wie man für eine eigentumswohnung sparen soll unter entsprechenden bedingungen *haarerauf*. werde gleich mal recherchieren, um rechtzeitig maßnahmen ergreifen zu können *jaul*. weisst du, unter welchem stichwort die thematik diskutiert wird und bis zu welchem verwandschaftsgrad man zahlen muss?
viele grüsse,
sep *weit vom millionärsdasein entfernt*

Re: @gala

HI Sep,
hab gerade mit meiner Sozialexpertin gesprochen *g*.
Das ganze ist mit "Hartz IV" verabschiedet worden.
Sehr schöne Infos finde ich kommen unter dem Stichwort "Elternunterhalt" beim ARD Mittagsmagazin ( hompage ard ), ein ARD-Mittagsmagazin-Special von Andrea Bräu.
Ganz nett , aber oberflächlich , ist auch das ( online) "familienhandbuch" ( der Budesregierung, mit dem üblichen davor und dahinter....
Zitat:
" Unter Umständen müssen aber auch Ihre Familienangehörigen für Ihre Sozialhilfe aufkommen. Nach dem bürgerlich-rechtlichen Familienrecht besteht zwischen Verwandten in gerader Linie eine allgemeine Unterhaltspflicht, die von der Sozialhilfe nicht aufgehoben wird. Deshalb prüft das Sozialamt im Einzelfall, in welchem Umfang ein Unterhaltsanspruch gegen Verwandte ersten Grades (das sind Kinder und Eltern gegenseitig) oder den Ehepartner auf den Träger der Sozialhilfe übergegangen ist. Großeltern, Enkel oder andere entfernte Verwandte müssen nicht für Ihre Sozialhilfe aufkommen. Bei der Festsetzung der Höhe des Unterhaltsanspruchs gibt es jedoch einen Ermessensspielraum, damit Härten vermieden werden"
Für GENAUE Nachfragen habe ich die Telefonnummer der Pressestelle des Bundessozialministeriums, die ich Dir gleich maile...
LG Gala

Re: ot: neues gesetz: muss ich sozi zahlen???

Wie es demnächst aussehen soll, weiß ich nicht, aber aktuell ist es ja so, das man nur für Blutsverwandte in auf- bzw. absteigender Linie zahlen muß. D.h. Du mußt zahlen für Deine Eltern und Deine Kinder. NICHT für SE, Geschwister o.ä. und alles, was noch weiter entfernt ist. Dann mußt Du aber selbst auch in der Lage sein, zu zahlen, d.h. ein eigenes Einkommen haben. Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, das man dann DEIN Sparschwein schlachtet - und wenn, würde ich das Geld vorher noch ausgeben (neues Auto. o.ä.) Man hat ja auch noch einen gewissen Selbstbehalt! Habe von den Änderungen noch nix mitgekriegt, aber allzu krass können die das nicht machen, dann kriegen die das sicher nicht durch!? LG Anja

@süsse motte

hi anja,
na, eltern und eigene kinder wäre ja noch ok. aber alles andere würde ich strikt ablehnen!!!! ;-)
das problem ist, dass wir eben derzeit nicht alles ausgeben können, weil wir für eine immobilie sparen. und kaufen können wir derzeit auch noch nicht, weil wir erst in drei jahren erfahren, wo wir uns niederlassen werden.
danke jedenfalls für die info,
sep

Re: @süsse motte

Hallo Sep,
also ich kenne das auch nur in gerade Linie und bin eigentlich durch meine Rechtvorlesungen up-to date ;-) Also d.h. für deine Eltern und für deine Kindern könntest du eventuell zahlen müssen sollten sie bedürftig sein, umgedreht gilt das natürlich genauso.
Der Selbstbehalt ist jedoch nach Ansicht von meinem Rechtprof recht hoch und da gibt es auch viel zu "drehen".
Fidne diese Regelung an sich ganz gut, denn warum soll jemand Sozialhilfe bekommen wennjemand aus seiner nächsten Verwandtschaft vermögend ist. Natürlich gibt es auch hier wieder Sonderfälle die das ganze ungerecht erscheinen lassen.
Liebe Grüsse Franzi

Re: ot: neues gesetz: muss ich sozi zahlen???

Da ist aber ein bißchen Kuddelmuddel drin ;-)
Also: So wie bisher ist man auch weiterhin für Verwandte ersten Grades unterhaltspflichtig...d.h. für Eltern und Kinder (nicht Geschwister und auch sonst keine Blutsverwandten). Sollten Deine Eltern jedoch z.B. Sozi beantragen müssen, wirst Du in diesem Fall wahrscheinlich NICHT herangezogen, weil für Personen (ab 60?) die Grundsicherung neu ist..d.h. die können das Existensminimum beantragen, wenn sie keinen Anspruch auf Arbeislosengeld mehr haben oder noch keinen Anspruch auf Rente.
Diese Gesetz gibt es jetzt schon, ist also auch nicht mehr ganz so neu.
Was sich ändern und was Du vielleicht gehört hast, ist die Änderung im Arbeitslosengeldgesetz. Dies betrifft aber nur Personen, die in Deinem Haushalt leben (also Dein Mann z.B.). Sollte er arbeitslos werden, erhält nach 1 Jahr eigentlich das sog. Arbeitslosengeld II. Da Du ihm jedoch unterhaltsplichtig bist, werden deine Einkünfte und Dein/Euer Vermögen (Bar- udn auch Sachvermögen) angerechnet. Das muß erst einmal aufgebraucht werden, um Arbeitslosengeld II (ehemals Sozialhilfe für die, die arbeitsdfähig sind)bekommen zu können. Ist Dein eigenes Gehalt jedoch "hoch genug", daß über dem Existensminimum liegen würdet, würde Dein Mann auch nichts bekommen.
Diese neue Regelung gilt für Ehepartner/eheähnliche Gemeinschaften...oder natürlich auch Deine Eltern/KInder, sofern sie in Deinem Haushalt leben.
Du hast schon richtig gehört, es aber falsch ausgelegt ;-)
LG Bronte

das hört sich schon anders an ...

... und weniger nach meiner "stammtisch"-info *g*. mit deiner version kann ich gut leben.
danke für die info!
viele grüsse,
sep

Re: das hört sich schon anders an ...

jetzt versteh ich das auch erst - deshalb diese Verbindung mit Hartz IV !
LG Gala

Re: @ Sep & Gala

Derzeit ist es noch so, daß man immer Arbeiztslosengeld bzw. -hilfe bekommt, unanhängig vom Einkommen/Vermögen des (Ehe-)Partners oder seines eigenen Vermögens (Haus, Aktien).
Die Änderung besagt eben, daß dies beim Arbeitslosengelöd II aufgehoben wird...dann werden alle wie ehemals Sozialhilfe behandelt.
Also immer erst: Kohle verbrauchen, dann gibt es eventuell was vom Staat.
Viele, die derzeit noch Arbeitslosenhilfe bekommen, werden dann ganz leer ausgehen und ich befürchte, die Armutszahlen werden rapide in die Höhe steigen :-(
Aber die Arbeitslosenzahlen werden ebenfalls rapide runtergehen...nur heißt das nicht, daß dann alle wieder im Wohlstand leben ;-)
Ich kann den Staat zwar gut verstehen, der muß ja sparen, was das Zeug hält, aber ich kenne so einige, die durch dieses Gesetzesänderung alles verlieren werden. Viele werden ihre Wohnungen aufgeben müssen (da dann zu groß, um sie bewilligt zu bekommen), erspartes geht durch den Schornstein, Häuser müssen verkauft werden, Sparbücher aufgelöst.
Das Gesetz ist zwar gerecht, wenn man es auf die Staatsbescheisser anwendet (und dann auch richtig), aber das Heer von Arbeitslosen, die nur, weil sie über 45 oder Mütter von Kleinkindern sind werden sich da noch übelst umgucken.
Na ja, man kann da eh nix machen :-o)
LG Bronte *dieaberDezemberhoffentlichtzudiesenarmenscheinengehört,fallsMannarbeitslowird* :-(

@bronte

hi,
da bleibt nur zu hoffen, dass man jenseits der 40 nicht mehr arbeitslos wird... *haarerauf*. wir erwägen u.a. aus eben diesen gründen (weil uns die entsprechende situation auch drohen könnte), ins ausland zu gehen. dort ist es in sachen sozialversicherungssystem sicher nicht besser, aber das job-hopping ist einfacher und man findet auch jenseits der 40 noch einfacher nen job als hier in deutschland.
bin mir auch sicher, dass hier die fetten jahre endgültig vorbei sind. richtig bitter trifft es aber natürlich jene, die eh schon am existenzminimum kratzen....
viele grüsse,
sep
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