off topic: Gewerbe / Firma - wer kennt sich aus?
Mein Mann ist nebenbruflich selbständig und hat die Tätigkeit als Gewerbe angemeldet, führt Umsatzsteuer ab etc.
So, nun will er dieselbe Tätigkeit mit einem Freund zusammen ausführen, das Einkommen soll dann geteilt werden. Müssen dann Angebote, Verträge, Rechnungen alle doppelt (je eine Ausführung auf einen Namen) für beide geschrieben werden? Wenn ja z.B. nur eine Rechnung existiert, wie macht man dann dem Finanzamt klar, dass man als Einnahme nur die Hälfte hat? Sonst müssen ja beide, mein Mann und der Freund, den vollen Betrag versteuern. Ist ja nicht richtig, bekommt ja jeder nur die Hälfte und muss auch nur die Hälfte versteuern.
Jetzt schmiss ein Kollege in den Raum, dass sie eine GbR gründen müssten. Aha. Aber muss man dazu nicht eine Firma haben, also Handelsregister und alles. Firma hat mein Mann nicht eingetragen. Hat je nen normalen Job und das Gewerbe eben nebenbei selbständig.
Wie macht man sowas rechtlich richtig? Das Finanzamt darf dazu keine Auskunft geben, der Steuerberater will direkt viel Geld für die Auskunft...
Es handelt sich um eine Tätigkeit als Musiker (DJ/Live-Musik/Mix aus beidem). Das alles soll nun zu zweit gemacht werden aus diversen Gründen.
Hat jemand Ahnung davon?
LG Mel
Re: off topic: Gewerbe / Firma - wer kennt sich a
also das einfachste ist wirklich eine Gbr. Die muss nicht ins Handelsregister eingetragen werden sonder einfach als Gewerbeanmeldung beim Amt. Da werden dann beide Namen erfasst. Es kann aber sein, so war es bei meinem Mann vor 15 Jahren, dass nur einer Ansprechpartner für das Finanzamt sein kann. Wie das genau ist, weiß ich aber nicht, das war noch vor meiner Zeit.
Auf den Rechnungen der Gbr stehen dann aber immer beide Namen und beide sind verantwortlich bei Verlust oder sie können den Gewinn teilen, was ja der bessere Part ist.
Aber vielleicht ruft Ihr mal bei der Handelskammer an? Vielleicht haben die ja eine Broschüre.
Susanne
Re: off topic: Gewerbe / Firma - wer kennt sich aus?
Steuertechnisch wird dann einem "gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung" für diese Tätigkeit gemacht (im Prinzip eine spezielle Steuererklärung für Personengesellschaften aller Art - der steuerpflichte Gewinn wird ermittelt und auf die Beteiligten verteilt), dieser Bescheid kommt dann zu Eurer Einkommensteuererklärung und fertig.
Eigentlich ist das Finanzamt zur Auskunft verpflichtet - jedenfalls wenns um allgemeine Fragen geht. Die dürfen nur keine Steuerberatung machen.
LG, Beate - Ex-Finanzbeamtin
Re: off topic: Gewerbe / Firma - wer kennt sich aus?
Wieso darf FA dazu nichts sagen, versteh ich nicht, bei uns waren die damals recht auskunftsfreudig.
LG Jula
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