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ne frag an euch , wegen einer freundin

hallo zusammen,
also, eine freundin von mir ist verh. hat drillinge.
hat vorheriges jahr ne beziehung mit nem anderen kerl gehabt. (er ist ein psyscho).
dann kam sie wieder mit ihrem mann zusammen und sie hat eine ss festgestellt!!!
weiß aber nicht von wem das kind ist. *kopfschüttel*
jedenfalls hat sie gestern entbunden und ihrm mann war die ganze zeit bei ihr. sie wollen es noch mal versuchen und das kind, wo er nicht weiß ob es seins ist, wird er trotzdem ohne test annehmen.
nun taucht auf einmal dieser bekannte auf(ev.vater)und verlangt nach seiner tochter!!
die schwestern wissen bescheid, dass sie das kind an ihn nicht herausrücken sollen.
meine frage an euch,
kann dieser kerl einen vaterschaftstest machen lassen?
per gericht oder anwalt?
auch wenn sie sagt, das sie mit ihm nichts hatte und so.....
(ausreden erfinden um ihn nicht machen zu lassen)
für eure antwort danke ich euch im voraus.
lg
sanne
Bisherige Antworten

Re: ne frag an euch , wegen einer freundin

Hallo,
der Exfreund hat keine Chance.
Im WWW gefunden:
Verhinderte Vaterschaftsfeststellung
Nach der Trennung von ihrem ersten Mann lebte eine Frau mit einem anderen Mann, dem nachbenannten Kläger, zusammen. Nach Beendigung dieses Verhältnisses heiratete die Frau erneut. Circa sieben Monate nach der Trennung von dem Kläger brachte sie eine Tochter zur Welt. Ihr zweiter Ehemann erkannte die Vaterschaft des Kindes an. Das Jugendamt als Vertreter des Kindes stimmte dem zu. Der Kläger wollte nunmehr gerichtlich feststellen lassen, daß das Kind von ihm und nicht vom zweiten Ehemann seiner früheren Lebensgefährtin stammte.
...weiter Teil II

Re: Teil 2

Der Bundesgerichtshof verwarf schließlich in letzter Instanz das Klagebegehren als unzulässig. Durch das am 01.07.1998 in Kraft getretene Kindschaftsreformgesetz hat sich das Abstammungsrecht grundlegend geändert. Nach § 1529 ist Vater eines Kindes der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet war oder der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde. Dagegen räumt das neue Recht demjenigen, der geltend macht, der wirkliche Erzeuger des Kindes zu sein kein Anfechtungsrecht ein. Der Gesetzgeber begründete den Ausschluss dieses Anfechtungsrechts wie folgt: Wenn die übrigen Beteiligten die ihnen zustehenden Anfechtungsrechte nicht ausübten, so spreche dafür, daß eine Anfechtung durch den wirklichen Erzeuger dem Wohl der "sozialen Familie" zuwiderlaufe. Danach bleibt der zweite Ehemann der Kindesmutter zumindest "auf dem Papier" der Vater des Kindes.
Urteil des BGH vom 20.01.1999
Beatrix

Re: Teil 2

klasse hab vielen dank, das werd ich ihr gleich mal schicken
lg
sanne

Re: ne frag an euch , wegen einer freundin

Hallo Sanne,
soviel ich weiß, kann man keinen zwingen einen Test zu machen. Kam grad neulich was im TV, wo ein Vater für ein vermeindliches Kuckuckskind Unterhalt zahlt und einen Test wollte und der "Sohn" hat abgelehnt.
Bei uns im KH hat der Vater das Kind überhaupt nicht bekommen. Wenn die Mutter es nicht persönlich holen konnte, haben sie es ins Zimmer gebracht. Da kann ja jeder kommen.
Theoretisch zählt der Ehemann automatisch als Vater für alle Kinder die während der Ehe zur Welt kommen.
LG, Melanie
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