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Wie weit darf das Jugendamt eigentlich gehen?

Hallo,
die Tochter (9 Jahre) von Freunden wurde vor 2,5 Wochen vom JA in "Obhut" genommen und in eine Pflegefamilie gesetzt.
Hintergrund war, das sich die Lütte bei den Großeltern an einem Bügeleisen verbrannt hatte, das ihr in den Rücken gefallen war.
Sie hatte sich im Kabel verheddert und das Teil landete halt dort. Sie hatte sich gerade den Pulli ausgezogen, da dieser in die Wäsche sollte.
Großeltern haben dem Mädel dann eingeimpft, das sie davon ihren Eltern nichts erzählen dürfe, denn sonst dürfe sie nicht mehr zu innen kommen.
Auch das sie hingefallen war und nun einen blauen Fleck am Knie h abe, solle sie nicht sagen.
Oma h at dann noch ein (kleines) Pflaster auf die verbrannte Stelle gepackt, Opa hat das Mädel kommentarlos heimgebracht.
Als Jasmin eigentlich ins Bett sollte, sagte sie zu ihrer Mutter, das es ihr am Rücken doch recht weh tun würde und sie solle nicht böse sein, denn der OPa habe doch gesagt, dass sie nichts sagen solle.
Kind wurde dann am Abend noch von einem Arzt behandelt, der jedoch meinte, das die Verbrennung nicht sehr stark wäre und die Haut z.B. mit Fenistil behandelt werden solle.
Am nächsten Tag beim Sportunterricht fällt der Klassenlehrerin das alles auf, benachrichtigt das JA.
JA ruft bei meinem Freunden an und teilt ihnen halt mit, das sie erst mal keinen Kontakt zum Kind pflegen dürfen, die Großeltern auch nicht.
In den folgenden Tagen kommt raus, das das Mädel gesagt hat, das ihre Eltern sie alle 2 Wochen verprügeln würden, was natürlich nicht stimmt.
Großeltern verstossen in der Zeit gegen die Auflagen vom JA, suchen Kontakt via Pflegefamilie, Schule, MItschülern zu Jasmin.
In der Zwischenzeit werden meine Freunde von einer Sozialpädagogin betreut, die das Vorgehen des JA nicht nachvollziehen kann.
Das Mädel wurde vom JA aus der Klasse raus geholt und das wurde auch vor der Klasse kommentiert, bzw. diese hat das natürlich in der Zeit danach auch mitbekommen.
In der Pflegefamilie kam nun raus, das Jasmin diverse Probleme mit "ihrer Sicht der Wahrheit" hat, Hausaufgaben, Körperhygiene nur macht, wenn man mit entsprechendem Druck dahinter her ist.
Das JA hat sich mittlerweile dann auch mal die Umgebung des Kindes (unangemeldet) angesehen, hat bei der Gelegenheit dann auch die Zeugnisse der letzten Jahre eingesehen und sich gewundert, das die Klassenlehrerin wohl offensichtlich auch ein Autoritätsproblem mit Jasmin hat.
Letzte Woche dann ein Anruf vom JA bei meinen Freunden, ihre Tochter säße gerade da, ob sie mit ihr reden wollen.
Das Gespräch ging dann ungefähr so ab
"Wie geht es meiner Schwester?"
>Der geht es gut "Wie geht es Mama?"
>NIcht so gut "Wie geht es Dir, Papa?"
>Geht so "Och, dann kann ich ja hier noch 2-3 Wochen bleiben, geht ja keinem schlecht"
*KLACK*
Die Soz.-Päd. meinte, das dieser Kontaktversuch recht unmöglich gewesen wäre und absolut unüblich.
Das Kind soll nun morgen wieder in die Familie zurück kommen und in der nächsten Wochen soll dann die Soz.Päd. mit in der Familie sein um so quasi eine Familientherapie zu machen.
Die Großeltern haben die Teilnahme an dieser Therapie abgelehnt.
Das JA hat durch klingen lassen, das sie nun nicht mehr davon ausgehen, das das was Jasmin gesagt hat, auch nur im Ansatz der Wahrheit entspreche.
Man könne sich auch nicht erklären, wieso sie so etwas erzähle.
Aufgrund dieses Verhaltens ist doch erst einmal das Vertrauen in der Familie gestört und das Verhältnis "zerrüttet".
Ich stelle mir nun wirklich die Frage, wie weit darf das JA eigentlich gehen?
C.
Bisherige Antworten

Re: Wie weit darf das Jugendamt eigentlich gehen?

PS:
Beide Eltern wissen jetzt echt nicht, wie das alles weiter gehen soll und sind fix und fertig mit der Welt.
C.

Re: Wie weit darf das Jugendamt eigentlich gehen?

Hallo Zotty,
wenn ich so etwas lese, wird mir ganz anders. Das JA ist für mich sowieso eine Lachnummer, von wegen Profis...
Es gibt genug Kinder, denen es wirklich dreckig geht und kein *sorry* Schwein kümmert sich darum.
Und dann noch so eine übereifrige Lehrerin...Pädagogin?
Nee, da fällt mir nichts mehr zu ein.
LG Ariane

Re: Wie weit darf das Jugendamt eigentlich gehen?

Hallo, das ist natürlich wirklich eine schlimme Situation für alle (sicher auch für das Kind). Aber was mir bei deiner Fragestellung durch den Kopf ging - wie oft hat man das Jugendamt schon für wirkliche Mißhandlungen und schlimmeres verantwortlich gemacht, weil sie eben nicht schnell und konsequent genug reagiert haben. Es ist sicher auch für die Verantwortlichen im JA nicht einfach zu entscheiden, erst mal abzuwarten oder sofort zu reagieren. Der Sachverhalt an sich (Brandwunde vom Bügeleisen auf dem Rücken) spricht ja schon für eine mögliche Mißhandlung. Und wenn das Kind dann auch in Gesprächen seine Eltern noch sehr belastet (warum auch immer), dann ist es doch verantwortungsvoller, die Sache erst mal aufzuklären als zu hoffen, es werde schon alles gut werden. Wird es das nicht und es stellt sich im Nachhinein heraus, daß das Kind erheblich mißhandelt wurde, dann wird das JA verantwortlich gemacht...Meiner Meinung nach wirklich eine Gratwanderung. Die Art und Weise, wie das Kind aus der Schule geholt wurde, war so sicher nicht in Ordnung, aber man kennt ja auch die näheren Umstände und Beweggründe hierfür nicht...Wenn einem so etwas widerfährt, ist es sicher furchtbar und die Éltern des Kindes tun mir auch leid, aber ich kann auch die Beweggründe des JA nachvollziehen.
Viel Kraft für deine Freunde und das Mädchen, ihr Leben wieder in geordnete Bahnen zu bringen!
LG Kathi

Re: Wie weit darf das Jugendamt eigentlich gehen?

Hallo , kann dir keine genauen Gesetze nennen , oder doch aber da müsste ich nachschlagen *ggg* Ich weiß nur aus der Uni( studier Sozialpädagogik) das es nicht so einfach ist ein Kind aus der Familie zu nehmen. Wo wir als Studenten oft aus dem Bauch raus sagen das man da eingreifen muss sagt das Gesetz das noch lange nicht .
Kann mir nicht vorstellen das das rechtens ist , hie rin >Deutschland muss ja alles zehnmal geprüft werden und als allererstes stehen gespräche mit den Eltern und dem Kind an. Wenn akute Gefahr vorliegt oder das Kind selber aus der Familie will mus sdas JA handeln.
In deinem fall hat das JA natürlich Recht wenn das Kind sagt das es mißhandelt wird zu Hause müssen sie das Nachprüfen und als allererstes dem Kind glauben , für das ist das JA in erster LInie zuständig .
Also das JA hat ja nun herausgefunden das es wahrscheinlich nicht der Wahrheit entspricht. Ich finde sie haben rechtlich völlig korrekt gehandelt , sie sind ja davon ausgegangen das sie geschlagen wird und das muss man ihr ja glauben wenn sie es selber behauptet. Der Weg jezt mit einer Sozialpädagogin einen gemeinsamen Weg zu finden mit einer Familientherapie finde ich extrem wichtig , denn warum sagt sie sowas ( auch dafür muss es doch Gründe geben), finde ausserdem das die Großeltern daran teilnehmen sollten und nicht abblocken, dmait ist keinem geholfen.
Also das ist meine Ansicht der DInge, das JA hat korrekt gehandelt.
liebe Grüsse Franzi

Re: Wie weit darf das Jugendamt eigentlich gehen?

Mein Gott, das ist ja der reinste Horror!
Dass das JA das Kind ohne Wissen der Eltern einfach aus der Schule abholt, kann doch nicht legal sein!
Wichtig ist, herauszufinden, warum das Mädchen erzählt, es würde verprügelt. Dafür muss es ja Gründe geben (damit meine ich nicht, dass es wirklich so war, sondern dass es dem Mädel evtl. an Beachtung mangelt z.B.), genauso seltsam ist das Telefongespräch.
Ich bin mir sicher, dass das Jungendamt so nicht handeln darf, und dass die Eltern das Kind schnell wieder zu sich holen können.
Wahrscheinlich ist aber eine Therapie für das Mädel bitter nötig.
Gruß, C.

Re: Wie weit darf das Jugendamt eigentlich gehen?

Hmm, also einen Grund muss es ja schon geben für ihr Verhalten. Und wenn sie ihre Eltern nicht vermisst ist das eigentlich auch kein wirklich gutes Zeichen. Natürlich ist der Sinn einer Pflegefamilie vorübergehend eine Auszeit zu schaffen um dann mit neuer Kraft wieder weiterzukommen. Aber ich denke das da doch efwas profesionelle Hilfe möglich wäre. Evtl. Therapeut melden, haben die beim JA auch. Ah, lese gerade. Das machen sie schon. Ist auch gut so finde ich Ich finde nicht dass das JA da zu weit gegangen ist. Wenn so etwas beobachtet wird, dann kann man durchaus genauer hinkucken.
LG Sabine

Re: Wie weit darf das Jugendamt eigentlich gehen?

Tja, wenn man das so liest, fragt man sich natürlich anfangs, was das JA sich dabei gedacht hat. Wäre es aber anders herum gelaufen, hätte es sich tatsächlich um einen Fall von Kindesmisshandlung gehandelt und wäre erst herausgekommen, als dem Kind ernster Schaden zugefügt worden war, wären dem Amt schwere Vorwürfe gemacht worden. Was soll es denn anders denken, wenn das Kind Brandpuren von einem Bügeleisen auf dem Rücken hat und selbst angibt, regelmäßig geschlagen zu werden?
Das alles ohne der Wissen der Eltern zu tun halte ich rechtlich zwar für fragwürdig, und das Telefongespräch war auch daneben, allerdings ist es - wieder anders herum betrachtet - für viele Kinder in solcher Lage wahrscheinlich leichter, erst einmal zu telefonieren als ihren Eltern direkt gegenüberzutreten.
Letzten Endes ist das eine ganz schreckliche Situation, und ich verstehe gut, dass eure Freunde fertig mit den Nerven sind. Die Sache stand und fiel aber mit der Lüge des Kindes, die jeder Erwachsene zu dessen Schutz erst einmal glauben muss.
Hat das Mädchen sich es vielleicht genossen, sich plötzlich so "wichtig" zu fühlen o.Ä.? Mir kommt sein Verhalten jedenfalls weitaus merkwürdiger vor als das des JA. Dessen Aufgabe ist es, das Kind zu schützen. Und es behauptete, diesen Schutz zu benötigen und vermisste seine Familie nicht... Was soll so ein Sachbearbeiter da denken?!?
LieGru und berichte mal,
Joan

Re: Wie weit darf das Jugendamt eigentlich gehen?

Hallo Christa,
ansich finde ich das Handeln schon richtig, allerdings das Telefongespräch war völlig daneben. Wenn die Kleine glaubwürdig war anfangs, dann hat das JA richtig gehandelt. Allerdings finde ich das Verhalten der Großeltern komisch, die schießen ja wohl die ganze Zeit über quer, da würde ich mal nachhaken.
Klar, daß das für die Eltern jetzt eine schwierige Situation ist, denn man ist schon wütend auf die Lügen, die das Kind erzählt hat, aber das Kind wird sich jetzt wohl genau so unwohl fühlen, da ist es schon richtig, daß ein Soz.Päd. erst mal dabei ist und versucht, die Familie wieder zusammenzuführen.
LG
Nicky

Re: Wie weit darf das Jugendamt eigentlich gehen?

.. das war ja wohl ein griff ins klo :-((
Sicher müssen die abwägen, ob Mißbrauch vorliegt und sofortige Isolation vonnöten.
Aber dazu führt man etliche Telefongespräche:
KA : gabs ähnliche Verletzungen in der Vergangenheit
Schule: Leistungskurve etc.
u.v.m.
In den USA gibt es Fälle, wo solche "Eingriffe" zu einer dauerhaften Traumatisierung und Trennung der Familie führten.
Ich würde Amok laufen - genau das darfs Du aber nicht
LG Gala

Re: Wie weit darf das Jugendamt eigentlich gehen?

hallo christa
ich könnte sagen ich habe gerade ein deja dings.
also zu der geschichte:
meine freundin hat eine 15 jetzt 16 jährige tochter undjetzt 12 jährigen aus 1 ehe. und eine 4 jährige aus 2 ehe
die große hat drogen genommen und noch so ein paar spielchen. eigentlich ein super liebes mädel aber hat falsche kontakte bekommen und man kann sagen am abrutschen.
die situation eskalierte und der siefvater hat ihr eine ohrfeige gegeben. sie ist darauf hin abgehauen zum leiblichen vater der bis dahin jeden kontakt vermieden hat und zahlungen soweiso - nun ja
er ist direkt zur poizei hat anzeige wegen mißhandlung gestellt. es gab verletzungen von einem reitunfall der gott sei dank auch bestätigt wurde und es liegen auch ärtzliche dokumente vor das rettungswagen da war und der vater versuchte diese verletzung als mißhandlung auszulegen.
oh gott es ist eine riesengeschichte. - also weiter.
also durch die anzeuge wurde der kleine bei den großeltern - eltern des vater - sofort abgeholt und die 2 kinder waren zuerst in einer pflegefamilie. ich muß dazu sagen das der kleine ads hat und ziemlich extrem ist.
ein richter hatte die geschichte durchschaut und den druck vom jugendamt gesehen ist zu y in die schule und hat ihn da mal ohne druck gesprochen. der kleine hat immer nur geweint und wollte zu seiner mama und das sei alles gelogen. als die rede drauf kam das es nun ins protokoll kam wurde er total panisch und schrie nur nein ich will zu meinem papa. er wurde so unter druck von diesem mann gestellt man kann es nicht verstehen.
es wurden aussagen erzwungen unter druck. das jugendamt geht auf keine aussage von familie nachbarn etc ein. tagebuch aussagen von schulfreunden und und und wurden verweigert
es wird geblockt wo nur kann. als es extrem war kam die aussage meine freundin soll einen schritt auf ihre tochter zumachen damnit sie vor dem leiblichen vater nicht ihr gesicht verliert weil sie gelogen hat. also wußte das jugendamt doch was los ist oder?
das geht nun seit november. die große ist dann abgehauen zu der mutter weil sie es nicht mehr ausgehalten hat - und sie durfte nicht da bleiben da die freundin sich sonst starfbar macht! das muß man sich vorstellen. ein kind flieht zu ihrer mutter und die mutter darf sie nicht dahalten!
x wollte die aussage zurück nehmen und das jugendamt weigert sich das anzunehmen! versucht steine in den weg zu legen wo es nur geht. sie hat erkannt das sie mist gemacht hat und wollte alles rückgängig machen aber das interssiert niemanden. sie ist nun selbständig zur polizei und hat das alles heimlich ohne wissens des vater zurück genommen. ein gutachten wurden nach nur 3 wochen erstellt als bekannt wurde das x ihre aussage zurück nehmen will weil es so nicht stimmt......zuerst ar von monaten die rede und als bekannt wurde das sie ihre aussage zurück genommen hat kommt ein gutachten. schon komisch oder?
es ist soviel gewesen ich könnte dir einen tag davon erzählen. unter dem strich ist es so das die große aus rache einen fehler gemacht hat und wo sie es wieder gut machen will bekommt niemand diese hyänen vom jugendamt in die grenzen gewiesen
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