Wer bleibt nach dem Mutterschutz zu Hause???
Vielen Dank und liebe Grüsse Tina
Öhm...
Naja, aber so richtig kann ich dir nix dazu schreiben, da ich seit der Geburt meiner Tochter (und auch davor) studiert habe, also nix Chef und nix Kündigung nötig! ;o)
LG! Annett
Re: Wer bleibt nach dem Mutterschutz zu Hause???
Du meinst sicher den Erziehungsurlaub ?!
Also, ich bleibe - notgedrungen,aber gerne *g* - zu Hause.
Meine Chefin fliegt gerade mit dem Pleitegeier durch's Land und einen neuen Job werd eich so schnell nicht finden (mit KLeinkind, da stehen eben die wenigsten AG's drauf *sauerei*)
Mit einem Aufhebungsvetrag würde ich aber gaaaaaaaaaaaaaanz voprsichtig sein. Es gibt nur gaaaaaaaaanz wenige Fälle, in denen dies zulässig ist, ohne daß Du Deinen sofortigen Anspruch auf Arbeitslosengeld verlierst. In den meisten Fällen wird man bei einem Aufhebungsvertrag 3 Monate gesperrt...wird wie eine eigene Küdniguing angesehen und da wäre dann die Arbeitslosigkeit selbstverschuldet.
Normalerweise, wenn einen der AG loswerden will, bietet er einem eine Abfindung an...nach 13 Jahren Betriebszugehörigkeit hast Du darauf - glaube ich - sogar auch ein Anrecht.
Unterschreibe da nichts, bevor Du Dich nicht bei einem Anwalt für Arbeitsrecht schlau gemacht hast !!!
LG Bronte
Re: Wer bleibt nach dem Mutterschutz zu Hause???
Steht einem denn auf jeden fall eine Abfindung zu ???
LG Tina und danke für so schnelle Antwort!
Re: Wer bleibt nach dem Mutterschutz zu Hause???
Nein, in jedem Fall sicherlich nicht, hat bestimmt auch was mit Betriebsgröße zu tun und ob es sich Dein AG leisten kann.
Genaueres kann Dir da nur ein Anwalt oder Beratungsstelle sagen.
Unterschreibe bloß nichts, was Dir Dein Chef jetzt gibt !!!
Der will Dich billig loswerden :-(...und Du verlierst dann Deinen Anspruch auf Arbeistlosengeld.
Wenn er keine STelle für Dich hat, muß er eine schaffen oder eben NACH dem Erziehungsurlaub fristgerecht lt. Deinem Vertrag kündigen (und bis dahin natürlich auch Gehalt zahlen und Du arbeiten).
Mach bloß keinen Unsinn und lehne einen Aufhebungsvertrag auf jeden Fall ab !!!!
LG Bronte
ich meine den erziehungsurlaub!!!!
Re: ich meine den erziehungsurlaub!!!!
erstens bin ich erneut in der elternzeit und zweitens werde ich am Ende dieser dann unbezahlten Urlaub nehmen, das geht bis zu 12 Jahre, mal sehen, was mir in 15 Jahren dann einfaellt..
LG
Peanut
Re: Wer bleibt nach dem Mutterschutz zu Hause???
ich werde wohl bis auf weiteres zuhause bleiben. das wollte ich schon, bevor meine firma ihren standort hier schloss und ich während der ersten elternzeit einen auflösungsvertrag unterschrieb (und eine satte abfindung kassierte). ich möchte die zeit mit meinen kindern genießen können und bin gern hausfrau und mutter. ich sehe die situation als luxus an, langweile mich nicht und hätte tausend ideen für ein leben ohne geregelten job. sollte mein mann künftig auch so gut verdienen wie jetzt, steht unserem vorhaben nichts im weg. dann werde ich höchstens noch freiberuflich arbeiten und nur aufträge annehmen, die mir spass machen.
sollte es nicht so ideal mit unseren finanzen laufen, werde ich wohl in den sauren apfel beissen und wieder einen festen job annehmen. obwohl ich dann sicher nicht mehr als tageszeitungsredakteurin o.ä. unterkommen, denn der branche geht es sehr mies. ich denke mal, dass meine alternativen nach fast fünf jahren elternzeit so aussehen, dass ich an der supermarktkasse mein geld verdiene oder als brötchenverkäuferin. da habe ich keine illusion, und würde es auch machen, wenn finanzielle not am mann wäre.
aber ansonsten gibt es für mich keine schönere vorstellung, als irgendwann im eigenen häuschen mit drei kindern und einem hund alle zeit der welt für meine familie zu haben und eine entspannte mutter zu sein.
viele grüsse,
sep
thema aufhebungsvertrag
nach 13 jahren in einer firma dürftest du eine satte abfindung kassieren. also wenn dein chef dich gern vor die tür setzen möchte, dann erkundige dich doch mal beim verbraucherschutz oder bei einer gewerkschaft, welche abfindung dir zusteht. es dürfte - wie gesagt - ein ganz schönes sümmchen zusammenkommen.
viele grüsse,
sep
Re: thema aufhebungsvertrag
also nach der Elternzeit besteht ja erst mal sowieso ein Kündigungsschutz von 3 Monaten, wo der AG das volle Gehalt zahlen muss.
Darüber hinaus kann/sollte er dann "Für den Verlust des Arbeitsplatzes gemäß §§ 9, 10 Kündigungsschutzgesetz, 3. Ziff. 9 Einkommenssteuergesetz eine Abfindung" zahlen.
Verbraucherschutz hilft da nicht viel.
Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, die Arbeitsrecht mit abdeckt, gleich zum RA und beraten lassen.
C. - die sich mit dem Thema gestern letztmalig beschäftigt hat ;-)
Re: thema aufhebungsvertrag
aus evtl. aktuellem Anlass habe ich mich auch mit den Gesetzestexten beschäftigt und habe im §19 des BErzGG gefunden, dass Eigenkündigungen zum Ende der Elternzeit eine 3 monatige Kündigungsfrist bedürfen. Heißt das nicht, dass AG die reguläre Kündigungsfrist von z.B. 1 Monat einhalten muss? Hast du Quellen für mich?
Gruß++
Laubfrosch.
Re: thema aufhebungsvertrag
ich hab den gesamten Vorgang von meinem Anwalt abwickeln lassen.
Man kann sich auch bei der Gewerkschaft beraten lassen.
Alternativ spielt man Pocker ...
C.
Re: thema aufhebungsvertrag
immer noch unklar bei mir :-)
1. Welche Kündigungsfrist war bei dir vertraglich vereinbart?
2. Wann haben sie dir gekündigt? Am ersten Arbeitstag? Oder während deiner Elternzeit?
3. Zu wann haben sich dir gekündigt?
Weil eigentlich gilt ab 1. Arbeitstrag wieder dein alter AV und somit die Kündigungsfristen.
Gruß++
Laubfrosch.
Re: thema aufhebungsvertrag
bei allem Wohlwollen:
So etwas beantworte ich wirklich nicht in einem öffentlichen Forum.
C.
Re: Wer bleibt nach dem Mutterschutz zu Hause???
also einen Aufhebungsvertrag solltest du auf keinen Fall unterschreiben. Dein Chef ist verpflichtet dich wieder zu nehmen nach Ende der Elternzeit. Will er das nicht, dann muß er dir kündigen und eine Abfindung zahlen. Nach 13 Jahren wird das nicht wenig sein. Lass dich von deinem Chef bloß nicht einschüchtern. Am besten suchst du dir jemanden, der dir da rechtlich beistehen kann. LG Sabine
Re: Wer bleibt nach dem Mutterschutz zu Hause???
ich bleibe auch erstmal zu Hause. Meine Kündigung habe ich schon abgegeben. Ich kenne mich zwar nicht mit Abfindungen o.ä. aus, aber da ich mich sowieso nicht arbeitslos melde, stört mich die Sperrung beim Arbeitsamt nicht. Solange sich unsere finanzielle Situation nicht ändert, werde ich zu Hause bleiben.
Erkundige dich doch mal, ob dir eine Abfindung zusteht. Falls nicht und falls du sowieso erstmal nicht arbeiten gehen möchtest, ist es doch egal wer kündigt oder wer irgendwas aufhebt. Oder täusche ich mich da so??
LG Ina
Aufhebungsvertrag, Abfindung + Sperrzeit
Bzgl. Aufhebungsvertrag u. seine Tücken kannst Du Dich -auch ohne arbeitslos gemeldet zu sein- vom Arbeitsamt beraten lassen (die haben eine extra Rechtsberatung für so etwas). Die wissen vermutlich auch, ob Dir von Gesetz wegen grundsätzlich eine Abfindung zu steht (wg. Betriebszugehörigkeit u. -Größe, etc.).
Meines Wissens gilt grundsätzlich: unterschreibst Du einen Aufhebungsvertrag u. beantragst anschließend Arbeitslosengeld, wirst Du bis zu 3 Mon. gesperrt (da Deine Zustimmung zur Kdg. nicht notwendig gewesen wäre). Bekommst Du eine Abfindung, kann diese teilweise auf Deinen Anspruch auf ALG angerechnet werden.
Zur Abfindung: Dein Chef muß Dich grundsätzlich 1/2 Jahr nach Ende der Elternzeit weiter beschäftigen, bis er Dich -unter Einhaltung der Kündigungszeit (z.B. 3 Mon)- fristgerecht kündigen darf, ob er will oder nicht. D.h. er muss Dir -theoretisch- noch für (z.B.) 9 Monate Dein altes Gehalt zahlen (für das Du natürlich auch noch 9 Mon. arbeiten mußt). Bei der Höhe einer Abfindung sollte man sich also daran orientieren, was Du ihn kosten würdest, wenn Du keinen Aufhebungsvertrag unterschreibst (man beachte dabei, daß Du ihn ca. doppelt soviel kostest, wie Dein Bruttogehalt beträgt, wg. Lohnnebenkosten). Ein Aufhebungsvertrag muß für BEIDE
Seiten ein "gutes Geschäft" sein, d.h. Vorteile bringen.
Viel Erfolg!
Nina
Re: Das stimmt so nicht unbedingt...
- man wird nicht immer gesperrt bei einem Aufhebungsvertrag.
- nach der Elternzeit gilt der alte Arbeitsvertrag und somit die alten Kündigungsfristen etc. D.h. ggf. wenn man einen Monat Kündigungsfrist hat, dann kann dir gleich am 1. Arbeitstag eine Kündigung ausgesprochen werden.
- eine Abfindung steht einem gesetzlich nicht zu. Aber wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, wird in den allermeisten Fällen eine bezahlt.
Im Forum von der Site arbeitsrecht findest du ausreichend kompetente Hilfe.
Gruß++
Laubfrosch.
Kündigungsfrist nach Elternzeit etc.
Daß die alte Kündigungsfrist gilt, ist mir bekannt. Aber ich habe mal gelesen (ich meine, auf einer "offiziellen" Seite bzgl. Elternzeit), daß der AG einen im ersten halben Jahr nach Ende der Elternzeit grundsätzlich nicht kündigen kann u. erst anschließend, unter Einhaltung der KdgFrist (d.h. dann 7 Mon. später wäre man raus, bei Kdg.Frist 1 Mon).
Sperrzeit-Aufhebungsvertrag: das stimmt, aber fast immer. Lt. Broschüre Arbeitsamt "KANN (!), wenn es nicht zumutbar wäre, die Stelle beizubehalten, auf eine Sperrzeit verzichtet werden". Schwierig nachzuweisen, denke ich. Und bei den leeren Kassen habe ich da grundsätzlich so meine Zweifel, ob die so leicht verzichten ...
Viele Grüße
Nina
Auf keinen Fall Aufhebungsvertrag !!!!
laß Dich bloß nicht darauf ein !!!!!!!!!!!
Du hast einen ANSPRUCH auf einen Job, und wenn Dein Chef das (aus welchen Gründen auch immer) nicht will, dann muß er Dir eine ABFINDUNG zahlen ! Und das dürfte in Deinem Fall ne Stange Geld sein -- man rechnet pro Jahr Betriebszugehörigkeit (in Deinem Fall 13) 1 Netto-Monatsgehalt.
Und ich denke mal, Ihr habt auch kein Geld zu verschenken, oder ?? Falls doch, geb ich Dir sehr gerne unsere Kontonummer :o))))
Liebe Grüße
Moon
Re: Auf keinen Fall Aufhebungsvertrag !!!!
Geld haben wir auch nicht zu verschenken. Tut mir leid!!:-(
Im Grunde wollte ich ja eigentlich gar nicht mehr arbeiten gehen. Ich dachte mir nur, weil er nun so dringend einen Aufhebubgsvertrag machen wollte, das da irgendetwas nicht stimmt. Im Dezember wollte ich schon von mir aus kündigen. Aber da wollte er das gar nicht. er meinete immer, das habe doch wohl noch zeit usw.! Und nun so mal eben kommt er mit so etwas. Das hat mich etwas verwundert. Ich werde mich mal erkundigen, was mir so generell zusteht.
Erstmal vielen lieben Dank an Euch alle!!!
LG Tina
-
Windei: Anzeichen und Gründe für eine leere...
Ursachen und Symptome des Windeis und was es mit dem Begriff "Eckenhocker" auf sich hat. → Weiterlesen
-
8. SSW: Jetzt steht der erste Ultraschall...
Dein Körper ist voll und ganz mit "Umbauarbeiten" beschäftigt und der Embryo heißt ab jetzt Fötus! → Weiterlesen
-
Einnistung: Was dabei genau passiert
Die Einnistung erfolgt etwa fünf bis zehn Tage nach der Befruchtung der Eizelle. → Weiterlesen
-
Wann ist der Eisprung? Wichtige Symptome...
Wenn eine Frau ein Baby möchte, ist das Wissen rund um den Eisprung ein zentraler Punkt. → Weiterlesen
-
7. SSW: Erster Ultraschall zeigt Babys...
Was in dieser Woche genau passiert. → Weiterlesen
-
Kuriose akzeptierte und abgelehnte Vornamen
Besondere und kuriose Vornamen: Diese Namen wollten Eltern ihren Kindern geben – und das ist daraus geworden. → Weiterlesen
-
Senkwehen: So fühlt es sich an, wenn dein...
Geht die Geburt jetzt los? Senkwehen sind ein Anzeichen, dass sich das Baby vorbereitet. → Weiterlesen
-
10. SSW: Größe des Babys und was in dieser...
Größe und Entwicklung des Babys in der 10. SSW und alles Wichtige zu Mamas Körper und Wohlbefinden. → Weiterlesen
-
Gewichtstabelle für Babys: Gewicht in den...
Orientierungshilfe für Eltern: Wie viel wiegt das Baby beispielsweise mit acht, elf oder 15 Monaten? → Weiterlesen
-
Bauchumfang in der Schwangerschaft: Wie...
Du bist schwanger? Dann dreht sich jetzt alles um deinen Bauch. Wie groß er wird und was seinen Umfang beeinflusst. → Weiterlesen