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Wegen Elternzeit beim 2.Kind,bitte mal helfen!

Hallo,ich bin nicht so uptodate,ich habe 3Jahre Elternzeit genommen und wenn jetzt das 2.Kind vor Ablauf dieser Zeit kommt(wo ich wieder volle 3Jahre nehmen möchte) verfällt die Restzeit oder kann ich das noch dranhängen? Und wenn ja endet dann die 1.Elternzeit wenn die 6Wochen Mutterschutz anfangen oder bei der Geburt???? Es wäre echt lieb wenn mir mal jemand klar und deutlich Auskunft geben könnte,ich blick nämlich nicht durch.DANKE!
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Re: Wegen Elternzeit beim 2.Kind,bitte mal helfen!

Hallo Phie!
Also, die Elternzeit endet am Tag des Geburtstages des Kindes
somit müsste man da wieder Arbeiten.Ich musste jetzt ein halbes Jahr vorher bescheid geben was ich machen werde.
Ich glaube nicht das man,falls man früher das zweite bekommt den rest der Elternzeit dranhängen kann .Aber das weiß ich leider nicht genau. Gruss Petra&Jessica +Pünktchen 7+4

Re: Wegen Elternzeit beim 2.Kind,bitte mal helfen!

Hi Phie,
da gibnt es doch sit dem 1.1.2004, sprich seit heute, doch auch eine Änderung oder?? Man kann doch jetzt bis zu 12 Monate vom alten E-Urlaub mitnehmen bzw dranhängen dann vom ersten Kind. Der Rest, sprich was über 12 Monate ist, verfällt. Weiss jetzt nicht ganz genau ob es alles so stimmt, meine aber ja......Schau doch mal bei Goggle nach.
lg
snoop

Re: Wegen Elternzeit beim 2.Kind,bitte mal helfen!

Hi,
die Elternzeit deines zweiten Kindes überschreibt die Elternzeit vom ersten Kind. D.h. je später die Mama das zweite Kind "timet" umso besser für sie. Ich hatte im Job Mütter, die haben das so günstig hin bekommen, dass sie fast volle 6 Jahre hatten. An sich ist der dritte Geburtstag deines zweiten Kindes dann dein neuer erster Arbeitstag. Immer besonders nett fürs Ausrichten von Geburtstagspartys. *gg* Außer, du nimmst einen Teil deiner Elternzeit erst später, wie einige dann zur Einschulung. Hoffe ich konnte dir helfen.
LG
Alex

Re: Wegen Elternzeit beim 2.Kind,bitte mal helfen!

Bei uns dasselbe und mein Personalamt sagt folgendes:
Der erste Erziehungsurlaub geht ja noch bis Leon 3 wird. Kurz vorher (6 Wochen) soll ich Bescheid geben dass bereits ein zweites Kind da ist und ich weiter Elternzeit in Anspruch nehmen möchte. Längstens ist das möglich bis das zweite Kind 3 Jahre alt wird.
Ich werde aber sofort nach Geburt des zweiten Kindes einfach formlos eine Geburtsurkunde "zur Kenntnisnahme" einreichen und mich dann kur vor bevor Leon 3 Jahre alt wird, nochmal melden.
LG Mel
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