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Vorgehensweise beim AG, wenn Kind krank ist

Guten Morgen Ihr Lieben.
Also, Giulia ist (noch) nicht krank. Mich würde es aber mal interessieren wie ich dann vorgehen muß.
1. Angenommen ich merke morgens, daß sie lieber zuhause bleiben soll wg. Durchfall, Erkältung etc... Ich muß dann zum KiA gehen und ein Attest holen und den meinem AG und der KK geben, oder?
2. Was ist, wenn der KiGa mitten am Tag anruft und mich betet mein Kind abzuholen, es fühlt sich nicht wirklich, wie auch immer. Es ist aber nicht unbedingt nötig zum KiA zu gehen. Wie sag ich dass denn meinem AG? "Ich muß meine Tochter vom Kiga abholen, ihr gehts nicht gut. Ein Attest kann ich aber nicht vorweisen, weil wir nicht zum KiA müssen...?" Muß ich dann für die Zeit freinehmen?
Möchte gerne auf solch eine Situation vorbereitet sein, wenn das mal passiert.
Danke Euch schonmal.
LG Tanja
Bisherige Antworten

Re: Vorgehensweise beim AG, wenn Kind krank ist

Hallo Tanja,
Du bist schon richtig informiert!
zu 1., ja, genau so läufts
und zu 2., auch ja, wenn Du den Tag von der KK bezahlt haben willst, mußt Du zum KiA, ansonsten, Urlaub, Gleitzeit, Überstunden,wasauchimmer. Die KK zahlt nur ganze Tage (keine Stunden).
LG Arielle.

Re: Vorgehensweise beim AG, wenn Kind krank ist

Hallo,
1. Ja - wenn du gesetzlich versichert bist, hast du Anspruch auf 10 Tage Freistellung (AE 20 Tage, sonst der Partner auch 10 Tage, wenn gesetzlich versichert), für die Zeit bekommst du Geld von deiner KK.
2. Ich habe meist ein paar Überstunden in Reserve für einen solchen Fall...
Beatrix

Re: Vorgehensweise beim AG, wenn Kind krank ist

Hi ! zu 1 ist es so wie du es schon weisst. Aber unter uns !! ich weiss man soll es ja nicht machen aber bei uns war es meist nur ein Tag wo mein Sohn krank war. Da bin ich nicht zum Kia gegangen (meiner meinung nach werden die dadurch noch kränker) sondern hab den AG angerufen und behauptet MIR sei nicht gut. Wenn das alle schaltjahr mal passiert ist es Ok ! Am anfang hatte ich das auch immer gemacht wg jedem Attest zum Doc ! Wenn dein Kind natürlich richtig krank ist ist es halt was anderes. Dies muss halt jeder mit sich selbst vereinbaren. Zu 2 ! ja das geht natürlich dann auf deine Zeit also immer ein paar überstunden in Reserve halten. Lg

Re: Stimmt es, dass...

... man jetzt nur noch wegen Krankheit des Kindes nur 2 Wochen krank geschrieben werden kann und dann noch weitere 2 Wochen der Partner? Die 4 Wochen sollen also auf 2 Personen aufgeteilt werden?
Gruß++
Laubfrosch.

Re: Stimmt es, dass...

Jedem stehen 10 Tage im Jahr zu. Ich bin aber der Meinung, daß der Partner seine Tage auf die des anderen übertragen kann.
LG Tanja

Re: Stimmt es, dass...

hi ihr zwei,
ja, man kann die Tage übertragen lassen. Da muss aber - entweder war es der Arbeitgeber oder die Krankenkasse, vielleicht kann uns da ja noch eine dritte helfen - zustimmen.
LG
Judie
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