Treppengeländer- Zuständigkeit
vielleicht kann mir ja jemand helfen. Wir wohnen in einer Mietwohnung mit Gemeinschaftsgarten. Zum Garten führt eine Treppe, die nur mit einem "Handlauf" gesichert ist. Also nur ein Handgriff, darunter geht es direkt ca 2 m tief auf Betonplatten.
Im letzten Jahr lief Kira an der Hand, jetzt will sie aber alles alleine machen, und ich habe jetzt ja noch einen Säugling.
Ich will der Vermieterin anbieten, dass wir die Treppe mit einer Stoffplane sichern (was aber sicher optisch nicht optimal ist). Das Problem ist, dass die anderen Hausbewohner (z. T. Eigentümer, alle ohne Kinder) sicher nicht begeistert sind. Und vor allem wollen sie kein Geld investieren, der Garten wird fast nur von uns genutzt. Andererseits habe ich Angst, dass meine Tochter dort abstürzt.
Weiß jemand, wie das rechtlich ist? Ich dachte eigentlich, so eine Treppe müsste "abgenommen" werden?
Ich wäre für Tipps sehr dankbar
Danke, Birgit mit Kira (3 Jahre) und Vianne (3 Monate)
Re: Treppengeländer- Zuständigkeit
So weit ich weiß müssen Treppen ab 3 Stufen mit einem Geländer gesichert werden, wie das ganze aber aussehen muß, weiß ich leider nicht. Ich würde ggf. beim Mieterschutzbund nachfragen.
Wir haben unsere etwas ältere Wendeltreppe vom Balkon in den Garten mit einem Relingnetz gesichert (mir war der Abstand der Geländerstäbe zu weit). Dieses wetterfeste Netz ist ca. 80 cm breit und kostet pro ldf. Meter ca. 5 Euro, ich denke das ist bezahlbar, selbst wenn sich Eure Vermieterin querstellt.
LG Tanja
Re: Treppengeländer- Zuständigkeit
es kommt aufs Baujahr an. Frag mich nicht, ab welchem Jahr Treppengeländer kindersicher sein müssen. Das Bauamt kann Dir da weiter helfen.
Wenn es sich um einen relativ neuen Bau handelt, dann könnte die Vermieterin ganz schön Ärger bekommen...
LG Ariane
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