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Teilzeit in Elternzeit, 2-x Verkürzung *WICHTIG*

Guten Morgen Allerseits,
ich versuche es hier einmal, da mir bisher noch keiner richtig weiterhelfen konnte, und hier ja auch inzwischen wieder einige von euch schwanger sind.....
Im meinem Antrag auf die ersten zwei Jahre Elternzeit wollte ich meine Teilzeit mitbeantragen, und zwar wie folgt:
6 Monate pure Elternzeit
dann 9 Monate Teilzeit mit ca. 20 Std/Woche
dann 9 Monate Teilzeit mit ca. 30 Std/Woche
Laut Bundeserziehungsgeldgesetz hat man ein ZWEMALIGES Anrecht auf eine Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit. Gilg mein o.g. Antrag als zweimalige Verringerung, und hätte ich somit meine Rechte auf Teilzeit im 3. Elternzeit-Jahr verspielt? Oder gilt mein obiger Antrag als einmalige Verkürzung, da es EIN Antrag ist?
Ich hoffe ihr könnt mir Helfen! Ist wirklich wichtig für mich...
LG
Judie
Bisherige Antworten

Re: Teilzeit in Elternzeit, 2-x Verkürzung *WICHTIG*

leider kann ich dir das nicht beantworten, aber dein arbeitgeber sollte das wohl wissen!
warum fragst du ihn nicht, den betrifft es ja schließlich am meisten?!
es gibt auch ein spezielles forum für solche fragen, hast du da schon mal angefragt, vielleicht wissen die besser bescheid?
lg zeno

Re: Teilzeit in Elternzeit, 2-x Verkürzung *WICHTIG*

Hi zeno,
auf diese Frage habe ich auch in den anderen Foren bisher keine Auskunft bekommen - aber ich hoffe noch.
Tja, meinen Arbeitgeber fragen:
vor ca. 2,5 Jahren habe ich versucht, meine Wünsche bezüglich Teilzeit in der Eltenzeit mit der Personlabteilung abzusprechen. Dort bekam ich nur (auch auf mehrfaches Anfragen) zu hören, dass ich zwar ein Recht auf Teilzeit habe, dieses aber abgelehnt werden würde - ich könne dann ja klagen! Nachdem ich dann ohne weitere Absprache meine Teilzeit einreichte, wurde sie mir ohne Probleme genehmigt.
Dass nur zu Erklärung, warum ich mich nicht mit dieser Fragstellung an den AG wende. Ich erwarte von dort keine allzu korrekt Auskunft.
Aber ich werde es rausbekommen ;o)
Dank für deine Antwort
LG
Judie

Re: Teilzeit in Elternzeit, 2-x Verkürzung *WICHTIG*

geh mal auf die site vom Bundesministerium für Familien....., dort kann man Broschüren bestellen, unter anderem auch zur Elternzeit, dann sollte Dich auch noch die Gemeinde beraten können(Erziehungsgeldstelle).
LG Pek, die sich in diesem Fall auch nicht festlegen will.

Re: Teilzeit in Elternzeit, 2-x Verkürzung *WICHTIG*

Hallo Pek,
ja, die Internet-Seite ist mir bekannt. Ich kenne auch die Hotline, die mir schon weitergeholfen hat - aber leider nicht in diesem Fall. Die Dame am Telefon wollte Recherchieren und mir dann mailen, bei mir ist aber noch keine Mail angekommmen. Naja, ich werds halt noch mal versuchen.
LLieben Dank
LG
Judie

Re: Teilzeit in Elternzeit, 2-x Verkürzung *WICHTI

Hi Judie,
hm, ich mache auch Teilzeit in Elternzeit und ich verstene das Problem garnicht. Du hast bisher KEIN mal verkürzt. Du hast ein mal angefangen (nach 6 Monaten) und dann hast du VERLÄNGERT (von 20 auf 30 Stunden). Diese Verlängerung kann Dein AG ablehnen, da er ja nur einer Verkürzung zustimmen MUSS.
Du kannst also noch 2 mal verkürzen.
LG, Cara

Re: Teilzeit in Elternzeit, 2-x Verkürzung *WICHTI

Hallo Clara,
nein, dass ist so nicht ganz richtig. Ausgangsarbeitszeit ist immer die Arbeitszeit, die man VOR der Elternzeit hatte. Bei mir also Vollzeit. Alles, was ich unter Vollzeit arbeite, ist eine Verkürzung. Auch wenn ich von 20 auf 30 Stunden gehe, ist dieses jeweils eine Verküzung, einmal von 38,5 auf 20, dann von 38,5 auf 30 Stunden.
Trotzdem Danke
LG
Judie
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