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OT aber DRINGEND: In wieweit Mitspracherecht der

Nachbarn d.h. Eigentümer.
Also es geht darum, daß wir uns eine Gartenhütte (2.40m x 2.40m) kaufen wollen. Die müssen wir aber an die Grundstücksgrenze setzen. Die grenzt genau an 2 Hauseigentümer. Nun hab ich gehört, daß man das lieber mit den Nachbarn abstimmen sollte, obs die stört. Da unser Grundstück sehr klein ist, haben wir eigentlich keine andere Möglichkeit als an diesem Standort. Es ist aber auch nicht so, daß die Nachbarn jedesmal beim rausgucken direkt auf die Hütte starren würden, d.h. meines Erachtens steht sie niemandem im Weg. Aber bei Eigentümer weiß man ja nie so genau. In wieweit haben die Mitspracherecht, gibts da irgendwelche gesetzlichen Rechte/Pflichten?
Bin für schnelle Antworten sehr sehr dankbar :-))
GLG Tanja
Bisherige Antworten

Re: OT aber DRINGEND: In wieweit Mitspracherecht der

Hallo Tanja!
Ich bin's mal wieder, die ehemalige Häuslebauerin ;o))
Also: Soviel ich weiß, darf man einen Carport mit Schuppen, der eine Gesamtgröße von 3 m x 9 m nicht überschreitet, direkt an die Grundstücksgrenze ransetzten, ohne dass der Nachbar da zustimmen muß. Das haben wir nämlich auch gemacht ;o)) Nun guckt der Nachbar jedesmal, wenn er aus seinem Haus kommt, auf unseren Carport mit Schuppen... Naja, so ist das nun mal.
Und da die Gartenhütte ja wesentlich kleiner ist, ist das sicher kein Problem - rechtlich gesehen. (GANZ sicher kann Dir das aber Dein Bauleiter / Deine Baufirma sagen, die wissen sowas). Des lieben Friedens willen würde ich Dir aber trotzdem vorschlagen, den Nachbarn von nebenan zu fragen bzw. ihn zumindest zu informieren. Das kommt immer gut ;o)) Wir haben uns gerade mit unserem Nachbarn geeinigt, dass er unsere Schuppenwand von seiner Seite und wir seine Schuppenwand von unserem Grundstück aus bepflanzen dürfen. Das macht gleich ein gutes Verhältniss, wenn man darüber spricht und sich einigt...
LG Jeanine

Re: OT aber DRINGEND: In wieweit Mitspracherecht der

Hi Jeanine.
Das klingt ja super, daß ihr Euch auf sowas tolles (Bepflanzung) geeinigt habt. Werd ich mal mit Uwe bequatschen, denk aber daß er das auch gut findet, und das dann den Nachbarn vorschlagen. Danke :-))
LG Tanja

Re: OT aber DRINGEND: In wieweit Mitspracherecht der

Mensch euer Häuschen sieht ja schon richtig toll aus. Bei uns hat es ja nun doch nicht geklappt. Die Finanzierung wurde ohne Angabe von Gründen nicht genehmigt. Jetzt wollen wir mal in die SCHUFA schauen, ob da was drinsteht, was nicht reingehört. Ansonsten haben wir uns damit jetzt abgefunden und warten noch bis wir irgendwann mal zu viert sind und schauen dann nochmal unsere finanzielle Lage durch.
Euch viel Glück und Zufriedenheit in eurem Häuschen.
LG Marina

Re: OT aber DRINGEND: In wieweit Mitspracherecht der

Hi,
auf alle Fälle brauchst Du dafür eine Baugenehmigung!
Selbst wenn der Nachbar damit einverstanden ist. Sollte er mal verkaufen, und der Nacheigentümer ist damit nicht einverstanden, könnt ihr das Ding abreissen. Mal ganz davon abgesehen, das das Bauamt, wenn es davon Wind bekommt, dasselbe veranlassen könnte.
LG Andrea

Re: OT aber DRINGEND: In wieweit Mitspracherecht der

Entschuldige, wenn ich mich mal einmische: Ist es nämlich ein Gartenhaus aus Holz, braucht Tanja keine Baugenehmigung. Wir haben gerade gebaut und durften unseren Carport mit Schuppen (3x9m) ohne Baugenehmigung direkt an die Grundstücksgrenze bauen (größer hätte er aber auch nicht sein dürfen). Eine feste Garage mit Schuppen hätten wir genehmigen lassen müssen. Es kommt also drauf, ob es ein Holz- oder Steingartenhäuschen ist. Bis zu einer bestimmten Größe muß man Holzhäuser / Carports etc. nicht beim Bauamt anmelden...
LG Jeanine

auch nicht ganz richtig *zwinker*

Hallo,
auch mal einmisch *fg*
"Bis zu einer bestimmten Größe muß man Holzhäuser / Carports etc. nicht beim Bauamt anmelden... "
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, denn das wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt.
Wir mußten eine Baugenehmigung für ein Carport haben.
Und es ist aus Holz *gg*.
An Tanjas Stelle würde ich es dem Nachbarn vorher sagen, ansonsten ist der Ärger ja schon vorprogrammiert.
LG, Mona

auch noch meinen Senf dazu gebe...

Hallo, es kommt darauf an, was in eurer Bauordnung dazu geregelt ist. Bei uns wäre so ein Vorhaben genehmigungsfrei, ist aber tatsächlich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Am besten du schaust in eure Landesbauordnung oder einfacher: du fragst telefonisch bei eurem Bauamt nach.
LG Kathi

Re: OT aber DRINGEND: In wieweit Mitspracherecht der

Das ist so nicht ganz Richtig ;-)
Ok, die Regelungen sind je nach Bundesland unterschiedlich.
Aber ab einer bestimmten Kubikmeterzahl umbauten Raumes braucht man eine Baugenehmigung, egal ob aus Holz oder Stein.
Auf der sichersten Seite ist man immer, wenn man mit den Unterlagen (Lageplan, Zeichnungen des Hauses und die skizzierten Vorstellungen vom Standort) zum Bauamt geht und beim Sachbearbeiter einfach anfragt. So erspart man sich auf alle Fälle evtl. Ärger.
LG Andrea
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