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OT: Wer weiß.....Mietkürzung

Hallo, kennt jemand einen Link in dem ich finde wann - wieviel Miete gekürzt werden kann?
LG
Sabine
Bisherige Antworten

Re: OT: Wer weiß.....Mietkürzung

HI Sabine,
das ist meines Wissens je nach Bundesland verschieden, die Gerichte urteilen überall anders.
Baulärm bsp. ist manchmal 10 , manchmal 30 Prozent "lärmzumindern" ( manchmal auch gar nicht, wenn der Bauherr angibt, es werde nur zu ganz seltenen Stunden gebohrt...)
Ich würde im Internet unter Mietrecht, Mietminderung, Urteile ( und ggfs. Deinen Minderungsgrund ) googlen und dann schauen, was bei meinem nächsten Gericht so Rechtslage ist.
Kommt es zum Prozess wird der Spruch nämlich 3482988130)Bezugsgröße. Außerdem kannst Du die jeweilige Urteilsbegründung kopieren udn Deinem Vermieter in der Mietminderungsankündigung ( die muß unbedingt VORHER erfolgen! ) anheften.
Außerdem: unbdingt penibel "Tagebuch" ühren über die Störung oder den Mangel und seine Beinflussung der Mietqualität.
LG Gala
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