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OT - Erstattung v. Vorausbezahlungen bei Kündigung

Hallo zusammen,
vielleicht könnt ihr mir helfen. Es geht um Gelder, die im voraus für's ganze Jahr bezahlt wurden. Was passiert damit, wenn man die Sache kündigt. Bekommt man den Betrag nicht anteilig erstattet?
Speziell geht es um unsere Domains, die mein Mann großzügigerweise eingerichtet hat und die monatlich unnötigerweise Geld schluckt.
Ich weiß, dass es bei Kreditkarten einen Gesetzestext gibt, der besagt, dass eine anteilige Erstattung stattfindet, wenn die Karte zürückgegeben und gekündigt wird. Gilt das auch bei uns? Ich weiß, dass die Domains bis zur Bezahlung reserviert werden, aber sie können doch auch frühzeitig abgestellt werden, oder nicht? Ach ja, im Vertrag steht, dass in so einem Fall keine Rückerstattung besteht.
Kann mir jemand dazu was sagen?
Gruß++
Laubfrosch.
Bisherige Antworten

Re: OT - Erstattung v. Vorausbezahlungen bei Kündi

Wenn sowas im Vertrag steht gilt as vermutlich auch ... ich weiß nur, daß Du bei Fitnesstudios im Normalfall keine Schnitte hast, aus einem Jahresvertrag rauszukommen, noch nicht mal bei Krankheit oder Schwangerschaft.
Viele Grüße,
Christine

Re: Na ja,...

Hallo Christine,
... bei Kreditkarten steht sowas auch im Vertrag drin, aber es geht trotzdem lt. Urteil. Im Vertrag kann eigentlich viel stehen und nachträglich nicht gültig sein ;-) Man muss es halt nur wissen...
Gruß++
Laubfrosch.

Re: OT - Erstattung v. Vorausbezahlungen bei Kündi

Doch, bei Fitnesstudio und SS bin ich mir sicher, dass man da rauskommt, da gibt es viele Urteile drüber
Lg Katja, die sich gerade über diese Urteile mit einem Rechtsanwalt unterhalten hat. Ich komme nämlich wegen der SS auch nicht aus einem Vertrag raus.Geht "nur" um ca. 5000 ?:-(((
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