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O.T an Wohnungsvermieter unter Euch !! Frage !!

Hallo !! wir haben vor, evtl unsere Wohnung zu vermieten. Verkauf nicht möglich, wir müssten zu weit runter mit dem Preis (zu viel Konkurrenz, Neubaugebiet ums Eck) wir haben was günstiges zur Miete in aussicht. So, wie rechnet man das ganze dann ?? Also eine Grundmiete aber wieviel Umlagen ? nehm ich da einfach die summe "umlagefähiger Betriebskosten" aus unserer Abrechnung ?? den Garagenplatz extra ? oder inklusive ?? kann man eine Gehaltsabrechnung verlangen..ich weiss gar nicht wie ich da vorgehen soll.
Grübelnde Grüsse Gabi
Bisherige Antworten

Re: O.T an Wohnungsvermieter unter Euch !! Frage !!

Hallo
du kannst die umlagefähigen Sachen alle addieren; kulanterweise aber auch den ein oder anderen Posten rauslassen;
dann die Garage extra; dann Nebenkosten in etwa angeben (später bei der Betriebskostenabrechnung kann ggf. was zurückgezahlt oder noch verlangt werden).
Dann setzt du die Whg. in die Zeitung und siehst, wie die Resonanz ist. Du kannst mit mehreren Mietern auf einmal (nicht mehr als 4) einen Termin machen zur Besichtigung. Wenn dann jemand Interesse hat, soll er dir seinen Arbeitgeber nennen (mit Anschrift) und normalerweise hat kein Mieter was dagegen, eine Gehaltsabrechnung zu zeigen (machen wir auch so!!). Anderen Falls kannst du ja auf anderen Wegen sicher stellen (bzw. tel. erfragen) ob Herr XY da arbeitet...*zwinker*
Kuck dir die Leute einfach an. Ist es denn ne große Whg.?!
Viel Erfolg
hexle

Re: O.T an Wohnungsvermieter unter Euch !! Frage !!

Hallo gabi,
also, das musst du nach wohnlage sehen. auf jeden fall 5,00eur/qm (randzone) und garage 25,00 EUR. das ist aber dann nur KM. die betriebskosten würd ich dann so umlegen, dass sie eben "gedeckt" sind.
lg katrin

Re: O.T an Wohnungsvermieter unter Euch !! Frage !!

Also zuerst einmal gibt es für Eure STadt/Region sicherlich einen Mietenspiegel, der dürfte helfen, die richtige Miete / qm für Eure Wohnung zu definieren. Dann gibt es natürlich klare Regeln, was Du umlegen darfst auf die Miete und was nicht. Schaut Euch mal die letzte Wohngeldabrechnung an, da müßte Eure Verwaltung genau aufgelistet haben, was in Euren "Nebenkosten" so drin steckt. Das kannst Du dann am Ende des Jahres bei der Abrechnung umlegen und mußt dann entweder dem Mieter noch Geld abverlangen oder sogar zurückzahlen. Was den Garagenplatz angeht, so kann man das exklusive oder inkl. machen. Ich würde es auf jeden Fall inkl. Wohnung machen. Stell Dir vor, der neue Mieter hat kein Auto und braucht die Garage nicht, dann mietet er sie nämlich nicht an...
Gruß,
Stefanie

Re: O.T an Wohnungsvermieter unter Euch !! Frage !!

hallo,
ich habe nicht viel ahnung. aber eines würde ich sicherlich tun.
alles extra berechnen. das heißt, die nebenkosten nicht inklusive rechnen. meine mutter hatte diesebezüglich mal glück.
das haus wurde verkauft und die nebenkosten stiegen drastisch und nur weil die miete inkl. nebenkosten waren, brauchten sie die erhöhung nicht zu zahlen. sie hatte einen alten mietvertrag wo es dort so drin stand.
ansonsten, die vermietung der garage würde ich auch einen extra vertrag machen, kann ja mal sein, das sich was erhöht.
lg
sanne
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