Suchen Menü

O.T. Eigenheimzulage

Hallo,
die weiss, dass die Eigenheimzulage erst mit Bezug ausbezahlt wird, rechtlich entscheidend aber das Datum des Kaufvertrages ist. Soweitsogut....
Dennoch haben wir nun ca. 5 Leute mit 5 Meinungen gehört, so ist sich wohl nicht mal FA oder Steuerberater und Notar einig zu folgendem:
Wenn erst 1 Jahr nach Kaufvertrag das Objekt bezogen wird, verfällt dann der Anspruch auf dieses 1 Jahr und man erhält nur 7 Jahre??
Wem ging es so oder eben nicht?
danke Euch und gute Nacht Martina
Bisherige Antworten

Achso und Nachtrag...

......und wann beantragt man diese??
danke nochmal!

Re: O.T. Eigenheimzulage

das einzugsdatum zählt
beantragen kannst dus auch noch in 6 jahren
aber umzugsdatum also stempel von der ortsverwaltung zählt
und das ist 100% so
lg luna + emely

Re: O.T. Eigenheimzulage

Hallo Luna,
danke für Deine Antwort... ich verstehe es auch so: Einzugsdatum zählt, dh. in dem Jahr, in dem Du einziehst bekommst Du das 1.Mal EHZulage.
Meine Frage ist ist nur die, ob ich (und da erzählt wirklich jeder was anderes!)wenn dieses Jahr gekauft wird (Notarvertrag) und man erst 2005 wegen Fertigstellung einziehen kann, man dann 2005 das 1.Mal EHZulage erhält und NOCH weitere 7 Jahre, oder ob die Jahre von 2003 bis 2004 verloren sind und wir lediglich 6 Jahre EHZulage erhalten ....
Ist ja eine Menge Geld, die da evtl. flöten geht.
vG Martina

Re: O.T. Eigenheimzulage

notarvertrag ist völlig egal
du verlierst das geld wenn du nicht einziehst!
nur wenn du einziehst bekommst du die zulage
die jahre die du nicht drin bist sind verloren
lg luna + emely
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen