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Mutterschaftsgeld beim 2. Kind-wer kennt sich aus

Hallo,
ich bin gesetzlich krankenversichert und seit Moritz` Geburt im August 2001 im Erziehungsurlaub. Sofie wurde im April 2004 geboren. Nun hat mir meine KK einen netten Betrag an Mutterschaftsgeld (für die Zeit des Mutterschutzes) überwiesen. Nun meine Frage: habe ich überhaupt Anspruch darauf, wo ich doch nicht gearbeitet haben und seit 2001 im Erziehungurlaub bin ? Ich möchte mich erst über den Geldsegen freuen, wenn ich sicher bin, dass ich es behalten darf :-) !! Wer weiss Bescheid oder hat nen Link, wo ich`s rausfinden kann ?!
Danke und Gruß
Nicole
Bisherige Antworten

Re: Mutterschaftsgeld beim 2. Kind-wer kennt sich aus

Hallo Nicole,
wenn du noch bei deinem Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis stehst - sprich: wenn du dort nach der 1. Elternzeit wieder theoretisch hättest anfangen können zu arbeiten - dann steht dir das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse zu.
Den Zuschuss vom Arbeitgeber bekommst du, wenn du während der Elternzeit gearbeitet hast. Jetzt kenne ich deine Daten nicht genau. Es gibt nämlich eine Situatin, in der du auch den Arbeitgeberzuschuss bekommen würdest: wenn deine erste Elternzeit im Mutterschutz des zweiten Kindes ausläuft, dann bekommst du ab dem Zeitpunkt den Arbeitgeberzuschuss.
Dieses findest du im Mutterschutzgestz bzw. in den Erläuterungen dazu.
LG
Judie

Re: Mutterschaftsgeld beim 2. Kind-wer kennt sich aus

Hi Judie,
danke. Ja ich bin dort noch angestellt. Super, dann können wir uns über den nicht erwarteten Geldsegen freuen. Ich dachte echt nicht, dass mir was zusteht.
LG Nicole

Re: Mutterschaftsgeld beim 2. Kind-wer kennt sich aus

Hi Nicole,
ich habe eben noch mal im Mutterschutzgesetz nachgeschaut. Es gibt zwei Möglichkeiten, um das Mutteschaftsgeld zu bekommen:
".......
§ 13
Mutterschaftsgeld
(1) Frauen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, erhalten für die Zeit der Schutzfristen des § 3 Abs. 2 und des § 6 Abs. 1 sowie für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung oder des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte über das Mutterschaftsgeld.
(2) Frauen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, erhalten, wenn sie bei Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 in einem Arbeitsverhältnis stehen oder in Heimarbeit beschäftigt sind, für die Zeit der Schutzfristen des § 3 Abs. 2 und des § 6 Abs. 1 sowie für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld zu Lasten des Bundes in entsprechender Anwendung der Vorschriften der Reichsversicherungsordnung über das Mutterschaftsgeld, höchstens jedoch insgesamt 210 Euro. Das Mutterschaftsgeld wird diesen Frauen auf Antrag vom Bundesversicherungsamt gezahlt. Die Sätze 1 und 2 gelten für Frauen entsprechend, deren Arbeitsverhältnis während ihrer Schwangerschaft oder der Schutzfrist des § 6 Abs. 1 nach Maßgabe von § 9 Abs. 3 aufgelöst worden ist......."
..Nur der Vollständigkeit wegen. Bei dir triff es dann wohl zu, dass du eigenständig - und nicht über deinen Mann/Freund - versichert bist.
Viel Spaß beim Geldausgeben
Judie

Vielen, lieben Dank Judie !!!! LG

Re: Mutterschaftsgeld beim 2. Kind-wer kennt sich

huhu,
kann mich anschliessen: dir steht geld zu. lucie hat ja schon alles erklärt :-).
wollte auch eigentlich nur sagen, dass ich jetzt schon hunger habe *ggg* und mich auf morgen freue.
liebe grüsse,
sep

Re: Mutterschaftsgeld beim 2. Kind-wer kennt sich

ich auch, ich auch ! hat das mit dem link geklappt ? weisst du, wie du hinkommst ?
bis morgen und liebe grüsse
nicole

jepp.- kein problem. lg

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