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Kann ich Ansprüche stellen (alten Arb.platz)? -1-

Hallo Ihr Lieben.
Einige von Euch haben sicher mein Posting von vor ein paar Tagen verfolgt. Habe mich nun dazu entschlossen wieder 40 Std. ab Mai zu arbeiten. Dann sind die beantragen 2 Jahre Elternzeit auch vorbei. Nun hatte ich vorhin ein Gespräch mit meiner Abt.leiterin. Sie war bis vor kurzem auf dem Stand, daß wenn ich wieder komme, dann nur 30 Std. Aber das der Firma allgemein wohl Probleme. Ok, die kann ich auch nachvollziehen. Nun machte sie nicht gerade Freudensprünge als ihr den Vorschlag mit den 40 machte. Obwohl sie mich früher immer fragte, ob ich mir 40 nicht vorstellen könnte. Aber die Firma ist doch verpflichtet mich nach der Zeit wieder voll einzustellen, oder? Ich hab dann auch gleich eine Bedingung gestellt, meine alte Arbeitszeit von 08.00 bis 17.00h! Alle anderen fangen zw. 08.30 und 09.00h an und bleiben dementsprechend länger. Das hat eigentlich noch nie jemanden richtig gefallen. Aber das war schon bei der Einstellung vor 4 Jahren meine Bedingung. Ich will aber auf keinen Fall später anfangen! Ich hab noch einen Arbeitsweg von ca. 1 Std. hin und zurück. Dann hab ich von Giulia abends ja gar nichts mehr!!! Mir tuts ja jetzt schon weh! Auf jeden Fall schien sie auch darüber gar nicht begeistert zu sein. Sie wirds noch mit dem Chef und der Assi besprechen, dann machen wir zusammen ein Gespräch. Eigentlich find ichs immer unfair, daß ich 3 Leuten gegenüber sitze und mich ständig rechtfertigen muß. Eigentlich wollte ich noch den Vorschlag machen,
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Re: Kann ich Ansprüche stellen (alten Arb.platz)? --

daß ich gerne meine Mittagspause von eine auf einehalbe Stunde verkürzen würde, damit ich dann schon um 16.30h gehen kann, aber das hab ich mir dann doch erstmal verkniffen. Wenn Not am Mann ist, würde ich ja auch länger bleiben...
Mich nervt das ganze momentan ganz schön an. Erst tun sie so, als wäre alles gar kein Problem, und wenns drauf ankommt, geht gar nichts mehr! Warum wird einer Mutter versucht Steine in den Weg zu legen....
Tut mir echt leid, daß ich Euch jetzt so vollgetextet habe. In letzter Zeit sind meine Nerven echt blank. Hausbau, Stress mit der Bank, wochenlang kaum Schlaf weil Giulia soviel krank war, Ärger mit der Arbeit und und und...
Ich danke Euch schonmal für Eure Antworten :-)
Seit lieb gegrüßt aus dem kalten Norden,
Tanja

Re: Kann ich Ansprüche stellen (alten Arb.platz)? -1-

Ich habe 3 Jahre Erziehungsurlaub beantragt und arbeite während des Erziehungsurlaubs jetzt schon die erlaubten 30 Stunden. Nach den drei Jahren steht mir meine Ganztagsstelle 38,5 Stunden wieder zu. Aber die werde ich gar nicht wieder in Anspruch nehmen, denn ich sehe ja wie es jetzt schon mit 30 Stunden abläuft. Mehr würde ich nicht noch schaffen. Denn so bleibt im Haushalt schon einiges liegen und der Kleine kommt auch etwas kurz. 40 Stunden sind da schon ein echter Hammer mit Kind!!! Meinst Du, das Du das durchhälst??? Selbst unser Amtsleiter und mein Abteilungsleiter sagen ja schon, daß eine Volltagsstelle mit kleinem Kind nicht zu schaffen ist und raten mir davon ab. Man will ja auch noch was von seinem Kind haben, oder nicht? Überleg Dir das gut, bevor Du Nägel mit Köpfen machst...

Re: Kann ich Ansprüche stellen (alten Arb.platz)? -1-

hi tanja, das ist ja wirklich blöd. meines wissens nach hast du nach ablauf der elternzeit einen anspruch auf die alte stundenzahl. und sogar zusätzlich das "recht" auf teilzeit. so rum habe ich das noch nie gehört, die meisten mütter wollen nur tz arbeiten und bekommen gesagt, dass sie 40 std. kommen müssen. hebst du dir das dritte jahr für später auf oder nimmt dein mann das jetzt?
wegen den arbeitszeiten ist das so ne sache, du musst dich den betrieblichen belangen anpassen, was machst du denn beruflich? beispiel: mein arbeitgeber (dienstleister) hat die öffnungszeiten geändert, wenn sowas eben ansteht und es z.b. keinen sinn macht, dass du so früh da bist und eher gehst, weil dann keine arbeit da ist, dann wirst du dich anpassen müssen. 1 std. fahrt plus sich selber morgens fertigmachen bedeutet bei 8.00 h aber, dass du sehr früh raus musst. das schlaucht auch....und wer weiß wenn du abends heim kommst und müde bist, hast du vielleicht gar keine große lust mehr "viel zeit mit deiner tochter", sondern bist sogar mal froh, wenn sie schon schläft.
rechtfertigen würde ich mich nicht. bleib freundlich, diplomatisch und sage konkret wie deine wünsche aussehen und begründe sie vernünftig. (nicht zu emotional)
das mit der pause kannst du sicher vergessen und vergiß nicht, 5 tage die woche vollzeit arbeiten IST anstrengend und du brauchst da mittags auch mal kurz ruhe!
ich drück dir die daumen, dass deine wünsche erfüllt werden lg zeno

Re: Kann ich Ansprüche stellen (alten Arb.platz)? -1-

auch wenn ich jetzt gesteinigt werde...
dein betrieb muss keine rücksicht darauf nehmen dass deine anfahrtzeit eine stunde beträgt und auch keine rücksicht darauf dass du deine tochter nach einem 8 stunden tag noch sehen möchtest. wenn es nicht in den betrieblichen ablauf passt, oder jetzt nicht mehr passt, kann er durchaus verlangen dass du, wie alle anderen auch, die kernarbeitszeiten einhälst. eine sonderbehandlung wäre wohl auch gegenüber den kollegen schwer vertretbar, die hätten bestimmt auch den einen oder anderen grund warum sie ihre arbeitszeiten ändern wollen.
lg
birgit
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