Haftpflichtversicherung für Kinder?????????
als ich gerade den Beitrag über den ersten Haftpflichtfall gelesen habe, wurde ich doch etwas stutzig!
Wie ist das denn nun??????
Wir sind ganz normal haftpflicht versichert und haben nichts Zusätzliches für die Kinder, da ich mal aus mehreren Ecken gehört habe, daß man Kinder bis zum Alter von 8 Jahren überhaupt nicht richtig versichern kann und muß.
Sofern man nachweisen kann, daß man seine Aufsichtspflicht nicht verletzt habe, aber einfach nur zu langsam war, um einzuschreiten, hat der Geschädigte wohl Pech und bekommt dann nichts!!! Also man muß für kleine Kinder nicht haften!
Stimmt das denn so oder ist das veralteter Quatsch?????
LG & noch nen schönen Tag, Katrin
Re: Haftpflichtversicherung für Kinder?????????
im grunde trägt auch keine versicherung etwas bis zum 6 lebensjahr höchstens kulanz mäßig
aber da muß man vorsichtigsein weil man ja eine aufsichtspflicht hat
es stimmt für kleine kinder muß man nicht haften , aber dann wohl ewig krach mim nachbarn haben?! ;-)
lg luna + emely
Re: Haftpflichtversicherung für Kinder?????????
na da lag ich ja doch nicht so falsch mit meinem Halbwissen...
Ich würde im Schadensfall schon irgedwie schauen wie man die Situation retten kann und zur Not ist MIR dann halt der Stein aus der Hand gerutscht und nicht meinen Jungs :o)))
LG, Katrin
Re: Haftpflichtversicherung für Kinder?????????
ich hatte das von meinem versicherungsmenschen auch anders erzählt bekommen
nämlich das keine versicherung sowas macht
aber siehste es gibt wohl doch ausnahmen
allerdings weiß ich jetzt natürlich noch nicht wie teure dann sowas ist
ob sich das am ende wirklich lohnt
lg luna + emely
Ist nicht teuer
wir haben unsere Versicherung in so eine umgewandelt und es war nicht viel teurer (20 Euro?). Vorteil: WENN was kaputt geht muss ich es nicht solange herumdrehen bis ich eine Situation erfunden habe dass ich entweder es selber gemacht habe (oder sonstwer) oder die Aufsichtspflicht verletzt habe. Beides ist streng genommen Versicherungsbetrug und das muss ich nicht haben. Wer will denn auch Ärger mit den Nachbarn anfangen und sagen: Ätschi, mein Kind hats zwar kaputt gemacht aber wir zahlen nix...
LG, Cara
Re: Ist nicht teuer
nein mit versicherungsbetrug hätte ich auch nichts am hut
aber 20 euro im monat fände ich nun nicht gerade billig
wenn ich das geld spare hab ich auch bald 5000 euro zusammen *grins*
lg luna + emely
pro Jahr, statt 114 nun 134. (oT)
schon wieder falsch *args* mT
Sorry!
Re: schon wieder falsch *args* mT
werd meinen versicherungsmenschen nochmal drauf ansprechen
lg + danke luna + emely
Re: Gesetzestext und ein ABER...
Haftpflichtversicherungen sind auch eine Art Rechtsschutzversicherung, denn sie übernehmen ebenfalls die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Hierzu möchten wir Ihnen ein Beispiel aufzeigen, welches häufig vorkommt und bei den Versicherten immer wieder auf Unverständnis stößt: Wenn Kinder unter sieben Jahren einen Schaden anrichten, zahlt die Privathaftpflicht in aller Regel nicht. Die Kinder können nach dem Gesetz nicht haftpflichtig gemacht werden. Außerdem trifft die Eltern meistens auch keine Aufsichtspflichtverletzung. Also besteht keine Haftung und damit gibt es keine Zahlung aus einer Haftpflichtversicherung. Seit dem 01.08.2002 sind Kinder für Schäden, die sie einem anderen bei einem Unfall im Straßenverkehr durch Fahrlässigkeit zufügen, sogar erst ab Vollendung des 10. Lebensjahres verantwortlich. Wenn also ein neunjähriger Junge seinem Ball nachläuft und dadurch einen Autounfall verursacht, ist er für den Schaden, den der Autofahrer zum Beispiel an seinem Auto erleidet, nicht haftbar zu machen. Die Haftpflichtversicherung muss folglich auch nicht zahlen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt jedoch die Abwehr der unberechtigten Ansprüche gegen die Kinder oder deren Eltern. Die Geschädigten gehen leer aus (so wollen es Gesetz und Rechtsprechung).
Mitversichert sind in der Regel der Ehepartner und die Kinder, solange Letztere noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben und noch nicht verheiratet sind. Auch der Partner, mit dem der Versicherungsnehmer in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebt, kann normalerweise kostenlos mitversichert werden. Hierfür ist jedoch meist ein ausdrücklicher Antrag und ein Vermerk in der Versicherungspolice nötig.
AAAAAAABER:
Man kann mittlerweile bei vielen Versicherungen Kinder unter 7 Jahren auch in die PHV mit einschließen.
Gruß++
Laubfrosch.
Re: Nochwas...
ICH fände es ziemlich doof, für den oder als Geschädigte PECH zu haben *zwinker*
Gruß++
Laubfrosch.
Genauso ist es auch
Wir haben Tim mit in der Haftpflicht drin. m.T.
Liebe Grüsse Franzi
Wir haben diesen PHV-Zusatz auch....m.T.
LG Julia
Re: Haftpflichtversicherung für Kinder?????????
ja, stimmt! Allerdings ist die Grenze 7 Jahre.
Und abgesehen davon, musst du dein Kind einfach deiner versicherung melden, dann gehört es "automatisch" zu deinem Haushalt und zu deiner Versicherung. Ein weiterer Abschluß ist nicht nötig -auch nicht über 7.
Liebe Grüße
Katrin
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