Gesundheitsreform/ habe ich was falsch verstanden?
eine Frage. ICh bin zwar 50% privat versichert, aber die anderen 50% werden von der BEihilfe getragen. Diese übernimmt die gesetzlichen Krankenkassen Regelungen. Nun mein Problem:
Zuzahlungen u. Praxisgebühren habe ich verstanden /o.k. bringt ja nix darüber zu diskutieren. Aber was ich nicht verstehe:
1) Kinder sollen nicht betroffen sein, gilt aber nur für Zuzahlungen u. Praxisgebühren; was ist aber mit rezeptfreien Medikamenten?????? Mein Kollege berichtete,dass in den Kinderarztpraxen teilweise Listen mit ca. 50 Medikamenten ausliegen, die NICHT rezeptpflichtig sind u. deshalb NICHT erstattet werden. Das sind fast alle gängigen Medikamente (Fieberzäpfchen, Hustensaft etc.).
ICh hoffe für unsere Kinder, dass ich wirklich was falsch verstanden habe. Welche Erfahrung habt Ihr gemacht??
LG,
Susan
Beihilfe übernimmt nicht alles......
die Beihilfeverordnungen haben nicht alles aufgegriffen. Bist Du Beihilfeberechtigt nach der BUNDES-Beihilfeverordnung oder nach der Beihilfeverordnung des Landes NRW????
Die des Bundes sieht Zuzahlungen vor. Schau mal unter www.verdi.de bei Beamten nach. Die Beihilfevorschriften des Landes NRW findet Du unter www.im-nrw.de. Hoffe, ich konnte Dich bruhigen.
LG Britta
Re: Beihilfe übernimmt nicht alles......
ich bin beihilfeberechtigt nach Bund. Auf dem neuen Merkblatt sieht es ganz düster aus. Da wird extra unterstrichen, dass Kinder nur von den Zuzahlungen befreit sind.
Danke für die INternetadressen, werde mich weiter informieren.
LG, Susan
Re: Gesundheitsreform/ habe ich was falsch verstanden?
Also beim KiA oder Medis fürs Kind musste ich noch nicht zahlen.
Allerdings rezeptfreie Medikamente die ich unbedingt für die Schwangerschaft brauche. FA darf sie nicht mehr verschreiben, KK meines MAnnes (er war zufällig da und hat gefragt ->AOK) sagt wenn es notwendig sei würden sie bezahlt. Meine KK (->Novitas) behauptete auf mehrmalige Nachfrage dass sie es nicht erstatten würden.
Also kostet mich diese Schwangerschaft dieses Jahr noch min. 100 Euro für Medikamente sofern nix anderes mehr hinzukommt *hoff*.
Plus das gestrichene Entbindungsgeld ist das schon ein 3/4 Kinderwagen. Plus das Erz.Geld was wir auch nicht mehr bekommen, ein ganzer Haufen Geld *ärger*
LG Mel
Re: Gesundheitsreform/ habe ich was falsch verstanden?
unsere Beihilfe übernimmt auch Kosten für Medikamente bei Schwangeren. Nun sind die Vorschriften ja vielleicht noch etwas anders als bei der KK, aber die KK untereinander sollten doch dieselben Regelungen zur Gesundheitsreform haben. Vielleicht doch mal bei der KK an höherer Stelle nachfragen??
Alles Gute,
Susan
Re: Ja, du hast was falsch verstanden...
hier der Text:
Nicht verschreibungs-pflichtige Arzneimittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr erstattet.
Arzneimittel die überwiegend der Verbesserung der privaten Lebensführung dienen (z. B. Viagra), werden nicht mehr erstattet.
Ausnahmen:
Verordnungen für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen und bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen, wenn solche Arzneimittel zum Therapiestandard gehören.
Auch hier gilt eine Zuzahlung von 10 % des Preises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Arzneimittel. In jedem Fall nicht mehr als die Kosten des Medikaments.
Nicht verschreibungs-pflichtige Medikamente werden heute schon zu zwei Dritteln selbst bezahlt. >>
Nachzulesen unter: www.die-gesundheitsreform.de/reform/zuzahlung/zuzahlungstabelle.html
Gruß++
Laubfrosch.
Re: Ja, du hast was falsch verstanden...
also ich habe jetzt nochmal nachgelesen, auf dem Hinweisblatt zur Änderung. Dort steht: "Abzugsbeträge fallen in bestimmten Fällen nicht an, z.B. bei Kindern bis 18 Jahre.....
Diese Ausnahme wird explizit unter Abzugsbeträge benannt u. nicht mehr unter dem Pkt. verschreibungspflichtige Medikamente.
Ich warte den nächsten BEihilfeantrag einfach ab u. lasse mich überraschen. Danke für den Hinweis "www.gesundheitsreform".
LG,
Susan
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